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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 03.09.2010, 15:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 1
Beitrag Er u25, ich ü25. Zusammenziehn?

Ich fang mal von vorne an.

Also...

Ich bin 29 jahre und in der 22 woche schwanger und lebe von der arge, mein freund (21) seit januar 2010 mit
seiner ausbildung als verkäufer fertig ist danach von berlin ins saarland gezogen, momentan wohnt er bei seinem
cousin, er hat auch leider noch keine arbeit gefunden, vom arbeitsamt bekommt er gerade mal 200 euro

so nun zu meiner frage

im november zieh ich in eine größere wohnung da meine jetzige zu klein ist mit kind, würde gerne auch mit
meine freund zusammen ziehn, würde da die arge zustimmen?


Danke und Gruß
Nicole
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  #2  
Alt 03.09.2010, 20:18
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das wirst du schon die ARGE fragen müssen. Unwahrscheinlich ist es jedoch nicht, immerhin dürfte es jedem verständlich sein, dass auch ein Vater bei seiner Freundin und seinem Kind leben will.

Turtle
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