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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe ihr könnt mir hier bisschen was erklären und mir helfen. Das problem ist, ich habe das Gefühl das ich schuld dran bin. Also Ich fasse die Situation kurz zusammen: Mein Vater ist leider insolvent und bekommt daher mit meine stiefmama und meine 3 Geschwistern Leistungen vom SGB II, er war früher 30 jahre steuerzahler und 20 jahre davon selbständig. Das Amt zahl die Wohnung und ca. 490,- an meine Eltern. ( wir, 4kinder bekommen auch kindergeld) Ich bin 23 ,Studentin wohne bei meinem Vater und bekomme seit juni 2009 Bafög. Das Amt für soziales hatte am Anfang mich bei der Berechnung nicht berücksichtigt,erst vor kurzem hab auch ich antrag ausgefüllt und gesagt das ich Bafög beziehe. Jetzt hieß es mein Vater muss über 3600,- zurück zahlen und ich verstehe nicht wieso?? Die meinten das kindergeld gilt als Einkommen bei meinen Eltern, aber ich bekomme doch das Geld, da ich von meiner Leibl. Mutter noch nie Unterhaltsgeld bekam und mein Vater leider auch nicht in der Lage ist mir bei meinem Studium etc. helfen kann, daher hab ich ja diesen Bafög beantragt. Die Frage, wieso muss mein Vater über 3600,- zurück zahlen, seit die wissen, dass ich bei ihm seit der Geburt lebe und seit kurzem Bafög bekomme. Die meinten Kindergeld zählt als einkommen und die wussten das nicht, das ich kindergeld bekomme. Aber mein Vater hatte alle Kontoauszüge vorgelegt. Das ist doch deren Schuld oder nicht? Es wird immer über das Kindergeld besprochen und wegen miet und Heizkosten. Ich hab leider kein Geld zum Anwalt zugehen, könnt ihr mir helfen. Bitte!! |
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#2
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| Seit wann studierst du? Seit wann beziehst du BAföG und für welchen Zeitraum? Bekommst du die vollen 414 € BAföG? |
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