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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich habe eine kurze Frage bezüglich des Arge-Antrages. Ich habe vor kurzem mein Studium beendet und mich deswegen vor paar Tagen bei der Arge gemeldet. Ich soll nun Angaben zur Bedarfsgemeinschaft ausfüllen. Ich wohne noch bei meinen Eltern, wobei mein Vater seit 2003 arbeitslos ist und somit mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Ich bin 26 Jahre als und wurde während meines Studiums beim Antrag meines Vaters als Hausgemeinschaft angesehen. Da ich jetzt den Antrag ausfüllen muss, weiß ich nicht, ob ich nun zu der Bedarfsgemeinschaft meines Vaters gehöre oder als eigenständige Bedarfsgemeinschaft zählen soll. Muss ich die Angaben meiner Eltern jetzt bei den Anträgen auch aufführen? Über Informationen hierzu wäre ich sehr dankbar |
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#2
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| Hi, wer zur BG gehört ist im § 7 Abs. 3 abschließend beschrieben. (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören SGB 2 - Einzelnorm Als Ü25 bildest du deine eigene BG und bist mit deinen Eltern möglicherweise in einer HG ( Haushaltsgemeischaft ). 5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. § 9 Abs.5 SGB II Der obigen Vermutung kann man Widersprechen. Bei der HG sind hohe Freibeträge zu beachten. § 1 Abs.2 ALG II V
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Also trage ich alles für mich selbst ein, da ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft und mit der Bedarfsgemeinschaft meiner eltern im Grunde WENN eine Haushaltsgemeinschaft bilde? Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden. Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe |
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