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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 18.11.2009, 10:34
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Registriert seit: 18.11.2009
Beiträge: 2
Standard Einige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Sooo, ich fürchte so langsam muss ich mich doch mal mit dem leidigen Thema Harz4 auseinandersetzen...

Erst mal zur Situation:
Ich (32) lebe mit meiner Freundin (30) unverheiratet in einer Mietwohnung (76m²). Wir haben einen gemeinsamen Sohn (2). Es liegt also ganz klar und eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft vor (alles andere "vorzuspielen" ist praktisch unmöglich, allein schon durch die Anzahl der Zimmer (3)!).

Ich habe einen Job und verdiene als Grundgehalt 2500€ brutto. Davon bleiben ca. 1560€ netto. Hinzu kommen bei mir regelmäßig unregelmäßig Überstundenauszahlungen und Verpflegungspauschalen bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Regelmäßig unregelmäßig deshalb, weil sie mir zwar nicht garantiert sind, ich aber bisher immer im Schnitt auf 20 Überstunden im Monat komme. Diese miteingerechnet komme ich auf ein Netto-Gehalt von ca. 1800€.

Meine Freundin hat weder Job noch eine abgeschlossenen Ausbildung (sie musste diverse Ausbildungen aus gesundheitlichen Gründen abbrechen).

Zu meinem Gehalt kommen also "nur" noch die 164€ Kindergeld.

Trotz dass ich arbeiten gehe (und noch nicht einmal zu knapp...) reicht das Geld oft nicht aus.

Meine Fragen daher:

Wenn wir Harz 4 beantragen geht das ja nur als Bedarfsgemeinschaft (warum auch immer, steuerrechtlich und aus Krankenkassensicht gibt es den Begriff eheähnliche Gemeinschaft nicht...in meinen Augen eine absolute Unverschämtheit, aber anderes Thema...).

Frage 1: WER muss den Antrag stellen? Ich als "Vorstand" der Bedarfsgemeinschaft oder meine Freundin als eigentlich Bedürftige?

Frage 2: Wird zur Berechnung des "Gesamteinkommens" mein gesamtes Gehalt oder nur mein Grundgehalt herangezogen?

Frage 3: Kann hier evtl. jemand abschätzen ob es bei obigen Angaben überhaupt Sinn macht einen Antrag zu stellen?

Frage 4: Ist es möglich einen Antrag zu stellen bei dem kein Geld gezahlt wird sondern "nur" ein Zuschuss zur Miete oder dass zumindest die Krankenkassenbeiträge meiner Freundin übernommen würden die momentan ich zahlen muss (damit wäre uns schon sehr geholfen!)

Frage 5: Meine Freundin hat schon einmal versucht einen Hartz4-Antrag zu stellen, aber weder sie noch ich blicken bei diesem Formular-Wirrwar durch (wie schaffen es eigentlich Leute diesen Antrag zu stellen die nicht mal richtig deutsch können???). Auf meine Aufforderung "wir füllen aus was wir zu Hause können und den Rest machst du mit deinem Sachbearbeiter" kam sie vom Amt zurück mit einem Formular "Hilfe zum Ausfüllen Ihres Harz4-Antrages" (oder so ähnlich) und der Aussage der Sachbearbeiter "dürfe ihr nicht helfen, selbst wenn er wollte"! Stimmt das so? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen!

Dies führt zu Frage 6: Wo kann man sich evtl. Hilfe holen die nichts kostet um diesen vermaledeiten Antrag auszufüllen?

Soviel erst mal dazu ich freue mich über jede Antwort bzw. Anregung und vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 18.11.2009, 10:56
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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1. Das ist egal.

2. Alles.

3. Nutze den ALG II-Rechner auf der Startseite!

4. Nein, aber Du kannst alternativ Wohngeld und Kinderzuschlag probieren. Im Übrigen lassen sich die KV-Beiträge als aussergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

5. Hab ich noch nix von gehört.

6. Google mal nach unabhängigen Beratungsstellen und ALG II.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 18.11.2009, 10:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
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Bei 2000 Euro Netto (incl. Kindergeld) ist ALGII fraglich.

Check mal selbst unter

ALG II Rechner - Hartz IV Rechner - ALG 2 Rechner - Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Evtl Wohngeld?
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  #4  
Alt 18.11.2009, 11:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
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Zitat:
gibt es den Begriff eheähnliche Gemeinschaft nicht...in meinen Augen eine absolute Unverschämtheit
finde ich nicht.

Zum Beispiel ihr beide, ein gemeinames Kind, warum soll man Leute mit Trauschein euch gegenüber bei der Gewährung von Sozialgeldern benachteiligen?
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  #5  
Alt 18.11.2009, 12:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2009
Beiträge: 2
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Nein, sorum meine ich das garnicht.
Ich meine, dass ich zwar für meine Freundin und mein Kind sorgen soll, also behandelt werde als ob wir verheiratet wären, bei Steuer und Krankenkasse dies aber nicht der Fall ist. Dies finde ich ein wenig unfair...
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  #6  
Alt 18.11.2009, 13:58
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von dickerplumpel Beitrag anzeigen
Nein, sorum meine ich das garnicht.
Ich meine, dass ich zwar für meine Freundin und mein Kind sorgen soll, also behandelt werde als ob wir verheiratet wären, bei Steuer und Krankenkasse dies aber nicht der Fall ist. Dies finde ich ein wenig unfair...
Dann mache dich bitte bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein schlau, es gibt durchaus steuersenkende Möglichkeiten, die ein unverheiratetes Paar einem verheirateten fast gleich stellen.

Wobei ich bei dem Einkommen auch vermute, dass ihr den ALGII-Antrag vergebens ausfüllen werdet.
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