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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 09.02.2011, 18:55
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Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 2
Frage Erwerbstätige "ehelicht" HartzIV-Empfänger

Hallo und guten Abend,
ich bin ganz neu hier und mit dem Thema "Hartz IV" gar nicht vertraut, da ich das Glück hatte, immer berufstätig zu sein.
Nun möchte ich mit meinem Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, er ist freiberuflich tätig und bezieht zur Zeit Hartz IV, das er halbjährlich dann mit seinen Einnahmen verrechnen und ggf. zurückzahlen muss.
Nun meine Fragen: Wie wird mein Einkommen zur Berechnung seines Hartz IV - Satzes herangezogen? Habe ich einen Selbstbehalt und wie hoch ist der? Werden Kreditrückzahlungen dabei berücksichtigt?
Sooo viele Fragen! Ich hoffe, dass mir jemand diese beantworten kann.

Freundliche Grüße

HeiNo
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  #2  
Alt 09.02.2011, 18:57
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Ja, Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft und Dein Einkommen wird angerechnet. Je nachdem, bekommt IHR dann noch ALG II oder auch nicht.

Freibetragsregelung kannst Du mit Hilfe der Suchfunktion rausfinden.
Schulden/Kredite werden nicht berücksichtigt.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 09.02.2011, 19:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2011
Beiträge: 2
Standard

Danke, Mandy!
Das hilft mir schon weiter und ich habe durch die "Hits" ganz rechts neben meinem Eintrag schon vergangene hilfreiche (und schimpfende) Beiträge gelesen.

Gruß HeiNo
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Stichworte
selbstbehalt, wohngemeinschaft

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