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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo lieber User! Ich habe ein problem. Ich blicke in den Gesetzen gar nicht durch. Dabei würde ich gerne um euren rat fragen. Also folgende Situation: Meine Eltern beziehen Hartz 4 und ich wohne noch mit meinen Eltern und meinem kleinen Bruder (11) in einer 4-Zimmer -Wohnung. Die Eltern '(Mutter 55 Jahre und Vater 72 Jahre alt) meiner Freundin sind auch Hartz 4 Empfänger und sie liebt mit ihren Eltern in einer 3 Zimmer Wohnung (72 qm). Da wir beide ab Oktober ein Studium anfangen und Bafög beziehen werden, wollen wir in einer gemeinsamen 2-Zimmer Wohnung zusammenziehen. DAs Problem ist, dass wir nicht wissen, ob unsere Eltern in kleinere Wohnungen umziehen müssen!? Gibt es vielleicht eine Sonderregelung für ältere Leute? Wie sollen wir das gestalten? erst die eltern ausziehen und dann wir? oder erst wir und dann die eltern? Danke für eure Hilfe! |
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#2
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| Wenn die Wohnungen unangemessen teuer werden für die Personenanzahl, wird man eure Eltern zur Kostensenkung auffordern. Irgendwelche Ausnahmen, nur weil ältere Personen dabei sind, gibt es nicht. Und bis auf den Papa der Freundin dürften ja kaum sonderlich "ältere" Personen dabei sein. Die Mutter ist grad mal 55, die hat noch über 10 Jahre bis zur Rente und deine Eltern haben vor 11 Jahren noch ein Kind produzieren können, die stehen also sicherlich nicht mit einem Bein im Grab. Sie dürften ja auch noch nichtmal das Rentenalter erreicht haben, sonst bekämen sie kein ALG 2. Es mögen ja für Jugendliche so um die 18 bis 20 Lenze bereits 30jährige als "ältere Leute" gelten, aber ihr werdet im späteren Leben sicherlich mal die Erfahrung machen, dass "Alter" erst ganz woanders anfängt. Turtle |
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