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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo! Wir haben eine Frage zu der Berechnung von ALG 2 in unserem, speziellen Fall: Ich habe Arbeit, Partnerin bezieht ALG 2 und hat ein 1 Jahr altes Kind, ich bin nicht der Erzeuger. Bis vor kurzem hatte beide Parteien einen eigenen Haushalt. Jetzt wollen wir zusammenziehen (seid August 2010 offiziell), die Partnerin zieht, mit Kind zu mir. Das ganze nennt sich dann wohl: Einstehensgemeinschaft (und läuft wohl 1 Jahr auf Probe?) Alle Unterlagen hat das Amt bereits von uns. Vielleicht kann uns jemand sagen, wie unsere Ansprüchen in etwa aussehen müssten? Eine grobe Orientierung würde uns reichen, wo werden meine Einkünfte mit angerechnet? Wir haben noch keinen Bescheid vom Amt, sollen aber eine Nachzahlung bekommen.
Kaltmiete inkl. Nebenkosten: 280€ Heizkosten: 60€ Einkommen Juni 200€ netto Einkommen Juli 740€ netto Einkommen August 950€ netto Meine Partnerin erhält (seid Juli kein ALG 2 mehr) Unterhaltsvorschuss: 133€ Kindergeld: 184€ Bekommen wir als "Bedarfsgemeinschaft" einen Betrag oder werden wir separat berechnet? Weil die aktuelle Berechnung läuft auf meiner BG-Nummer und der Betrag wird auf mein Konto überwiesen!? Das wundert uns doch sehr stark... ich habe doch keinen so hohen Anspruch auf ALG2? Wir würden uns sehr über eine Resonanz freuen. Mit freundlichen Grüßen |
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#2
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| Ja. Du kannst ja mal ein wenig mit dem Rechner hier http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html experimentieren, da kann man ganz gut die Berechnungsweise der Arge erkennen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Und das Probejahr gilt bei minderjährigem Kind im Haushalt nicht.... Gruß Enibas |
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#4
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| Guten Abend und erstmal danke für die Hilfe. Ja. Mit dem Rechner habe ich natürlich auch experimentiert, komme aber nicht in etwa auf die Leistungen die tatsächlich gezahlt werden. Ich habe im Durchschnitt immer eine Differenz die sich so bei 75€ bis 100€ ansiedelt (weniger Leistung). Nochmal zur Erinnerung, das Kind was mit bei mir einzieht ist nicht von mir. Kann mir jemand auflisten wie die Berechnung aussieht? Ich bin derzeit der Meinung, dass die Berechnung zu unseren Gunsten falsch sein wird. Der einzige Weg, der Berechnung der zu einem realistischen Ergebnis führt: Ich nehme mein Einkommen von Juli (800€) und ziehe ein drittel der Kosten der Wohnung ab. Alle Leistungen meiner Partnerin gebe ich nicht im Rechner ein aber sie und das Kind. So komme ich auf 454€ die Differenz zur gezahlten Leistung liegen dann am niedrigsten, bei circa 20€. ALLE anderen Rechenbeispiele weichen, wie beschrieb stark vom Leistungssatz ab. Das kann doch aber nicht richtig sein? Würde mich über eine Antwort freuen! Da das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss ja zu Recht mit in die Berechnung einfließen müssen! |
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#5
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| Da wirst du wohl den Bescheid abwarten müssen sonst ist es reines Rumstochern im Nebel.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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