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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| @ Mr. Sippi, mag alles so sein und sicher liegt auch ein wenig Wahrheit in Deinem Beitrag. Nichts desto trotz besteht der Anspruch hier nun mal. |
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#12
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| Zitat:
Turtle |
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#13
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| Zitat:
Denn umgekehrt bist du doch nicht zu bremsen, Empfehlungen auszusprechen, wie man als Ausländer in Deutschland Sozialgelder abfassen kann. |
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#14
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| Mr. Pumpe, diese Art der Diskussion ist müßig. Die Dame darf jederzeit zurückkommen und ALG 1/ALG 2 beantragen (je nachdem, worauf sie Anspruch hat). Das ist nunmal ihr Recht und so will es das Gesetz. Wenn du nichts konstruktives zur Klärung der Randproblematik "Was können Deutsche im Ausland erhalten?" beitragen kannst, solltest du dich daher ab sofort raushalten. Turtle |
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#15
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| Zitat:
Dazu müsste man nun wissen welche Hilfen einen Engländer in England zustehen(also welche Sozi-Hilfe unter welchen Bedingungen). Gerechtigkeit bei solchen Abkommen ist wahrscheinlich relativ. |
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#16
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| Nein mister pumpe,ich muss dich enttäuschen. Im gegensatzt zu dir,der ständig versuch bestehende Gesetze mit der moralischen Keule zu unterlaufen,antworte ich zum grossteil mit dem Verweiss auf bestehende Gesetze ohne moralische Bewertung der Person. wenn dir die Gesetze nicht gefallen können ja Fragesteller nichts dazu,ändere sie doch oder akzeptiere sie.Was anderes bleibt die ja nicht übrig. |
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#17
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| Nun ja, in etwa müsste doch das hier: Jobseeker's Allowance : Directgov - Money, tax and benefits zutreffen, oder? Turtle |
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#18
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| Wie du es in der praktischen Konsequenz feststellen kannst, ist es in der Tat so. Deutschland ist der Zahlesel. Natürlich kann die TE in Deutschland einen Antrag stellen und es ist ihr gutes Recht. Wobei, selbst wenn der Ehemann aus England gleich mit den Antrag stellt, er wohl auch noch gute Chancen hat. Im vorliegenden Fall könnte ja die Einschätzung der TE zutreffen, daß sie dann nicht bis zur Rente dem Steuerzahler in Deutschland auf der Tasche liegen. |
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#19
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| Zitat:
1. Die Anfrage habe ich für mich gestellt! Mein Partner bleibt vorerst in GB und wird dem armen deutschen Staat, der sich ja immer so großzügig zeigt, nicht auf der Tasche liegen. 2. Was mich betrifft bin ich tatsächlich der Meinung, dass ALG zu beziehen mein gutes Recht ist. Dass es z. Zt. einen Lehrerüberschuss in meinem Bereich gibt war leider nicht absehbar (die 90 Erziehungsgeld wären mir auch lieber gewesen) 3. Familienplanung ohne Rücksicht auf Verluste? Dass Frauen ohnehin immense Nachteile im Beruf durch Kinderkriegen haben brauche ich hier ja wohl nicht zu erklären. Sollte man denn wirklich die Nachteile noch vergrößern? 3. Es geht hier um eine kurzfristige staatliche Hilfe die auf weniger als ein halbes jahr angelegt ist. Muss man sich deswegen denn tatsächlich so dermaßen aufregen? |
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#20
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| Wusste gar nicht, dass Hellseherei heutzutage mittels Ausbildung zum Pädagogen vermittelt wird oder woher kommt die Prognose, dass ALG 2 nur für 6 Monate benötigt wird? Mich würde deine Fachrichtung interessieren, Deutsch kann es wohl nicht sein, dazu hast du zuviele Fehler in der Interpunktion, für die sich ein Deutschlehrer hoffentlich schämen würde? Interessant wäre eben, woher deine Aussage, als Ehefrau eines Briten keinen Anspruch auf Sozialleistungen in GB zu haben, herstammt und wie du sie belegen kannst. Turtle |
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| Stichworte |
| ansprueche, ausländer, bedarfsgemeinschaft, ehepartner, hartz 4 |
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