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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| Hi, das BSG in Kassel hat am 17.6.2010 folgendes entschieden. Viele Grüße Labyrinth Der beklagte Grundsicherungsträger war nicht berechtigt, den Bescheid über die Bewilligung von Alg II für den Zeitraum vom 1.12.2006 bis 28.2.2007 teilweise wegen einer vermeintlich zwischenzeitlich eingetretenen Veränderung der Verhältnisse aufzuheben, weil nach Erlass des Bescheides Einkommen erzielt worden sei, das zum Wegfall oder zur Minderung des Alg II-Anspruchs geführt habe. Bei der Zuwendung durch den Onkel der Klägerin handelte es sich nach den Feststellungen des LSG um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen. Das Revisionsgericht ist an diese Feststellung des LSG, die nicht mit Revisionsrügen angegriffen worden ist, gebunden. Die der Klägerin zugeflossene Darlehenssumme durfte daher bei der Feststellung der Bedürftigkeit nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Ein Darlehen bleibt nicht nur dann unberücksichtigt, wenn ein Dritter nur deshalb - anstelle des Grundsicherungsträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - vorläufig "eingesprungen" ist, weil der Grundsicherungsträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat. SG Dortmund - S 10 (27) AS 255/07 - LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 62/08 - Bundessozialgericht - B 14 AS 46/09 R - |
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#12
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| Pech nur, dass im Eingangsbeitrag NICHTS von Darlehen steht. Und fingierte Darlehensverträge (denn offensichtlich handelt es sich eben nicht um ein Darlehen): du weißt schon, dass du mit sowas dann hier eine Anleitung zum Betrug von dir gibst?! Das ist a) hier nicht geduldet und b) reitet es u. U. die Fragesteller schön tief in die Scheiße. Du musst es ja nicht ausbaden... Unterlasse sowas oder verlasse das Forum! Turtle |
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#13
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| Zitat:
Wieso muss man zur Gründung ein Unternehmenskonzept vorlegen? Das ist doch Quatsch, steht nirgendwo. Sicher ist man ganz normaler ALG II Bezieher, mit allen Rechten und Pflichten, so lange man noch ALG II braucht, da kenn ich keine Sonderregeln. Aber was ich da geschrieben hab, ich denk das funktioniert. So wird’s eben kein Einkommen und am Schluss zahlt ARGE dann das Darlehen, weil der Gewinn wegen der Tilgung niedriger wird. |
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#14
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| Ich habe dich gewarnt, dass du solche Anleitungen zum Betrug unterlassen sollst! Es wurde nie von einem Darlehen gesprochen, damit kamst erst DU und das anscheinend in der Absicht, den Threadersteller dazu zu animieren, einen fingierten Darlehensvertrag abzuschließen! Verlasse umgehend das Forum, du hast hiermit Hausverbot! Turtle |
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#15
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| Entschuldige bitte, aber ich hab Dein Posting noch nicht lesen können, als ich da geschrieben hab. Ich will hier doch keinen zum Betrug anstiften. Ich denk auch, das muss alles seine Ordnung haben und hab das nicht so gesehen wie Du. |
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#16
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| Hi, ganz klar, auch ich möchte hier niemanden zum Betrug anstiften. ein Beispiel: ein Bekannter von mir erhält aufstockende Leistungen nach SGBII. Seine Beschäftigung ist nicht in Vollzeit und auch nicht gerade toll entlohnt. Als sein Konto ein minus von 2000€ aufwies, sind die Eltern eingesprungen und haben ihm 2000€ überwiesen. Mündlich hatten sie eine Rückzahlung vereinbart, aber ohne feste Regelung (zahle es zurück, wenn du wieder in Vollzeit arbeitest, bzw. wieder zahlen kannst). Beim Folgeantrag SGBII wurden die Kontoauszüge überprüft und der Eingang von 2000€ gefunden. Konsequenz war: sofortige Einstellung der aufstockenden Leistungen + Rückforderung der gezahlten Leistungen vom Erstantrag (ca. 1300 €). Die Eltern wollten ihrem Sohn aus einer Notlage helfen und hattten keine Ahnung was dadurch passieren könnte. Natürlich auch keine Ahnung von SGBII-Regelungen. Wer macht schon mit seinem Kind einen schriftlichen Darlehensvertrag? Im Prinzip haben jetzt die Eltern an die ARGE gespendet und die Notlage meines Bekannten wird wieder kommen. Wie sollte er reagieren? Viele Grüße Labyrinth |
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#17
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| Hallo, ich habe ein ähnliches Problem: BG mit meiner Partnerin, Antragstellung AlgII zum 01.08.2009. Ich bin seit 6 Jahren selbständig tätig, Partnerin arbeitet in der Gleitzone. In meiner kleinen Firma geht es Umsatzmäßig auf und ab. Nun meine Frage: Die Antragstellung wurde abgelehnt, mein Einkommen der Firma wurde zutiefst von der ARGE geprüft auf 6 Monate. Ergebnis 08/2009 bis 01/2010 ein minus von 200,00 € pro Monat. Nun kommt für mich der Knackpunkt: Mir wurde beim Vermögen der Kontostand vom Geschäftskonto per 31.07.2009 mit einem Plus von ca. 13.500,00 € als Vermögen angerechnet. Nach dem 01.08.09 sind jedoch davon notwendige Betriebsausgaben zu tätigen wie Löhne, Mietfahrzeuge, Umsatzsteuer, SV-Beiträge usw. Also wäre der Betrag ein paar Tge später nicht mehr verfügbar, da er der Aufrechterhaltung der Tätigkeit dient. Kann man es so sehen oder kann jemand etwas anders bestätigen? Danke |
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#18
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| Bei der Selbständigkeit ist es auch schnuppe, ob Darlehen oder nicht. Das Auszahlen des Darlehens ist eine Geschäftseinnahme, die Rückzahlung in Raten sind dann Ausgaben. |
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