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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#31
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#32
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| Hallo, wenn ich mir die postings von Frank nochmals durchlese, dann frage ich mich, was es da überhaupt noch zu diskutieren gibt. Frank, wenn du noch mitliest - deiner Freundin hat man Angst gemacht - mehr nicht. Die Arge hat doch die WG damals akzeptiert. Du mußtest doch den Mietvertrag vorlegen. Ihr standet beide dort als Mieter drin. Und jetzt ist deine Freundin schwanger geworden (na und)- und da versucht man nun, euch einen Strick draus zu drehen. Glaub mir - funktioniert nicht. Lächerlich! |
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#33
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| @ Frank 78 Frank, du wirst das schon machen. Du mußt wissen - dies hier ist ein Forum, wo du wirklich alles fragen kannst u.a. rund um Hartz. Sachliche Fragen werden dir hier auch sachlich beantwortet. Wenn du aber hingehst und schon im Eingangsposting durchblicken läßt, daß du ein schlechtes Gewissen hast - dann bist du hier im falschen Forum. Hier sind u.a. viele Sachbearbeiter der Arge vertreten, die auf sowas warten. Es ist deren Job u.a. Leistungserschleichern auf die Spur zu kommen. Das ist völlig normal. Deine zuständige Arge ist die, mit der du dich auseinandersetzen mußt. |
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#34
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| Die Argumente sind ausgetauscht und es sind keine neuen Gesichtspunkte dazugekommen. Es sei darauf hingewiesen daß der gemeinsame Bezug einer Wohnung von manchem SG als Indikator für eine BG betrachtet wird. Die Prüfung ob nun tatsächlich eine BG vorliegt konnte durch das Unterlassen vollständiger Angaben im Sozialgeldantrag nicht vorgenommen werden und es bleibt dahingestellt ob die gemeinsame Unterschrift im Mietvertrag dieses Versäumnis entkräftet. Der TE kann ja mal berichten wie die ARGE diesen Sachverhalt beurteilt. Dann werden wir alle schlauer sein. |
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#35
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| Die ARGE wird es schwer haben, rückwirkend eine BG nachzuweisen. Aber wir hier kennen auch nicht alle Fakten, die ggf. dem Amt vorliegen. Daher gibt es nur einen Rat: Abwarten. Abwarten, wie das Amt reagiert. Wenn jetzt nur für die Zukunft Änderungen erfolgen, dann ist doch alles gut. Wenn für die Vergangenheit Änderungen, Rückforderungen und Bußgelder kommen, dann kann man dagegen vorgehen. Mehr gibt es doch dazu nicht zu sagen. Warum die Aufregung? Turtle |
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