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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| Unterschied zwischen 359 € (bekommen) und 323 € (zustehend) Regelleistung? Das sind mehr als 11% "Gehaltserhöhung", die er sich gegönnt hat. |
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#12
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| Gut, aber es bleibt natürlich Fakt, dass du mehr bekommen hast als du bei korrekter Angabe der Lebensumstände bekommen hättest. Zum Beispiel hättest du dann vermutlich nicht den Regelsatz für Alleinstehende erhalten, sondern weniger. Da bleibt dir nur es ehrlich klarzustellen. Da ihr beide hinreichend gebildet seit, um euch nicht aufs Hören-Sagen zu verlassen, wird aber auch ein Betrugsverdacht schwer aus der Welt zu räumen sein. Von einem Akademiker ist es sicher nicht zu viel verlangt, sich vorher zu informieren, bevor falsche Angaben getätigt werden. So schwer ist es nun nicht, herauszufinden, ob und ab wann man als Bedarfsgemeinschaft gilt. Ihr seid doch, salopp gesagt, keine 18-jährigen Hauptschul-Abbrecher, die an so einer Aufgabe möglicherweise scheitern könnten, weil sie schon bei einfachen Texten Verständnisprobleme haben. "Google: Bedarfsgemeinschaft" hätte in 3 Minuten ein sicheres Ergebnis gebracht. Abgesehen davon hättest du beim Sachbearbeiter auch nachfragen können. Das alles lässt nunmal gewisse Schlüsse zu. Auch wenn dir damit vielleicht Unrecht getan wird. |
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#13
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| Und wie fast immer die unbeantwortete Frage - wann wurde denn aus der WG eine BG? Ab wann wohnte man nicht nur zusammen sondern lebte zusammen? So völlig klar ist hier für mich noch nichts. Und ein ungeborenes Kind ist nicht einmal als Indiz für das Vorliegen eriner BG genannt. |
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#14
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| Clownfisch, er sagt ja selber, dass es SEINE Freundin und nicht irgendeine Freundin ist und sie ist offenbar auch von IHM schwanger. Soll er sich nun noch weiter in die Sache verstricken oder tacheles reden?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#15
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| Das jetzt eine BG wahrscheinlich ist, möchte ich ja nicht bestreiten, beantwortet aber nicht die Frage, ab wann zusammen gelebt wurde. Ich weigere mich einfach anzunehmen, sobald Männlein und Fraulein eine gemeinsame Wohnung beziehen liege eine BG vor. Vielleicht hat sich das ja gewandelt, aber zu meiner Stundentenzeit, da wechselten die Damen, die mit mir die Wohnung teilten schon mal - nicht unbedingt täglich oder wöchentlich, aber es kam vor. Wenn also die hier vertretene Definition richtig sein soll, sobald man von seiner Freundin spricht, liegt eine BG vor - dann kann die Stundentenzeit in der Beziehung heute bei weitem nicht mehr das sein, was sie früher war. Da muss ich dann meinen Sohn doch heftig warnen - was er sich da alles an die Backe binden könnte. ![]() Im Übrigen reden wir hier von einer mögliche Straftat - da müsste er schon ziemlich unbedarft sein, wenn er sich da nicht versucht zu schützen. |
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#16
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| Zitat:
laß dich nicht jeck machen. Wenn das so gelaufen ist, wie ich dich hier zitiere - dann ist doch alles o.k. Erst WG - jetzt eheähnliche Gemeinschaft. Erzählt der Arge nicht so viel. Ihr kennt das doch - Änderungsmitteilungen. Ausfüllen, abschicken - keine Kommentare. Wie kann man nur so blauäugig da reinschlittern. Was nicht hätte passieren dürfen ist, daß deine Freundin der Arge da was erzählt ohne sich der Konsequenzen bewußt zu sein. Vielleicht könnt ihr ja den Spieß noch umdrehen. Ihr wart eine WG und Punkt. Dann habt ihr halt miteinander geschlafen - jetzt ist ein Kind unterwegs. Ihr seid noch immer eine WG. Wie ich das hier so sehe - ist noch kein Antrag auf ALG II von deiner Freundin gestellt worden. Oder doch? Wenn da noch nichts gelaufen ist - dann geht ihr hin, reicht Änderungsmitteilungen ein ( ihr erklärt die eheähnliche Gemeinschaft - bevor die Arge sie euch erklärt - ganz wichtig!!!) Dann macht ihr einen Termin bei einem Rechtsanwalt (normalerweise erst Berechtigungsschein vom Amtsgericht für anwaltliche Beratung; dann erst Anwaltstermin). Nur - ohne Bescheid der Arge gibt es ihn nicht - den Berechtigungsschein. Kleiner Tip von mir - die Anwälte wissen darum und einige hören euch zunächst auch ohne den Schein an. Den reicht ihr denn nach. Ist nicht ganz gesetzeskonform - wird aber gehandhabt. Ich wünsche euch viel Glück, damit da von der Arge keine Rückforderungen kommen. Angst vor Strafe? Macht euch da mal nicht so bange. |
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#17
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| Hi Frank, ich schick dir eine PN. |
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#18
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| Zitat:
das unterschreibe ich voll. Nur - hilft das Frank? Ich schreib ja immer gleich - holt euch einen Anwalt. Das mag manchem übertrieben vorkommen. Es hat aber einen Hintergrund. Ich selbst konnte schon viele Missverständnisse mit der Arge oder früher auch mit der Bundesagentur für Arbeit klären. Aber - Frank ist nicht ich. Und gerade das Vortäuschen einer nichteheähnlichen Gemeinschaft kostet Unsummen. Da ist es nicht verwunderlich, daß die Arge eine eheähnliche Gemeinschaft schneller unterstellt, als sie bewiesen ist. Oft bestimmt zu Recht - aber leider halt nicht immer haltbar. Und da kommt es letztendlich nicht darauf an - hat es die eheähnliche Gemeinschaft nun gegeben oder nicht; sondern darauf, wie das Nichtvorhandensein derselbigen bewiesen oder umgekehrt das Vorhandensein bewiesen wird. Ich bin mir ziemlich sicher, daß viele Leute sich aus sowas rausmogeln können und umgekehrt die Arge Erfolg hat und bereits gezahlte Leistungen wieder einnimmt, die ihr nicht zustehen, weil der Leistungsempfänger keine Chance gesehen oder wahrgenommen hat, dem entgegen zu wirken. |
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#19
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| Es ist keine Studenten-WG, er ist nach Ende seines Studiums vom Studienort weg zu seiner Freundin gezogen. Ja, Burk hat Recht, hier sollte sofort die weitere Vorgehensweise mit einem sachlich versierten Anwalt besprochen werden. |
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#20
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| Sicher sollte hier ein guter Anwalt ran, allerdings dürfte es ein Irrtum sein, eine WG von einer Stundenten-WG unterscheiden zu wollen - rechtlich dürfte Beides gleich zu bewerten sein. Wie ich ja schon zuvor schrieb, heute deutet Einiges auf BG hin, aber es kommt ja auch auf den Zeitpunkt an, wann aus der WG eine BG wurde. Dieser Zeitpunkt dürfte nur schwer zu ermitteln sein, ist aber schon deshalb von großer Bedeutung, weil vor diesem Zeitpunkt dann ggf. eine Betrugsabsicht nachzuweisen wäre. Sonst läge kein Betrug vor. Der Zeitpunkt dürfte ja in der Praxis kein Punkt sondern ein Zeitraum gewesen sein, das macht die rechtliche Bewertung nicht leichter. |
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