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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.03.2009, 12:54
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Lächeln Elterngeld fällt weg, welche Ansprüche hat man?

hallo zusammen!

ich bin zufällig auf dieses forum gestoßen und hoffe, daß vielleicht jeman in einer ähnlichen situation ist oder war und ein bisschen mehr plan hat als wir...

also mein lebenspatner und ich leben in einem eheähnlchen verhältnis (oder bedarfsgemeinchaft oder wie auch immer das amt das auch nennen möchte) und haben eine 13 monate alte tochter. ich bin ganz norml in elternzeit, die ich jetzt auch schon bei meinem arbeitgeber auf die vollen drei jahre verlängert habe. ich werde also danach ganz normal wieder in meinem job arbeiten gehen und habe das auch dem amt gemeldet. mein lebenpartner macht zur zeit eine umschulung, die von der arge bei seinem arbeitgeber voll bezahlt wird. da mein elterngeld ende januar weggefallen ist, bekomme ich also keinen cent mehr (ausser das kindergeld natürlich) und wir werden zusammen als "bedarfsgemeinschaft" berechnet. soweit so gut. was ich jetzt nur nicht verstehe, bzw. fragen wollte:
ist es tatsächlich rechtens, daß wir nicht einen cent mehr vom amt bekommen, als zu dem zeitpunkt wo ich noch elterngeld bezogen habe??? ich mein, es ist ja dadurch jetzt ein erheblicher betrag weggefallen und durch die nicht grad berauschende bezahlung bei einer umschlung war es sowieso mit elterngeld schon knapp. ich habe anfang januar bei denen bescheid gesagt, daß ich kein elterngeld mehr bekommen werde und somit einen änderungsantrag gestellt. wir haben jetzt aber lediglich einen weiterbewilligungsbescheid (der wird ja immer nur für ein paar monate bewilligt) erhalten - aber über die selbe summe wie vorher auch. als ich da angerufen habe, sagte mir die dame, uns würde nicht mehr zustehen....

vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir etwas dazu sagen!
falls ich noch wichtige infos vergessen habe, bitte nachfragen.

vielen dank schonmal
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  #2  
Alt 11.03.2009, 13:20
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Zitat:
Zitat von Lumpinchen Beitrag anzeigen
hallo zusammen!

da mein elterngeld ende januar weggefallen ist, bekomme ich also keinen cent mehr (ausser das kindergeld natürlich) und wir werden zusammen als "bedarfsgemeinschaft" berechnet. soweit so gut. was ich jetzt nur nicht verstehe, bzw. fragen wollte:
ist es tatsächlich rechtens, daß wir nicht einen cent mehr vom amt bekommen, als zu dem zeitpunkt wo ich noch elterngeld bezogen habe??? zustehen....
Wenn du mehr als 300€ Elterngeld bekommen hattest, dann müsstest du genau das mehr bekommen, was über den 300€ liegt. Aber nur, falls sich sonst nichts bei euch geändert hat. Hast du dagegen nur 300€ bekommen, dann kannst du nicht mehr bekommen, weil bis 300€ Elterngeld immer bei ALG2 anrechnungsfrei sind.

Was steht im Bescheid als Einkommen bei dir?

Wenn du mir dein Bundesland verrätst, dann kann ich dir sagen, ob bei euch Landeserziehungsgeld gezahlt wird. Das sind im Schnitt 150€ für 6 Monate.
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #3  
Alt 11.03.2009, 13:25
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Zitat:
Zitat von Lumpinchen Beitrag anzeigen
ist es tatsächlich rechtens, daß wir nicht einen cent mehr vom amt bekommen, als zu dem zeitpunkt wo ich noch elterngeld bezogen habe??? ich mein, es ist ja dadurch jetzt ein erheblicher betrag weggefallen und durch die nicht grad berauschende bezahlung bei einer umschlung war es sowieso mit elterngeld schon knapp. ich habe anfang januar bei denen bescheid gesagt, daß ich kein elterngeld mehr bekommen werde und somit einen änderungsantrag gestellt. wir haben jetzt aber lediglich einen weiterbewilligungsbescheid (der wird ja immer nur für ein paar monate bewilligt) erhalten - aber über die selbe summe wie vorher auch. als ich da angerufen habe, sagte mir die dame, uns würde nicht mehr zustehen....
Das ist richtig so.
Elterngeld bis 300 Euro wird beim ALGII NICHT angerechnet.
Das gibts als Bonus oben drauf.
Daher ergibt sich beim Wegfall auch keine Lücke - was im klartext heißt,
das ALGII wird in gleichbleibender Höhe weiterlaufen.

- der nachtvogel -
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  #4  
Alt 11.03.2009, 19:10
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wir kommen aus NRW!

zu unserem bescheid:

die einkommensleiste ist gleich null, das einzige, was als einkommen angerechnet wird, ist das kindergeld für unsere tochter.

die monatlichen leistungen setzen sich aus den kosten für heizung und unterkunft (751€) und der sicherung des lebensunterhaltes (679€ - mein lebenspartnr 316€ - ich selber 316€ - 47€ unsere tochter) zusammen!

ich habe vorher 627€ elterngeld bekommen und ich verstehe nicht, warum wir genauso viel oder wenig geld bekommen, obwohl jetzt 627€ weggefallen sind und warum ich dann einen änderungsantrag stellen sollte....
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  #5  
Alt 11.03.2009, 19:33
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Zitat:
zu unserem bescheid:

die einkommensleiste ist gleich null, das einzige, was als einkommen angerechnet wird, ist das kindergeld für unsere tochter.
Komisch, dein LG bekommt nichts? Du schreibst folgendes: "mein lebenpartner macht zur zeit eine umschulung, die von der arge bei seinem arbeitgeber voll bezahlt wird. und durch die nicht grad berauschende bezahlung bei einer umschulung ..." Er hat Umschulungsgeld, warum wird das nicht mit als Einkommen aufgeführt?
Zitat:
ich habe vorher 627€ elterngeld bekommen und ich verstehe nicht, warum wir genauso viel oder wenig geld bekommen, obwohl jetzt 627€ weggefallen sind und warum ich dann einen änderungsantrag stellen sollte....
Wenn Einkommen wegfällt, dann musst du eine Änderungsmitteilung mit Zusatzblatt Einkommen machen und das da angeben. Das kannst du auch jetzt noch nachholen. Bei mir war es ähnlich. Musste ich auch machen, obwohl ich im Weiterbewilligungsantrag die veränderten Tatsachen beim Einkommen schon angeben hatte. Außerdem sind es jetzt nur 327 Euro, die weggefallen sind. 300 Euro sind anrechnungsfrei bei ALG2. Da hat doch hoffentlich die Arge nicht den Fehler gemacht, bei dir alles vom Elterngeld als Einkommen anzurechnen.

Wohnt ihr schon seit der Geburt zusammen als BG?
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  #6  
Alt 11.03.2009, 19:41
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In NRW gibt es leider kein Landeserziehungsgeld.
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  #7  
Alt 11.03.2009, 21:16
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Zitat:
Zitat von Lumpinchen Beitrag anzeigen
wir kommen aus NRW!

zu unserem bescheid:

die einkommensleiste ist gleich null, das einzige, was als einkommen angerechnet wird, ist das kindergeld für unsere tochter.

die monatlichen leistungen setzen sich aus den kosten für heizung und unterkunft (751€) und der sicherung des lebensunterhaltes (679€ - mein lebenspartnr 316€ - ich selber 316€ - 47€ unsere tochter) zusammen!

ich habe vorher 627€ elterngeld bekommen und ich verstehe nicht, warum wir genauso viel oder wenig geld bekommen, obwohl jetzt 627€ weggefallen sind und warum ich dann einen änderungsantrag stellen sollte....
Wenn du 627 Euro Elterngeld bekommen hast, dann müßten davon in den Letzten 12 MOnate jeweils 327 Euro als Einkommen angegeben sein.
Genauso wenn dein Partner in der Tat Umschulungsgeld bekommt.

Was habt ihr den vorher bekommen, 751 Euro für Miete und 679 Euro als Regelsatz?
Und dazu obendrauf noch die 627 Euro Elterngeld und Kindergeld ?
Und was jetzt ?

- der nachtvogel -
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  #8  
Alt 11.03.2009, 21:21
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?? - doppelt gemoppelt..............
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  #9  
Alt 16.03.2009, 06:58
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also , ich habe jetzt noch einmal die letzten bescheide durchgesehen und es gab mal einen vermerk, daß die anrechnung des elterngeldes zum 31.12.2008 eingestellt wurde (obwohl es eigentlich noch fast den ganzen januar gelaufen ist) und wir hatten letztes jahr (sowie jetzt nach dem wegfall) jeder 316€ regelsatzleistungen und unsere tochter wird mit 211€ berechnet. wir bekommen also 1430€ für alles(also inkl. wohnung+strom) . in der einkommensleiste steht nach wie vor eine null, vielleicht liegt das daran, daß die umschulung meines partners komplett von der arge bezahlt wird, er als von seinem arbeitgeber sowieso kein "gehalt" bekommt... ?

ach,so - ich habe bei der arge ja extra nachgefragt, ob ich jetzt einen änderungsantrag stellen muß, weil mein "einkommen" (also das elterngeld) ja wegfällt und die dame sagte mir, ich hätte 3 stunden umsonst angestanden, weil das jetzt automatisch laufen würde, da wir ja eine bedarfsgemeinschaft sind und sowieso vorher auch schon zusammen berechnet wurden...

steige da nicht wirklich so ganz durch und ich glaube, wir sollte nochmal zusammen hingehen und die sollen das nochmal genauer erläutern....
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  #10  
Alt 16.03.2009, 07:13
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Zitat:
Zitat von Lumpinchen Beitrag anzeigen
also , ich habe jetzt noch einmal die letzten bescheide durchgesehen und es gab mal einen vermerk, daß die anrechnung des elterngeldes zum 31.12.2008 eingestellt wurde (obwohl es eigentlich noch fast den ganzen januar gelaufen ist)
Moin Lumpinchen

Wenn dir schon mitgeteilt wurde, dass die Anrechnung eingestellt wurde, dann brauchst du natürlich keinen Änderungsantrag stellen.


Deshalb müsstest du mal in deinen früheren Bescheid schauen, wieviel Elterngeld dir da beim Einkommen angerechnet wurde! Hatte nachtvogel auch schon gefragt, wir kommen sonst nicht weiter.
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