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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 15.12.2011, 20:36
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Standard Frage zur Bedarfsgemeinschaft bezüglich 400€-job

Hallo an alle!!
Zur momentanen Situation:
Mein Freund, Meine Tochter und ich leben in einer BG.
Wir bekommen 451,90€ von der Arge.
Ich (Antragsstellerin) bekomme 207,81€
Mein Freund bekommt auch 207,81€
meine Tochter bekommt 36,28€.

Hinzu kommt das Umschulungsgeld meines Freundes in Höhe von ca 870€.
Kindergeld und Unterhalt für meine Tochter sind insgesamt 317€.

Sind wir also insgesamt bei 1638,90€

Momentan befinde ich mich noch in Mutterschutz (meine Tochter wird im Juni 3Jahre alt). Zur zeit gehe ich in einen Lehrgang, vormittags, um im Sommer eine Ausbildung anzufangen.
Nun hab ich die Möglichkeit ab Januar einen 400€-Job bei einer Tankstelle zu bekommen.

Jetzt meine erste Frage:
Bin ich bei einem 400€-Job versichert?? Also über die Tankstelle?? (Hatte noch nie einen 400€-Job, war sonst immer vollzeit arbeiten)
Und wie sieht es mit der Anrechnung beim Amt aus?? Mir wurde gesagt, 240€ werden angerechnet und 160€ dürfte ich behalten. Ist das so richtig??

Bin für Hilfreiche Antworten sehr dankbar!!
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  #2  
Alt 15.12.2011, 20:46
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Beiträge: 44
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Hallo Jay87,

Ich finde es gut, dass du trotz Kind einen Job bzw eine Ausbildung anfangen willst.

Nun zu deiner Frage bzgl des 400,- Euro Jobs.
1. 400,-Euro Job heißt nicht, dass du 400,- Euro auch verdienst, sondern dass eine Tätigkeit bis 400,- Euro im Monat sozialversicherungsfrei ist; bedeutet du/ihr seid weiter über das Jobcenter versichert.
2. Solltest du tatsächlich genau 400,- Euro verdienen, ist die Rechnung so:
400,00 Gehalt
100,00 Grundfreibetrag
60,00 20% von 300,- Restbetrag
--------------
240,00 Summe wird gegengerechnet

du kannst jetzt deinen tatsächlichen Verdienst ja jetzt einsetzen und selber berechnen was dir bleibt und was das Jobcenter anrechnet
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  #3  
Alt 15.12.2011, 20:50
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Danke Wiseman.
Deine Antwort war mir sehr Hilfreich!!
Also laut dem Tankstellen-Besitzer werde ich auf 400€ angemeldet.
Es kann natürlich auch mal mehr oder weniger ausbezahlt werden, kommt ja auf meine Stunden an.
Aber in der Regel sollte ich das schaffen auf die 400€ zu kommen.
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  #4  
Alt 15.12.2011, 20:55
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Mehr darf er nicht auszahlen, da du dann steuerpflichtig wirst.
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  #5  
Alt 15.12.2011, 21:01
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Hallo Jay87,

na da hast du ja Glück, pass aber bitte auf, wenn du über 400,- Euro verdienst, denn dann müßte die Tankstelle dich eigentlich anmelden, tun die aber meistens nicht, sondern sagen, die Zeit schreiben wir dir auf einem Arbeitszeitkonto gut, dies ist aber bei einem MiniJob nach meinen Kenntnisstand nicht zulässig

Thorsten
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  #6  
Alt 15.12.2011, 21:05
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@Thorsten
Also der Chef hat gesagt er meldet mich beim (oh Gott jetzt hab ich´s vergessen ) Steueramt ???? an.
Ich habe mich heute auch mit einem Mitarbeiter unterhalten und dieser meinte, wenn man mehr gearbeitet hat wird es ausbezahlt. Und dem entsprechend auf dem lohnzettel auch draufstehn.

Jasmin
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  #7  
Alt 16.12.2011, 07:19
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Du wirst bei der Knappschaft angemeldet.
Problem ist wie gesagt solltest Du deutlich über 400€ liegen oder aber mehrere Monate über 400€ verdienen, müsste er Sozialversicherungen und Steuern für Dich abführen.
Bis 400€ muss allein der Arbeitgeber eine Pauschale abführen, von der Du nichts hast und die für ihn sogar teure ist, als wenn er Dich steuerpflichtig anmelden würde. Da ihr dann beide diese Abgaben sozusagen teilen würdet.

Hier mal für Dich zum nachlesen:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_17...eltgrenze.html
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400€-job, bedarfsgemeinschaft

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