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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Da meine Mutter schwer erkrankt ist, bin ich ( über 25) vor kurzem wieder in mein Zimmer in ihrem Haus eingezogen, sie erhält ca 1000 Euro Rente,ich bekomme z.Z. ALGI, habe ich danach Anspruch auf ALGII? Danke! |
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#2
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| Ja, wenn dein Vermögen nicht über dem Freibetrag liegt. Allerdings wird man erstmal vermuten, dass du von deiner Mutter unterstützt wirst (§ 9 (5) SGB II). Das lässt sich aber mit diesem Vordruck widerlegen: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...meinschaft.pdf
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Vielen Dank . Wenn ich dann einen ALG2 Antrag stellen muss, kommt ja eine nette Person zur Besichtigung der Unterkunft. Muss meine Mutter auch ihre Wohnung besichtigen lassen? |
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#4
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| Warum soll da jemand kommen? Das ist nur der Fall, wenn eheähnliche Gemeinschaft vermutet wird. Bei Haushalt Mutter-Kind braucht nichts geprüft zu werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Vielen Dank. Habe vor Jahren schon mal ALG 2 beantragt. Einige Tage später stand eine Mitarbeiterin unserer kommunalen Beschäftigungsagentur vor meiner Tür. Im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten müsse sie meine Wohnung besichtigen, was sie dann auch tat ("Wo sind denn Ihre Strümpfe? Wo haben Sie Ihre Unterwäsche? Machen Sie mal den Schrank auf! Warum haben Sie so wenig Lebensmittel im Kühlschrank?" usw). War ne kleine 41m² 2 Zimmerwohnung. Möchte das ungern nochmal über mich ergehen lassen, muss ich die denn hineinlassen? |
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#6
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| Müssen nicht. Wenn aber der Besuch zur Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, bleibt dir nichts anderes übrig, da sonst die Leistung wegen Nichtfeststellbarkeit der Bedürftigkeit abgelehnt würde. Es muss aber ganz klar sein, dass die Inaugenscheinnahme unbedingt notwendig ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Nun ja, da hab ich ja was, worauf ich mich freuen kann. Vielen Dank für die Infos, finds toll, dass ihr sowas macht! |
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#8
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| Nachfrage: Umfasst die Inaugenscheinnahme auch die Wohnung meiner Mutter? Sie wohnt in einer Wohnung über mir, ich habe hier (Erdgeschoss) ein Zimmer, ein Bad und einen Raum (noch im Rohbau) mit nem Kühlschrank und ner Herdplatte. |
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#9
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| Handelt es sich um 2 abgeschlossene Wohnungen?
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#10
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| Zitat:
Es gíbt keine Mitwirkungspflicht für Hausbesuche im SGB II. Es gibt überhaupt keine Hausbesuche im SGB II!!! Da diese manchmal Sinn machen. z:B bei Renovierungskostenübernahme steht auf einem anderen Blatt, aber bestimmt nicht um die Bedürftigkeit zu klären!!!!!! In solchen Fällen NIE reinlassen Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtsgut!! |
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| alg 2, bedarfsgemeinschaft |
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