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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 07.04.2009, 23:34
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Standard Einzug bei Mutter

Da meine Mutter schwer erkrankt ist, bin ich ( über 25) vor kurzem wieder in mein Zimmer in ihrem Haus eingezogen, sie erhält ca 1000 Euro Rente,ich bekomme z.Z. ALGI, habe ich danach Anspruch auf ALGII? Danke!
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  #2  
Alt 08.04.2009, 06:07
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Ja, wenn dein Vermögen nicht über dem Freibetrag liegt. Allerdings wird man erstmal vermuten, dass du von deiner Mutter unterstützt wirst (§ 9 (5) SGB II). Das lässt sich aber mit diesem Vordruck widerlegen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...meinschaft.pdf
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  #3  
Alt 08.04.2009, 18:52
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Vielen Dank. Wenn ich dann einen ALG2 Antrag stellen muss, kommt ja eine nette Person zur Besichtigung der Unterkunft. Muss meine Mutter auch ihre Wohnung besichtigen lassen?
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  #4  
Alt 09.04.2009, 06:02
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Warum soll da jemand kommen? Das ist nur der Fall, wenn eheähnliche Gemeinschaft vermutet wird. Bei Haushalt Mutter-Kind braucht nichts geprüft zu werden.
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  #5  
Alt 09.04.2009, 13:44
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Standard Wohnungskontrolle bei ALG2 Erstantrag

Vielen Dank. Habe vor Jahren schon mal ALG 2 beantragt. Einige Tage später stand eine Mitarbeiterin unserer kommunalen Beschäftigungsagentur vor meiner Tür. Im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten müsse sie meine Wohnung besichtigen, was sie dann auch tat ("Wo sind denn Ihre Strümpfe? Wo haben Sie Ihre Unterwäsche? Machen Sie mal den Schrank auf! Warum haben Sie so wenig Lebensmittel im Kühlschrank?" usw). War ne kleine 41m² 2 Zimmerwohnung. Möchte das ungern nochmal über mich ergehen lassen, muss ich die denn hineinlassen?
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  #6  
Alt 09.04.2009, 13:47
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Zitat:
Zitat von nono68 Beitrag anzeigen
, muss ich die denn hineinlassen?
Müssen nicht. Wenn aber der Besuch zur Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, bleibt dir nichts anderes übrig, da sonst die Leistung wegen Nichtfeststellbarkeit der Bedürftigkeit abgelehnt würde.

Es muss aber ganz klar sein, dass die Inaugenscheinnahme unbedingt notwendig ist.
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  #7  
Alt 09.04.2009, 14:40
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Nun ja, da hab ich ja was, worauf ich mich freuen kann. Vielen Dank für die Infos, finds toll, dass ihr sowas macht!
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  #8  
Alt 29.04.2009, 20:21
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Nachfrage: Umfasst die Inaugenscheinnahme auch die Wohnung meiner Mutter? Sie wohnt in einer Wohnung über mir, ich habe hier (Erdgeschoss) ein Zimmer, ein Bad und einen Raum (noch im Rohbau) mit nem Kühlschrank und ner Herdplatte.
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  #9  
Alt 29.04.2009, 20:35
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Handelt es sich um 2 abgeschlossene Wohnungen?
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  #10  
Alt 29.04.2009, 20:39
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Zitat:
Zitat von nono68 Beitrag anzeigen
Vielen Dank. Habe vor Jahren schon mal ALG 2 beantragt. Einige Tage später stand eine Mitarbeiterin unserer kommunalen Beschäftigungsagentur vor meiner Tür. Im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten müsse sie meine Wohnung besichtigen, was sie dann auch tat ("Wo sind denn Ihre Strümpfe? Wo haben Sie Ihre Unterwäsche? Machen Sie mal den Schrank auf! Warum haben Sie so wenig Lebensmittel im Kühlschrank?" usw). War ne kleine 41m² 2 Zimmerwohnung. Möchte das ungern nochmal über mich ergehen lassen, muss ich die denn hineinlassen?
Da hast du dich ins Bockshorn jagen lassen..

Es gíbt keine Mitwirkungspflicht für Hausbesuche im SGB II.

Es gibt überhaupt keine Hausbesuche im SGB II!!!

Da diese manchmal Sinn machen. z:B bei Renovierungskostenübernahme
steht auf einem anderen Blatt, aber bestimmt nicht um die Bedürftigkeit zu klären!!!!!!

In solchen Fällen NIE reinlassen

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtsgut!!
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alg 2, bedarfsgemeinschaft

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