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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.03.2010, 13:01
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Beiträge: 5
Standard Eigentumswohnung/Was ist mit Schwester

Hallo,

ich bin seit dem 01.04.2010 nach 20 Jahren arbeitslos geworden. Seit 20 Jahren besitze ich eine Eigentumswohnung, an der ich noch immer abzahle.

Seit 8Jahren wohnt meine Schwester bei mir, welche dann vor 5Jahren arbeitslos wurde und seit 4Jahren bezieht diese Hartz IV.

Da ich dem zuständigem Amt keine Einkommensnachweise meinerseits vorlegen wollte, habe ich bisher darauf verzichtet, von meiner Schwester einen Mietanteil zu fordern, das heißt, das Amt übernimmt bisher keine Mietkosten für meine Schwester.

Nun meine Frage:

Gibt es die Möglichkeit, daß meine Schwester an mich Miete bezahlt, welche vom Amt übernommen wird,
damit ich meiner Darlehnspflicht der Bank gegenüber nachkommen kann, OHNE, daß mir die Miete von meiner Leistung abgezogen wird.

Ich bedanke mich für die Mühe und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Titus
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  #2  
Alt 19.03.2010, 19:49
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Beiträge: 1.122
Standard

Zitat:
Nun meine Frage:

Gibt es die Möglichkeit, daß meine Schwester an mich Miete bezahlt, welche vom Amt übernommen wird,
damit ich meiner Darlehnspflicht der Bank gegenüber nachkommen kann, OHNE, daß mir die Miete von meiner Leistung abgezogen wird.
Hi,

du musst deine Schwester nicht umsonst wohnen lassen, aber wenn, dann musst du natürlich mit deiner Schwester einen schriftlichen Mietvertrag mit einem ortsüblichen, vergleichbaren Mietzins vereinbaren.

Die Arge bezahlt nur die angemessenen Mietkosten (Warmmiete). Welche Miete für deine Schwester noch als angemessen gilt, kann sie bei der ARGE erfragen.

Die Mieteinnahmen müssen beim Finanzamt in deiner Steuererklärung angegeben werden.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 20.03.2010, 09:40
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Beiträge: 5
Standard

Hallo Lopo,

vielen lieben DANK für die Antwort.

Eine Frage habe ich noch:

Die Miete, die ich dann von meiner Schwester bekomme, wird mir diese dann von dem ALG II, welche ICH ja bekomme, abgezogen?

DANKE im vorraus für die Antwort.

Liebe Grüße,

Titus
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  #4  
Alt 20.03.2010, 17:44
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Meinst du jetzt wirklich ALG 2 oder meinst du ALG 1? Wenn du ab 1.4 alo bist "erstmals seit 20 Jahren" solltest du doch erstmal ALG 1 bekommen?!

Turtle
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  #5  
Alt 01.04.2010, 06:57
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Beiträge: 5
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Ja, das war ein Schreibfehler. Ich bekomme natürlich ALG I.

Liebe Grüße,

Titus
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Stichworte
haushaltsgemeinschaft, mietanteil, schwester

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