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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 25.04.2010, 11:29
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Standard Falsche Berechnung ?

Hallo und einen schönen Sonntag an alle

Nun muss ich mich Heute mal mit einem Problem an euch wenden , ich kenne mich zwar etwas aus, aber bin mir grad nicht ganz sicher ob ich richtig in der Annahme bin das unser Bescheid Fehlerhaft ist. Und zwar war mein Mann bis vor 2 Wochen auf 400 Euro Basis arbeiten. der Job wurde aus unterschiedlichen Gründen beendet. Wir haben mit der Arbeitsberaterin gesprochen und da mein Mann nix dafür kann hat er auch keine Sperre bekommen . Nun war gestern der neue Bescheid im Briefkasten doch irgenwie verstehe ich den nicht.
Wir sind ein 6 Personen Haushalot 2 Erwachsene Verheiratet und Volljährig und 4 Kinder im Alter von 7 Jahren , 5 Jahren, 2 Jahren und 5 Monaten .
Nun Steht im Bescheid folgendes
01.05.10-31.07.10
Ich bekomme 300,52 €
Mein Mann auch 300,52 €
Tochter 7 Jahre 57,63 €
Tochter 5 Jahre 23,48 €
Tochter 2 Jahre 17,78 €
Tochter 5 Monate fehlt

Bei der Unterkunft ist sie aber mit drin .
Dann geht es weiter im August bekommen wir für unsere große 100 € Schulgeld.
Nun meine Frage warum bekommen mein Mann und ich nur 300, 52 € ne zeitlang haben wir mehr bekommen warum nun nichtmehr ?
Vielen dank und was mache ich weil sie meine kleinste Tochter drin vergessen haben ?
Liebe grüße Dani
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  #2  
Alt 25.04.2010, 11:37
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Wieviel Kindergeld wird denn bei der Kurzen angerechnet?
Unsere Lütte bekommt bekommt die vollen 215€ Kindergeld angerechnet und hat ja somit keinen Anspruch mehr auf Sozialgeld sondern nur noch auf anteilig Miete.
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  #3  
Alt 25.04.2010, 11:41
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achso na klar da habe ich garnicht dran gedacht , ups siehst so kann es gehen , vielen dank das du mich darauf hingewiesen hast. aber warum bekommen mein mann und ich trotzdem nur diese 300 € ? steht uns denn normal nicht mehr zu ? also jedesmal wenn ich nach regelleistung schaue im netz dann kommt ich auf mehr .
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  #4  
Alt 25.04.2010, 11:47
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Die normale Regelleistung beträgt in einer BG 323€ pro Partner.

Wird euch vll Warmwasser oder Strom vom Regelsatz abgezogen?
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  #5  
Alt 25.04.2010, 13:27
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Vielleicht hat die Kleine noch einen Überhang Kindergeld, d.h. mehr EInkommen als ihr eigener Bedarf, so dass ein Teil ihres Einkommens auf euch übertragen wird? Bekommt ihr noch Wohngeld für sie?
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  #6  
Alt 25.04.2010, 15:35
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hm..... könnte es sein das es die 75 euro geschwisterbonus sind beim elterngeld ? das ist mir jetzt grade noch eingefallen .
man das ist aber auch kompliziert. nun habe ich grade auf nen sonntag mittag nen anruf bekommen das ich ab morgen arbeiten gehen kann. auf vollzeit. freut mich ja natürlich total aber es ist 22 km weg von uns und wie wir alle wissen ist es ende vom monat weiß noch nicht wie ich da morgen hinkommen soll.
das ist doch alles zu heulen .:confused :
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  #7  
Alt 25.04.2010, 17:05
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Ja, Geschwisterbonus wird angerechnet, aber an sich bei der Mutter und nicht beim Kind?!

Glückwunsch zum Job! Naja, 22 km ist ja nicht so viel, fahre ich auch täglich 2x ... aber wenn der Tank grad leer ist, ist es natürlich blöd. Vielleicht was leihen und vom ersten Lohn zurück?
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  #8  
Alt 25.04.2010, 17:10
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Das Kind hat doch Anspruch auf 215€ Sozialgeld und bekommt 215€ Kindergeld....
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  #9  
Alt 25.04.2010, 17:12
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Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Das Kind hat doch Anspruch auf 215€ Sozialgeld und bekommt 215€ Kindergeld....
Mhm, bei uns wird Kindergeld als Durchschnittswert berechnet, also nicht so, dass das 1.+2. Kind 184 Euro angerechnet bekommen, das 4. Kind dann 215 Euro usw, sondern alle Kindergeldbeträge addiert und durch Anzahl der Kinder geteilt

Naja und der Geschwisterbonus hätte beim Kind ja eh nichts zu suchen ...
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  #10  
Alt 25.04.2010, 17:20
Benutzerbild von Turtle1972
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Kopfkindergeld wird nach den fachlichen Hinweisen der BA in den ARGEn nicht mehr angewandt. Wobei es m. E. n. rechtlich nicht korrekt ist, das SGB II stellt zwar auf tatsächlich entfallendes Kindergeld ab, das EStG bietet aber mit der Benennung "xxx Euro für das erste Kind" usw. nur eine Berechnungsgrundlage, während es bei der Abzweigung auch auf Kopfkindergeld abstellt.

Um zu wissen, wo hier die Differenz herkommt, müsste man die komplette Berechnung mal sehen.

Turtle
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