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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| Du willst Sozialgeld für deine Kinder beantragen. Dazu ist UHV/Unterhalt vorranging einzusetzen. |
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#12
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| Auch bei Wohngeld wird die Unterhaltspflicht des anderen Elternteil geprüft. Solange du deine Kinder alleine ernähren und versorgen kannst, kräht kein Hahn danach, ob du auf Unterhalt für sie ganz oder teilweise verzichtest. Aber es geht einfach nicht, dass man auf einem zustehenden Unterhalt verzichtet und stattdessen steuerliche Leistungen erhält. |
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#13
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| A) Hier ist kein Wohngeldforum. B) ALG 2 Bedarf sehe ich nicht bei dem Einkommen und selbst wenn, würdest du wahrscheinlich als Kostenersatz hinterher alles zurückzahlen müssen, weil du dich vorsätzlich hilfebedürftig gemacht hast, denn -wie du selbst schreibst- verdienst du derzeit im Öffentlichen Dienst als Angestellter des Landes mit TV-L 13 (wobei man da eigentlich schon ein abgeschlossenes Studium haben sollte?!) mehr als ausreichend. Führst du dann eine Hilfebedürftigkeit herbei, wärest du zum Ersatz der Kosten des Sozialleistungsbezuges verpflichtet. Und C) ist und bleibt Unterhaltsvorschuss vorrangig. Turtle |
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#14
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| Bevor Sozialgelder fließen wird erst die gesetzliche Unterhaltspflicht geprüft. Ob kranke Mutter, arbeitsloser Vater ist da völlig uninteressant. Ist es dem nichterziehenden Elternteil micht möglich Unterhalt zu leisten, MUSS Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Du könntest auch darauf verzichten, mußt aber damit rechnen das dir dieser fiktive Unterhalt dann auf das Sozialgeld angerechnet wird. Man kann nicht auf Unterhalt zu verzichten, damit beim Unterhaltspflichtigen keine Schulden auflaufen und statt dessen Sozialgelder verlangen. Vorallem, mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ist der Bedarf der kinder so gut wie gedeckt. |
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