Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 22.07.2010, 08:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 12
Standard

Hi,
das BSG in Kassel hat am 17.6.2010 folgendes entschieden.
Viele Grüße
Labyrinth

Der beklagte Grundsicherungsträger war nicht berechtigt, den Bescheid über die Bewilligung von Alg II für den Zeitraum vom 1.12.2006 bis 28.2.2007 teilweise wegen einer vermeintlich zwischenzeitlich eingetretenen Veränderung der Verhältnisse aufzuheben, weil nach Erlass des Bescheides Einkommen erzielt worden sei, das zum Wegfall oder zur Minderung des Alg II-Anspruchs geführt habe. Bei der Zuwendung durch den Onkel der Klägerin handelte es sich nach den Feststellungen des LSG um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen. Das Revisionsgericht ist an diese Feststellung des LSG, die nicht mit Revisionsrügen angegriffen worden ist, gebunden. Die der Klägerin zugeflossene Darlehenssumme durfte daher bei der Feststellung der Bedürftigkeit nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Ein Darlehen bleibt nicht nur dann unberücksichtigt, wenn ein Dritter nur deshalb - anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - vorläufig "eingesprungen" ist, weil der Grundsicherungsträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat.

SG Dortmund - S 10 (27) AS 255/07 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 62/08 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 46/09 R -
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 22.07.2010, 09:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Pech nur, dass im Eingangsbeitrag NICHTS von Darlehen steht. Und fingierte Darlehensverträge (denn offensichtlich handelt es sich eben nicht um ein Darlehen): du weißt schon, dass du mit sowas dann hier eine Anleitung zum Betrug von dir gibst?! Das ist a) hier nicht geduldet und b) reitet es u. U. die Fragesteller schön tief in die Scheiße. Du musst es ja nicht ausbaden...

Unterlasse sowas oder verlasse das Forum!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 22.07.2010, 09:54
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Du bist ja ein toller Schlauberger.

Zunächst einmal gibt es kein Recht auf 'Selbstständigkeit' im ALGII Bezug. Denn eigentlich ist er ziemlich unselbstständig wenn er während des Selbstständigendaseins von Sozialgeld leben muß.

Wenn das was er als Unternehmenskonzept vorlegt nicht überzeugt ist er normaler Hilfsempfänger mit den Pflichten der Aufnahme einer Maßnahme oder der Annahme einer Arbeitsgelegenheit oder auch der Annahme eines Mac-Jobs. Und hat zusätzlich 5000 € Schulden während seine unsinnigen 'Betriebsausgaben' die er über das zweckgebundene Darlehen auf Pump gekauft hat im Keller verstauben.
Vielleicht spricht da der Neid, weil mans selbst nicht auf die Reihe gekriegt hat. Niemand kann die Selbstständigkeit verbieten. Wenn man aus ALG II was gründet, ist es doch ganz normal, dass man am Anfang noch nicht davon leben kann, aber das weiß scheinbar nicht jeder.
Wieso muss man zur Gründung ein Unternehmenskonzept vorlegen? Das ist doch Quatsch, steht nirgendwo. Sicher ist man ganz normaler ALG II Bezieher, mit allen Rechten und Pflichten, so lange man noch ALG II braucht, da kenn ich keine Sonderregeln. Aber was ich da geschrieben hab, ich denk das funktioniert. So wird’s eben kein Einkommen und am Schluss zahlt ARGE dann das Darlehen, weil der Gewinn wegen der Tilgung niedriger wird.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 22.07.2010, 10:11
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Ich habe dich gewarnt, dass du solche Anleitungen zum Betrug unterlassen sollst!

Es wurde nie von einem Darlehen gesprochen, damit kamst erst DU und das anscheinend in der Absicht, den Threadersteller dazu zu animieren, einen fingierten Darlehensvertrag abzuschließen!

Verlasse umgehend das Forum, du hast hiermit Hausverbot!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 22.07.2010, 10:44
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.07.2010
Beiträge: 17
Standard

Entschuldige bitte, aber ich hab Dein Posting noch nicht lesen können, als ich da geschrieben hab. Ich will hier doch keinen zum Betrug anstiften. Ich denk auch, das muss alles seine Ordnung haben und hab das nicht so gesehen wie Du.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 23.07.2010, 09:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.06.2010
Beiträge: 12
Standard

Hi,
ganz klar, auch ich möchte hier niemanden zum Betrug anstiften.

ein Beispiel:
ein Bekannter von mir erhält aufstockende Leistungen nach SGBII. Seine Beschäftigung ist nicht in Vollzeit und auch nicht gerade toll entlohnt. Als sein Konto ein minus von 2000€ aufwies, sind die Eltern eingesprungen und haben ihm 2000€ überwiesen. Mündlich hatten sie eine Rückzahlung vereinbart, aber ohne feste Regelung (zahle es zurück, wenn du wieder in Vollzeit arbeitest, bzw. wieder zahlen kannst). Beim Folgeantrag SGBII wurden die Kontoauszüge überprüft und der Eingang von 2000€ gefunden.
Konsequenz war: sofortige Einstellung der aufstockenden Leistungen + Rückforderung der gezahlten Leistungen vom Erstantrag (ca. 1300 €).
Die Eltern wollten ihrem Sohn aus einer Notlage helfen und hattten keine Ahnung was dadurch passieren könnte. Natürlich auch keine Ahnung von SGBII-Regelungen. Wer macht schon mit seinem Kind einen schriftlichen Darlehensvertrag? Im Prinzip haben jetzt die Eltern an die ARGE gespendet und die Notlage meines Bekannten wird wieder kommen. Wie sollte er reagieren?

Viele Grüße
Labyrinth
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 17.10.2010, 10:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2010
Beiträge: 2
Standard Vermögen Geschäftskonto

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem:

BG mit meiner Partnerin, Antragstellung AlgII zum 01.08.2009. Ich bin seit 6 Jahren selbständig tätig, Partnerin arbeitet in der Gleitzone.

In meiner kleinen Firma geht es Umsatzmäßig auf und ab.

Nun meine Frage: Die Antragstellung wurde abgelehnt, mein Einkommen der Firma wurde zutiefst von der ARGE geprüft auf 6 Monate. Ergebnis 08/2009 bis 01/2010 ein minus von 200,00 € pro Monat.

Nun kommt für mich der Knackpunkt: Mir wurde beim Vermögen der Kontostand vom Geschäftskonto per 31.07.2009 mit einem Plus von ca. 13.500,00 € als Vermögen angerechnet. Nach dem 01.08.09 sind jedoch davon notwendige Betriebsausgaben zu tätigen wie Löhne, Mietfahrzeuge, Umsatzsteuer, SV-Beiträge usw.

Also wäre der Betrag ein paar Tge später nicht mehr verfügbar, da er der Aufrechterhaltung der Tätigkeit dient.

Kann man es so sehen oder kann jemand etwas anders bestätigen?

Danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 17.10.2010, 10:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Bei der Selbständigkeit ist es auch schnuppe, ob Darlehen oder nicht. Das Auszahlen des Darlehens ist eine Geschäftseinnahme, die Rückzahlung in Raten sind dann Ausgaben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bg kinder, einkommen, vermögen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietkaution = Einkommen ^ Vermögen Mara85 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 29.01.2010 20:45
Vermögen oder Einkommen ? Stornoreserve-Rüchstellungsguthaben sistu Hartz IV 4 - ALG II 2 1 19.02.2009 13:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:42 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0