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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 25.03.2009, 11:18
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Standard Einkommen Alg2

Ich habe jetzt das Internet durchforstet und leider nichts gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
Gibt es eine Höchstgrenze bei Einkommen bis zu der man Alg 2 beantragen kann?
Ich lebe mit meinem Freund und meiner Tochter zusammen. Mein Freund hat ein Einkommen von ca.1400 Brutto und ca.1100 Netto.
Ich fange ab nächster Woche wieder an zu arbeiten mit einem warscheinlichen Bruttoverdienst von 800 € und Netto ca. 600€. Ich erhalte noch Kindergeld und UVG. Mein Freund wiederrum muss Unterhalt zahlen in Höhe von 125€.
Laut dem Rechner hier auf der Seite hätten wir hätten wir einen Anspruch von ca. 150€ was ich mir aber nicht wirklich vorstellen kann.
Wäre sehr dankbar für hilfe.
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  #2  
Alt 25.03.2009, 11:41
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Dazu müsste man wissen, wie hoch Warmmiete und UVG ist.
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  #3  
Alt 25.03.2009, 11:48
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Warmmiete beträgt 550 und das uvg 158 Euro.
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  #4  
Alt 25.03.2009, 12:01
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Nach meiner Rechnung sind es rund 35 €.
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  #5  
Alt 25.03.2009, 12:15
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magst du mir deine berrechnung auflisten ?
wäre ganz lieb
danke:-)
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  #6  
Alt 25.03.2009, 12:28
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je 316€ für dich und Partner
211 € für Kind
550 € Miete

= 1393 € Gesamtbedarf

Davon werden abgezogen:

158 € UVG
164 € KG
1035 € anzurechnendes Erwerbseinkommen von euch beiden (Freibeträge und zu zahlender Unterhalt bereits berücksichtigt)

= 36 € Anspruch
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