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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.03.2010, 11:12
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Standard Empfang als Student mit 3 Kindern

Hallo.
Wie das Leben so spielt, bin ich ab April mal wieder mit einer neuen Situation konfrontiert. Ich bin alleinerziehend mit drei Kindern in einer Gegend, die absolut keine Jobs bietet. Ich habe bis jetzt auf TV-L13 gelebt und das fällt ab April leider weg, ab da werde ich von einem Stipendium rund 1400€ mtl bar kralle beziehen, ohne Altervorsorge usw. Ich kann durch den Verdienst sicher mich selbst versorgen (nebenbei kann ich da promovieren, was natürlich sehr fein ist), die Kinder aber sicher nicht in vollem Umfang. Schon alleine die Wohnung für uns 4 kostet 730warm.
Da zwei Kinder (Zwillinge) eine Behinderung haben und dadruch einen erhöhten Betreuungsaufwand und außerdem nach langer Zeit nun ein aufwändiges Netzwerk an Therapiemöglichkeiten hier vor Ort gesponnen ist, wird mir keiner an die Karre fahren können, von wegen ich müßte woanders hin für einen gut bezahlten Job. Umzug vor Ort wird uns auch keiner zumuten, da Autisten nicht mit Änderungen zurecht kommen und aus schmerzvoller persönlicher Erfahrung so ein Umzug die Entwicklung solcher Kinder schonmal schlicht um eine Jahr zurückwirft. Wenn mir da jemand blöd kommen will vom Amt, was ich gar nicht glaube, dann werde ich da entsprechende Gutachten und Empfehlungen durch Fachkräfte ranziehen können. Von dem her bin ich also definitiv die nächsten 3 Jahre Promovend auf Stipendiumsbasis in der Wohnung wie bis jetzt.


Es gibt seitens des Stipendiumsgebers eigentlich die Vorgabe, daß ich als (Promotions-)Student immatrikuliert sein sollte, er würde aber uU auch davon absehen. Ich habe nun also die Wahl, entweder mit Studentenstatus mich und die 3 Kinder zufinanzieren zu lassen oder eben ohne Studentenstatus. Klar werden wir dann eben als BG bei dem Jobcenter hier geführt werden und mein Einkommen wird angerechnet werden.
Jetzt meine Fragen:
  • Wird es einen Unterschied machen, mit welchen Status ich laufen werden im Zusammenhang mit dem Jobcenter?
  • Macht es evtl einen Unterschied in der Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen (oder sogar zu müssen vom Jobcenter aus)?
  • Wie komme ich am günstigsten weg insgesamt und vor allem auch mit dem geringsten Ämteraufwand?
  • Was gibt es evtl sonst noch zu beachten??
  • Kann mir mein ganzes Stipendium angerechnet werden als Einkommen oder kann ich evtl einen Anteil wegen der Notwendigkeit, Laptops, Bücher etc zu kaufen als nichtanrechnungsfähig deklarieren und was bräuchte ich ggf dafür?

Danke für eure Antworten! Da hängt ggf viel davon ab, da es für uns 4, wie man es dreht, sicher sehr knapp werden wird in der Zeit.
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  #2  
Alt 11.03.2010, 12:38
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ähm: bevor das mit dem Spekulieren hier los geht:

was ist mit Kindergeld?
wie alt sind die Kinder?
was ist mit Unterhalt für die Kinder?
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  #3  
Alt 11.03.2010, 13:04
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bzw. Unterhaltsvorschuss.....

1400 Euro Stipendium
563 Euro Kindergeld
plus Unterhalt.....

da wird nicht viel/eher nix bei rumkommen an ALGII für die Kids.
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  #4  
Alt 11.03.2010, 13:41
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Bei 619 Euro angemessener Miete käme man auf einen Bedarf von 1753 Euro für eine Alleinerziehende mit drei Kindern.

Die Einnahmen von 563 € Kindergeld plus 1400 € Stipendium plus Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß wären von den 1753 € abzurechnen sodaß sich sich nach dieser Betrachtung kein Hilfsbedarf ergibt.
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  #5  
Alt 11.03.2010, 14:13
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  • Unterhalt bekomme ich nicht. Ich kann doch nicht von ner psychisch kranken und auf ALG2 lebenden Frau auch noch Unterhalt einklagen..müßte sie doch dann rein in Theorie irgendwann zurückzahlen oder?
  • Wie sieht es mit Krankenkasse aus?? Rechnet man das nicht in den Bedarf mit ein? Zahlt man, wenn Brutto=Netto, auch 15% für die Krankenkasse?
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  #6  
Alt 11.03.2010, 14:45
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du mußt schon mal "Butter bei die Fische" tun:

wie alt sind die Kinder?

wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist, käme ggf. vorrangig UHV in Frage?!

wie bist du - seid ihr - denn jetzt krankenversichert?

bisher sieht das für mich weniger nach ALG II / Sozialgeld als mehr nach Wohngeld und /oder KIZ aus.
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  #7  
Alt 11.03.2010, 15:46
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Na aktuell T-VL 13, Geld satt.

Wie sähe es denn evtl mit Wohngeld zusätzlich aus?
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  #8  
Alt 11.03.2010, 15:53
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.310
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Ich glaube mit T-VL 13 kann hier kaum jemand etwas anfangen und eine Zahl hat man auch nicht im Hinterkopf.
Ausserdem hast Du die anderen Fragen immer noch nicht beantwortet.....
Wenn Du hier Hilfe haben möchtest, musst Du schon auf die Fragen antworten und mal konkret werden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #9  
Alt 11.03.2010, 18:38
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Hmm.

  • Kinder sind 6,6 und 3
  • UHV bedeutet ja, daß ich nen Titel gegen Mama brauchen würde...nee..
Bringt euch das was??
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  #10  
Alt 11.03.2010, 18:48
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Hardcore: Nach dem Rechner hier würde ich satte 330€ mtl an Wohngeld einstreichen.
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