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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo Ihr Lieben, vorab hoffe ich das ich im richtigen Bereich bin, ansonsten bitte verschieben. Zu meinen Problem. Vorab möchte ich sagen, ich hatte bis heute nie etwas mit ALG2 zu tun daher entschuldigt sollten die Fragen evtl. etwas ungünstig dargestellt werden. Zum Sachverhalt. Ich bin 27 Jahre alt seit 2 Monaten Arbeitslos und bis heute ALG1 Empfänger, zudem befinde ich mich in einer Umschulung die noch fast 2 Jahre geht, bis jetzt erhalte ich sämptliche Bezüge, wie auch die Betreuung durch die Agentur für Arbeit nicht der Arge. Nun ist es so das meine Lebensgefährtin nach einer Umschulung von ALG1 zu ALG2 gehen muss, als Sie heute Ihren Antrag abgegeben hat, teilte Ihr die Betreuerrin mit, das ich, da wir ja eine Bedarfsgem. sind ab nun mit ins ALG2 mit reinfalle. Was im Klaartext bedeutet das meine Betreuung ab nun an über die Arge (ALG2) erfolgt und ggf. meine Umschulung gekänzelt werden kann. Nun ist meine Frage, da ich nach Stundenlangen suchen leider nichts auf meinen Fall bezogen gefunden habe. 1. Stimmt es das meine Betreuung ab nun an über ARGE (ALG2) stattfindet und die Agentur f. Arbeit (ALG1) ab nun an nicht mehr für mich zuständig sein solle? (Würde es sehr negativ bewerten, da der Service wie die Vermittlung über ALG1 doch sehr viel besser funktioniert, als wie bei ALG2) 2. Kann meine Umschulung durch ALG2 gekanzelt werden, obwohl die doch mit mir garnichts zu haben, da ich meiner Meinung nach ja eigentlich ALG1 bin? Währe sehr Dankbar für Aufklärungen sehr hilfreich währen auch entsprechende § aus dem SGBII und SGBIII Grüße und Danke |
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#2
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| 1. Ja, das ist korrekt. Rechtsgrundlage ist der § 22 Abs. 4 SGB III. Im Übrigen ist der "Service" derselbe. Wenn was anders ist, liegt das am persönlichen Engagement des Vermittlers. Woher willst du das aber kennen, wenn du bisher noch gar kein ALG 2 bekommen hast? Stammtischgeschwätz? 2. Die Weiterbildung ist einmal genehmigt und damit von der Agentur für Arbeit zu finanzieren. Die ARGE wird da -die Weiterbildung wäre ja nicht genehmigt worden, wenn sie sinnlos wäre- sicherlich kein Problem mit haben. Turtle |
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#3
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| Zitat:
ersteinmal vielen Dank für deine Antwort. Zu ersten in dieser Form habe ich leider negative Erfahrungen machen müssen am Beispiel meiner Schwester. Diese erhält ALG2, und muss um einen Termin zu erhalten teilweise bis zu 2 Wochen warten, auch was die Vermittlung angeht, so wie auch das Engagement des Vermittlers ist leider unter aller Sau. Zu dem wird Sie behandelt als Sei Sie der letzte ... Dieses bin ich halt durch die Agentur nicht gewohnt, da ich mir dort doch von der Betreuung wie ein Mensch vorgekommen bin, bei der ARGE (wo ich einmal mit meiner Schwester mitwar) ist man sich vorgekommen, wie ein ungewolltes Mitglied der Geselschaft. Ich werde nun ersteinmal abwarten und schauen, hoffe einfach nur das die mir jetzt nicht ihrgentwie etwas an meiner Weiterbildung verfuschen. Ich möchte nicht wegen einer Staatlichen Agentur, die eigentlich für die Wiedereingliederung da sein soll unter Existentsängsten leiden müssen. Vielen dank und Grüße |
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