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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #31  
Alt 13.03.2010, 17:38
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Da ich davon ausgehe daß es sich um einen normalen Mietvertrag eines jungen Pärchens handelt wo der Vermieter noch nicht einmal weiß daß sein Vertrag jetzt als 'WG' Vertrag gehandelt wird und wo beide unterschrieben haben und nichts vom oben erwähnten auftaucht ist wohl das Wort 'WG' eher dem Umstand geschuldet daß die junge Dame schwanger geworden ist und man im Nachhinein eine 'WG' sehen möchte.
Wieso will man im Nachhinein eine WG sehen? Verstehe ich nicht ganz - Frank hat doch nur anteilig Miete und Nebenkosten von der Arge erhalten. Und - wieso hat die Arge eine WG akzeptiert? Muß sie ja - denn Frank mußte doch den Mietvertrag der Arge damals vorlegen. Und wer stand da im Mietvertrag? Beide. Überhaupt Quatsch, daß Frank sagt, er hätte seine Freundin nicht angegeben. Brauchte er doch nicht. Die Arge hat doch den Mietvertrag gesehen. Er WG Mitglied - seine Freundin WG Mitglied - die typische Zweier-WG.
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  #32  
Alt 13.03.2010, 18:08
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Hallo,

wenn ich mir die postings von Frank nochmals durchlese, dann frage ich mich, was es da überhaupt noch zu diskutieren gibt. Frank, wenn du noch mitliest - deiner Freundin hat man Angst gemacht - mehr nicht. Die Arge hat doch die WG damals akzeptiert. Du mußtest doch den Mietvertrag vorlegen. Ihr standet beide dort als Mieter drin. Und jetzt ist deine Freundin schwanger geworden (na und)- und da versucht man nun, euch einen Strick draus zu drehen. Glaub mir - funktioniert nicht. Lächerlich!
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  #33  
Alt 13.03.2010, 18:45
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@ Frank 78

Frank, du wirst das schon machen. Du mußt wissen - dies hier ist ein Forum, wo du wirklich alles fragen kannst u.a. rund um Hartz. Sachliche Fragen werden dir hier auch sachlich beantwortet. Wenn du aber hingehst und schon im Eingangsposting durchblicken läßt, daß du ein schlechtes Gewissen hast - dann bist du hier im falschen Forum. Hier sind u.a. viele Sachbearbeiter der Arge vertreten, die auf sowas warten. Es ist deren Job u.a. Leistungserschleichern auf die Spur zu kommen. Das ist völlig normal. Deine zuständige Arge ist die, mit der du dich auseinandersetzen mußt.
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  #34  
Alt 13.03.2010, 18:51
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Beiträge: 4.005
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Die Argumente sind ausgetauscht und es sind keine neuen Gesichtspunkte dazugekommen.

Es sei darauf hingewiesen daß der gemeinsame Bezug einer Wohnung von manchem SG als Indikator für eine BG betrachtet wird. Die Prüfung ob nun tatsächlich eine BG vorliegt konnte durch das Unterlassen vollständiger Angaben im Sozialgeldantrag nicht vorgenommen werden und es bleibt dahingestellt ob die gemeinsame Unterschrift im Mietvertrag dieses Versäumnis entkräftet.

Der TE kann ja mal berichten wie die ARGE diesen Sachverhalt beurteilt. Dann werden wir alle schlauer sein.
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  #35  
Alt 14.03.2010, 13:41
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Die ARGE wird es schwer haben, rückwirkend eine BG nachzuweisen. Aber wir hier kennen auch nicht alle Fakten, die ggf. dem Amt vorliegen.

Daher gibt es nur einen Rat: Abwarten. Abwarten, wie das Amt reagiert. Wenn jetzt nur für die Zukunft Änderungen erfolgen, dann ist doch alles gut. Wenn für die Vergangenheit Änderungen, Rückforderungen und Bußgelder kommen, dann kann man dagegen vorgehen.

Mehr gibt es doch dazu nicht zu sagen. Warum die Aufregung?

Turtle
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