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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 07.05.2009, 12:59
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Standard erst 7Mon. in der Wohnung - Sind wir WG oder BG?

Hey!
Ich hab mich grad erst angemeldet, in der Hoffnung, dass ihr mir ein paar Fragen beantworten könnt!

Folgende Situation, so kurz wir möglich geschildert:
Ich habe Anfang April einen Antrag auf ALG2 gestellt, da ich mein Studium Ende März abgebrochen habe und zur Zeit kein Einkommen besitze und plötzlich ohne Krankenversicherung da stand.
Ich wohne mit meinem Freund zusammen, dass schon seit mehreren Jahren in unterschiedlichen Wohnungen. In der jetzigen Wohnung wohnen wir erst Zeit November 2008.
Wir heiraten im Juni, ab dem Zeitpunkt bekomme ich wohl kein ALG 2 mehr, da mein Zukünftiger Geld verdient, nicht allzu viel, aber ich denke für die Arge gut genug. Es geht also nur um ALG2 für April und Mai, was ich auch schon überwiesen bekommen habe, danach will ich keine Leistungen mehr von denen, da ich ja familienversichert bin bei der Krankenkasse.

Ich hatte auch ehrlich gesagt keine Ahnung vom Antrag stellen, bin dann einfach mal zum Jobcenter hingegangen, und der Mitarbeiter sagte mir, dass, da wir weniger als ein Jahr zusammen wohnen, wir als WG gelten.

Gestern bekamen wir überraschend Besuch vom Außendienst. Mein Freund hat mich erstmal verleugnet, da sie nicht sagen wollten, was sie wollten. Sie wollen dann nochmal wiederkommen...

Frage also: was wollen die von mir?
ich denke mal wohnsituation überprüfen.
sind wir denn jetzt offiziell eine WG, weil wir noch nicht solang zusammen wohnen.
Wie sieht es aus mit gemeinsamen Bett etc? Muss ich denen jetzt was vorgaukeln. Ehrlich gesagt, wollte ich das gar nicht, hatte das nie vor. Ich dachte, dass ist so rechtens, hat mir der Mitarbeiter ja so gesagt. Ich wollte hier echt keine Leistungen erschleichen, hätte ich das vorher gewusst, hätte ich den Antrag so nicht gestellt.
Es ist wahr, dass wir schon lange zusammen sind, wir aber von seinem Gehalt alleine nicht leben können. Wir bezahlen jeder die Hälfte der Miete und des Essens, aber unsere eigenen Kosmetika, Kleidung, etc. Er hat ein Auto, ich nicht. Wir heiraten zwar bald, aber kommen bis jetzt jeder für unsere eigenen Dinge auf. Ich habe auch vor mit nach der Hochzeit einen Job zu suchen, bin eh schon total intensiv auf Suche nach ner Ausbildungsstelle/Perspektive für mein Leben.
Können die jetzt behaupten, wir wären keine WG, da wir vorher in einer anderen Stadt schon zusammen gewohnt haben? Wie gesagt, ich dachte das wäre so rechtens, da der Mitarbeiter das so sagte. oder kann es doch sein, dass wir als Bedarfsgemeinschaft nachträglich angesehen werden und ich das Geld zurückzahlen muss.
Ich würd mich freuen, wenn einer von euch mehr weiß und mir Auskunft geben könnte, in der Suchfunktion habe ich so eine situation nicht gefunden.
Sally
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  #2  
Alt 07.05.2009, 13:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von sally33 Beitrag anzeigen
Ich hatte auch ehrlich gesagt keine Ahnung vom Antrag stellen, bin dann einfach mal zum Jobcenter hingegangen, und der Mitarbeiter sagte mir, dass, da wir weniger als ein Jahr zusammen wohnen, wir als WG gelten.
Meinst du nicht, dass das der Zeitpunkt gewesen wäre, zu sagen "Wir wohnen schon länger zusammen, nur nicht in dieser Wohnung."??

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, auch nicht gespielte Dummheit.
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  #3  
Alt 07.05.2009, 13:16
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sorry, ich bin zum amt hingegangen, habe die ganze situation so geschildert wie ich sie gerade oben geschildert habe. Habe erzählt, dass wir zuerst zusammen in einer anderen Stadt gewohnt haben, und dann im November 2008 hierhin gezogen sind. Woraufhin der Mitarbeiter mir quasi vorgeschlagen hat, dass, da wir weniger als ein Jahr zusammen wohnen, das als Wohngemeinschaft zu deklarieren. Dachte dann, dass stimmt ja wohl alles so, wenn er mir das sogar so "vorschlägt".
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  #4  
Alt 07.05.2009, 13:18
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Du musst das Geld rein rechtlich zurückbezahlen, da ihr eine eheähnliche Gemeinschaft bildet und er für dich einstehen muss... Die haben dich dort falsch als WG eingestuft anstatt einer BG! Wäre auch hilfreich gewesen wenn du es am Anfang direkt klar gestellt hättest, dann hättest du jetzt nicht das Problem und müsstest es nicht zurückzahlen!
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  #5  
Alt 07.05.2009, 13:25
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versteh das irgendwie nicht. hätten die das nicht vorher überprüfen können? dann hätte ich jetzt den ärger nicht, dann hätte ich mir trotz hochzeitsstress einen job gesucht. dachte einfach nur die könnten mir für zwei monate die krankenkasse bezahlen. mehr wollte ich eigentlich gar nicht von denen.

es stimmt also gar nicht, dass man, wenn man weniger als ein jahr zusammen wohnt, automatisch als WG gilt?
ist natürlich dumm gelaufen. hätte ich mich mal vorher besser informiert und nicht auf den sachbearbeiter verlassen.
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  #6  
Alt 07.05.2009, 13:27
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also nochmal, klargestellt hab ich das! ich hab ihm das alles so erzählt, wie hier gerade.
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  #7  
Alt 07.05.2009, 13:35
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Sie haben dich falsch eingeordnet und jetzt hast du das Problem... denke du musst das Geld zurück zahlen und evtl. mit einer Anzeige rechnen je nachdem wie nett die sind. Wie ich dir gerade oben auch privat geschrieben habe, falls du es gelsen hast...
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  #8  
Alt 07.05.2009, 13:39
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Zitat:
Zitat von sally33 Beitrag anzeigen
also nochmal, klargestellt hab ich das! ich hab ihm das alles so erzählt, wie hier gerade.
Sagst du. Er behauptet vielleicht das Gegenteil.
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  #9  
Alt 07.05.2009, 13:44
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hab vorhin mit dem sachbearbeiter gesprochen,
laut ihm ist das mit der WG so okay. nur da die mittel für die miete aus den städtischen kassen bezahlt werden, wird von den stadt stichprobenartig überprüft, ob das alles so ist wie angegeben. das hat sein vorgesetzter so eingeleitet, seinetwegen bräuchte das nicht überprüft werden, für ihn wär klar dass wir ne WG sind.
ich find das total widersprüchig, das was überprüft wird, was für den sachbearbeiter okay ist.
muss ich die leute denn reinlassen, wenn die unangemeldet kommen?
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  #10  
Alt 07.05.2009, 14:03
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Zitat:
Zitat von sally33 Beitrag anzeigen
muss ich die leute denn reinlassen, wenn die unangemeldet kommen?
Nein, wenn du mit der Konsequenz leben kannst, das dann eine Entscheidung ohne Inaugenscheinnahme getroffen werden muss.
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