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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo. Es geht um eine alleinerziehende, schwangere Hartz IV-Empfängerin mit Kleinkind (unter 3 Jahre). Ist es für ihre Hartz IV-Bezüge relevant, wenn der besitz- und einkommenslose Vater zu ihr zieht, sich aber *nicht* bei den Sozialbehörden meldet und nichts zum gemeinsamen Unterhalt beitragen wird? Falls hier ähnlich gelagerte Fälle schon behandelt wurden, bin ich für die Angabe der Stichworte dankbar, unter denen ich eine Antwort finden kann. Es genügen auch Hinweise auf einschlägige Gesetzestexte (URLs finde ich dann selbst). Besten Dank! |
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#2
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| Zitat:
Wo will er sich polizeilich überhaupt melden?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Der besitz- und einkommenslose Vater bildet mit Freundin und Kind eine BG. Sie wird ihn also als BG-Mitglied anmelden müssen, ansonsten gibt es ganz arge Probleme. Er wird dann natürlich zum Familienunterhalt beitragen müssen. Indem man ihn in Arbeit vermittelt. Turtle |
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#4
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| Doch, leider. Motto: "bedürfnislos". Danke für Hinweis auf Zwang zur BG-Meldung! Polizeiliche Meldung: sicher am Wohnort der Mutter. Die beiden haben im Ausland geheiratet, er reist mit Dauervisum ein. "Müssen" im juristischen Sinn? Mit welchen Maßnahmen hat er zu rechnen? Wenn er sagt, "ich verlange nichts vom Staat" – werden dann die Hartz 4-Bezüge der Mutter trotzdem reduziert? Geändert von josha_de (07.02.2011 um 22:07 Uhr) Grund: nur stil ;) |
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#5
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| Na klar, er muss seinen Teil der Miete selber zahlen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#6
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| Nun ja, 1/3 der Miete und seine Lebensmittel usw. kosten ja wohl auch was. Wenn er sich also so verhält, belastet er natürlich Frau und Kind. Turtle |
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#7
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| Die beiden haben im Ausland geheiratet, er reist mit Dauervisum ein. Sie werden nicht zur BG gezwungen,sie sind eine Bg,sogar eine echte eheliche Gemeinschaft. Er wird in die Berechnung mit einbezogen und wird natürlich zb Integrationskurs und vielleicht sogar in Arbeit vermittelt. Und was zum Teufel ist bitteschön ein Dauervisum? Und das Motto -Bedürfnislos ist gut...Krankenversicherung wird von der Ausländerbehörde verlangt,sonst bekommt er erst garkeine AE.Von was will er das zb bestreiten? wenn er kein Geld vom Staat will,so will er hoffentlich arbeiten und somit wird er zum Familienunterhalt beitragen,sogar wenn er das ja eigentlich nicht will. |
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#8
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| Der hält uns Deutsche - anfangen bei der eigenen Ehefrau - schon für Idioten, was? |
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#9
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| Falls die Mutter den Regelsatz für Alleinstehende bekommt + alleinerziehenden Mehrbedarf, sollte sie wissen, dass der Regelsatz gekürzt und der AE Mehrbedarf wegfällt. |
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#10
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| Zitat:
Der Göttergatte will garnicht offiziell arbeiten gehen, deswegen braucht er auch keine AE (Arbeitserlaubnis). Das Finanzierungsmodell sieht so aus, daß er schwarzarbeitet oder sich aus anderen unbekannten Quellen ernährt, und Frau und Kinder vom Steuerzahler ernähren läßt. Er möchte sich bei den Sozialbehörden nicht melden, da dann ggfs. keine Zeit mehr für die Schwarzarbeit bleibt, wenn er ganztägig in Maßnahmen verbringt oder eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen bekommt. Aber wie hier schon ausgeführt, aus verschiedenen Gründen funktioniert das Modell in der angedachten einfachen Variante nicht. |
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| Stichworte |
| ehe, hartz 4, schwanger |
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