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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 31.01.2012, 18:20
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Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 3
Standard erheblich, ob Partner erwerbsfähig oder nicht?

Hallo,
ich werde irgendwie noch nicht ganz schlau daraus, ob Partner generell als BG angesehen werden (nach §7 Abs. 2), egal, ob der Partner erwerbsfähig ist oder nicht?
Denke, wenn beim Partner eine voll erwerbsunfähigkeit vorliegt und eu-rente oder sgb XII-leistungen bezogen werden, geht eine BG nicht?
Aber bei erwerbsfähigkeit oder zeitweise EU ist es möglich?
Richtig so?
Danke schonmal!
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  #2  
Alt 31.01.2012, 19:54
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Nein, beides stellt eine BG dar. Jedoch ist bei der einen BG-Variante ein Teil der BG (der dauerhaft Erwerbsunfähige) vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Ein Leistungsausschluss ist aber was anderes als ein "BG-Ausschluss".

Worauf zielt deine Frage ab?

Turtle
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  #3  
Alt 31.01.2012, 20:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 3
Standard

Danke für die Antwort.
Meine Frage zielt auf den o.g. Sachverhalt ab, da ich das wissen muss und es mir aus dem Gesetz nicht klar geworden ist bzw. ich dazu keine konkrete Antwort gefunden habe.
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