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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage was eine evtl. Familienzusammenführung betrifft. <ich habe bis vor einem Monat in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt, mit meiner <partnerin und meinen bzw unseren 2 Kindern. Ich habe mich nun selbstständig gemacht und bin daher mit Zustimmung der/ meiner zuständigen ARGE in ein anderes Bundesland gezogen um dort meiner Arbeit nachzugehen und bekomme dort in diesem anderem Bundesland auch noch die Hilfe von der dortigen ARGE um meinen Lebensunterhalt trotz selbstständiger Arbeit bestreiten zu können. Ich wohne übrigens derzeit bei Verwandten, bei denen ich aber noch max. 1 Monat leben kann, ich habe also zur Zeit keine eigene Wohnung und bekomme auch nur den normalen gesetzlichen Regelsatz. Nun meine Frage, ich bin dabei mir eine Wohnung zu suchen und möchte aber und meine Familie auch, das wir Zusammen ziehen...sprich, das meine Familie, die ich "zurück gelassen" habe mit hier zu mir zieht. Spricht hier für irgendwas dagegen, kann mir die ARGE bei einem angemessenen Wohnraum diesen Umzug meiner Familie verbieten bzw die Leistung dafür verweigern? Danke für eine Antwort |
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#2
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| Da der Wohnortwechsel im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfolgte, war er notwendig. Somit ist die Zustimmung zu geben.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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