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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 08.02.2009, 14:04
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Beiträge: 1
Standard Frage bezüglich § 9 Abs. 5 SGB II

Hallo

Am Besten ich beschreibe kurz meine Situation:

Ich wohne mit meinen Eltern zusammen in einer Wohnung. Ich bin ein Azubi und bekomme monatlich eine Ausbildungsvergütung.
Meine Eltern bekommen Hartz IV, also bilden wir, ich und meine Eltern, eine Haushaltsgemeinschaft.

Ich gehöre zwar nicht zur Bedarfsgemeinschaft, aber mein Gehalt + das Kindergeld werden gem. § 9 Abs. 5 SGB II bei der Berechnung des Gesamtbedarfs verrechnet.

Nun meine Fragen:

Hier auf der Seite habe ich gelesen, dass die arge vermutet, dass meine Eltern von mir Leistungen erhalten.
(Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_87_Haushaltsgemeinschaft.html)

Habe ich richtig gelesen, dass ich diese Vermutung durch einen Brief widerlegen kann?
Wenn ja, was muss ich an die arge schreiben?

Wenn ich die Vermutung widerlege, muss ich doch nur anteilig für Miete und Heizung aufkommen oder?

Hat jemand bereits mit diesem Verfahren Erfahrungen gemacht?

vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 08.02.2009, 14:10
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von mr.nice Beitrag anzeigen
Hier auf der Seite habe ich gelesen, dass die arge vermutet, dass meine Eltern von mir Leistungen erhalten.
(Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/soziale-themen/faq_87_Haushaltsgemeinschaft.html)
Hier kannst du bestenfalls gelesen haben, dass die Arge diese Vermutung anstellen kann. Hat sie es denn schon schriftlich getan? Wenn nicht, brauchst du auch nichts schreiben.
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  #3  
Alt 08.02.2009, 14:17
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Bei einem Azubi wird die ARGE gar nichts vermuten. Sie rechnet aus, ob du zur BG der Eltern gehörst und ob du dein Kindergeld ganz, teilweise oder gar nicht brauchst.

Weil nämlich das Kindergeld, was du nicht selbst brauchst für deinen Unterhalt dann einem Elternteil als Einkommen zugeordnet werden muss.

Das ist ganz normal und hat nichts mit der Unterhaltsvermutung zu tun, sondern mit der Tatsache, dass Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz Einkommen des Kindergeldberechtigten ist und nicht das des Kindes.

Turtle
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