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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen Meine frage bezieht sich auf die Trennung meiner Frau von mir. Und zwar ist es so das sie sich von mir trennt sie selbst kein einkommen hat,jetzt auf Wohnungssuche ist mit den 2 gemeinsammen Kids, ich war Selbstständig bis vor kurzen da ich aber jetzt sogesagt finanziell Pleite bin und kein Geld mehr habe um für die gemeinsammen Lebensunterhaltkosten aufzukommen sprich Miete,Essen,Strom ec. kann meine Frau für sich und den kids Hartz 4 beantragen ?? auch wenn wir zur zeit noch zusammen Wohnen. Danke im Vorraus |
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#2
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| Solange Ihr zusammenlebt, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, d.h. Du gehörst dazu.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| ja das ist mir schon klar,aber Ich bringe ja im moment kein Geld rein in die Bedarfsgemeinschaft,und von irgendwas müssen ja meine Nochfrau und die Kids leben. |
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#4
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| Ihr könnt nur alle zusammen oder keiner ALG II bekommen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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