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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 08.12.2010, 19:49
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Frage Ehemann EU Student im Ausland Probleme beim ALG II Anspruch?

Liebe Leute, habe eine spezielle Frage. Hoffentlich weiss einer von euch Rat. Ich kündigte vor 3 Monaten meine Stelle als Referendarin in Deutschland und zog zu meinem frischgebackenen Ehemann (Student, Bafög, 300 € Nebenverdienst) nach GB.
Leider find ich hier keine Stelle und finanziell reicht es vorn und hinten nicht. Ich bin immernoch in D. gemeldet, jetzt auch noch schwanger und hätt gern wieder das Gefühl von finanzieller Sicherheit.
Nun meine Fragen:

1. Kann ich auch ohne meinen Mann nach D. ziehen und wenn ja gibt es dann Probleme mit meinem Anspruch weil er Student ist wg. Bedarfsgemeinschaft?

2. Mein Mann ist im Mai fertig mit dem Studium und will dann nach D. kommen. Für den Fall, dass er nicht sofort eine Stelle findet hat er auch einen Hartz 4 Anspruch?

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Grazie Mille
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  #2  
Alt 08.12.2010, 21:10
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Hast du dich schon nach den Sozialgeldmöglichkeiten im Heimatland deines Mannes erkundigt?
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  #3  
Alt 08.12.2010, 22:07
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...da ich in GB nie in die Sozialsysteme einbezahlt habe steht mir hier kein Anspruch zu. Da meine letzte Tätigkeit in D. war, mussten doch theoretisch die deutschen Behörden für mich zuständig sein?!
Habe ich mit dem Argument "Freizügigkeit" nicht ohnehin freie Wohnortwahl?
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  #4  
Alt 08.12.2010, 22:12
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Zitat:
Zitat von sandramcl Beitrag anzeigen
...da ich in GB nie in die Sozialsysteme einbezahlt habe steht mir hier kein Anspruch zu. Da meine letzte Tätigkeit in D. war, mussten doch theoretisch die deutschen Behörden für mich zuständig sein?!
Habe ich mit dem Argument "Freizügigkeit" nicht ohnehin freie Wohnortwahl?
Für dein Mann auch nicht? Der ist doch Engländer.Was hat der denn bisher in Deutschland in die Sozialsysteme eingezahlt? Weil mich wundert schon, alle, egal in welcher Gegend der Welt sie wohnen, wollen in Deutschland einen Antrag stellen.
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  #5  
Alt 08.12.2010, 22:45
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Weil mich wundert schon, alle, egal in welcher Gegend der Welt sie wohnen, wollen in Deutschland einen Antrag stellen.

Warum wundern? Die Antwort gab's doch schon.


Zitat:
Zitat von sandramcl Beitrag anzeigen
und hätt gern wieder das Gefühl von finanzieller Sicherheit.
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  #6  
Alt 09.12.2010, 10:50
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Moralische Vorträge waren aber nicht gefragt,sondern rechtliche Fragen.Moral und Recht passen nicht immer zusammen

Du kannst jederzeit ohne deinen Mann nach Deutschland ziehen ,dann Alg1 -Anspruch prüfen lassen.
Und dein Mann,als Vater vom deutschen Kind und dein Mann kann zu dir und dem Kind nach Deutschland.Über die Bedingungen klärt dich die Ausländerbehörde auf.
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  #7  
Alt 09.12.2010, 11:11
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Für dein Mann auch nicht? Der ist doch Engländer.Was hat der denn bisher in Deutschland in die Sozialsysteme eingezahlt? Weil mich wundert schon, alle, egal in welcher Gegend der Welt sie wohnen, wollen in Deutschland einen Antrag stellen.
Es geht hierbei nicht um die zwanzig euro mehr, die es in D. gibt, sondern darum, dass Verheiratete und Eltern gerne zusammenwohnen würden.
Des weiteren ist mein Mann ab Mai fertiger Ingenieur...da rätst du als "beschützer des Sozialstaates" davon ab, dass er nach D. kommt, wo er dringend gebraucht wird, nur weil er evtl. 1-2 Monate arbeitslos wäre?
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  #8  
Alt 09.12.2010, 11:20
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Du solltest die Beiträge von Herrn mpumpe nicht so ernst nehmen.

Wenn es nach ihm ginge, hätten wir einen hohen Zaun rund um Deutschland und jeder, der einmal hier raus ist, kommt nicht wieder rein

Halte Dich an das, was Begowal weiter oben geschrieben hat.
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  #9  
Alt 09.12.2010, 11:30
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Unabhängig davon - sie kann natürlich zurückkommen und entsprechend der Vorversicherungszeiten ALG 1 oder eben ALG 2 bekommen- würde mich aber interessieren, ob es in England wirklich keine Leistungen für Frau und Kind eines britischen Staatsbürger gibt.

Das würde mich insoweit verwundern, als dass unser gutes BSG doch letztens so schön entschieden hat, dass ALG 2 mitunter für EU-Ausländer offen ist, da ja diverse Staaten untereinander Abkommen getroffen haben.

Und da soll es dann für Deutsche in England nichts, aber für Engländer in Deutschland durchaus was geben? Das kann ich nicht nachvollziehen. Es bekommen Ausländer in D ALG 2, aber wenn Deutsche im Ausland bedürftig werden, dann gibts dort nichts? Sind das immer einseitige Abkommen gewesen?

Turtle
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  #10  
Alt 09.12.2010, 12:13
Benutzerbild von MrSippi
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Tut mir leid, aber auch ich kann hier wenig Verständniss aufbringen. Ich kann nirgendwo ein " ist leider dumm gelaufen" erkennen, sondern nur diese Lebensplanung ohne Rücksicht auf Verluste, wobei der Punkt "Eigenverantwortung" wie gewohnt übersprungen wird und man gleich zu dem Punkt kommt, dass der Gatte von DE schliesslich dringend gebraucht wird und man darüberhinaus auch zeigt, wie verantwortungsvoll man dem Baby gegenüber handelt und es fehlt nur noch die Aussage: schliesslich hab ich auch mal Steuern bezahlt!


Da kündigt jemand mal eben der Hormone wegen leichtfertig seinen Job und zieht kurzerhand nach GB. Die eine hat nun keinen Job mehr und der andere hat wenig Geld, weil ja noch in der Ausbildung. Nun wird man auch noch schwanger und hätte doch gerne lieber wieder " ein Gefühl von finanzieller Sicherheit". Also alles zurück auf Anfang.


Wir reden hier von einem Zeitraum von ca. 8 Monaten. Bis Mai hätte TE weiterarbeiten und der Gatte mit dem Studium fertigwerden können, dann hätte er, weil er hier ja so dringend gebraucht wird, einen Job finden und TE das Baby zur Welt bringen können.


Aber man will ja alles und zwar sofort. Konsequenzen? Pah, ich hab doch Rechte.


Mag sein, dass das alles nicht so geplant war, aber ist es wirklich zuviel verlangt, wenn die Leute sich vorher über ihre Lebensplanung mal genauso viele Gedanken machen, wie hinterher über die Möglichkeiten der staatlichen Finanzierung?
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Stichworte
ansprueche, ausländer, bedarfsgemeinschaft, ehepartner, hartz 4

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