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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 08.03.2010, 19:24
MUC MUC ist offline
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Beiträge: 1
Böse Freibetrag bei Arbeit bzw. Krankengeld

Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage zur Anrechnung von Krankengeld in einer Bedarfsgemeinschaft, wenn ein Partner Berufstätig ist.
Folgendes: Meine Frau und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Meine Frau hat einen Halbtagsjob der selbstverständlich bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt wurde. Ich bin arbeitslos. Nun war meine Frau krank geworden und war dieses auch über die 6 Wochen hinaus. Sie bezog für 21 Tage Krankengeld von der Krankenkasse, was ja nur 90 Prozent des Nettoeinkommens ist. Also habe wir in dem Bezugszeitraum 10 Prozent weniger an Einkommen gehabt (Das waren ca. 90 Euro). Nun kommt die ARGE an und sagt, es hat bei uns durch das Krankengeld eine Überzahlung von ca. 35 Euro stattgefunden. Die Begründung war, der angerechnete Freibetrag auf das Einkommen meiner Frau gilt nicht beim Bezug von Krankengeld. Unterm Strich hatten wir ca. 125 Euro weniger als wenn meine Frau nicht krank gewesen wäre. Ist das richtig?
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  #2  
Alt 08.03.2010, 19:34
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Krankengeld ist kein Erwerbseinkommen, sondern eine Lohnersatzleistung. Darauf gibt es einen Freibetrag von 30 Euro.
Gib Eure Daten mal in den ALG II-rechner ein und trage das Krankengeld bei sonstiges Einkommen ein!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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