Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 09.12.2010, 12:58
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.781
Standard

@ Mr. Sippi,

mag alles so sein und sicher liegt auch ein wenig Wahrheit in Deinem Beitrag.

Nichts desto trotz besteht der Anspruch hier nun mal.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 09.12.2010, 13:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
...da ich in GB nie in die Sozialsysteme einbezahlt habe steht mir hier kein Anspruch zu.
Mich würde trotzdem interessieren, ob das wirklich so ist. Es kann doch nicht sein, dass immer nur Deutschland der Zahlesel ist und alle anderen europäischen Ländern bei Ausländern meinen, dass sie nicht zuständig sind?!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 09.12.2010, 13:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von begowal Beitrag anzeigen
Moralische Vorträge waren aber nicht gefragt,sondern rechtliche Fragen.Moral und Recht passen nicht immer zusammen

Du kannst jederzeit ohne deinen Mann nach Deutschland ziehen ,dann Alg1 -Anspruch prüfen lassen.
Und dein Mann,als Vater vom deutschen Kind und dein Mann kann zu dir und dem Kind nach Deutschland.Über die Bedingungen klärt dich die Ausländerbehörde auf.
Mich wundert, daß du nicht wortreich auf die Europäische Sozialcharta hingewiesen hast, die ja doch nicht nur für nach Deutschland kommende ausländische Staatsangehörige gelten müßte, sondern danach müßte es doch auch einem in England lebenden Deutschen, der noch nie dort gearbeitet hat möglich sein, sich hilfsbedürftig zu erklären.

Denn umgekehrt bist du doch nicht zu bremsen, Empfehlungen auszusprechen, wie man als Ausländer in Deutschland Sozialgelder abfassen kann.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 09.12.2010, 14:03
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Mr. Pumpe,

diese Art der Diskussion ist müßig. Die Dame darf jederzeit zurückkommen und ALG 1/ALG 2 beantragen (je nachdem, worauf sie Anspruch hat). Das ist nunmal ihr Recht und so will es das Gesetz.

Wenn du nichts konstruktives zur Klärung der Randproblematik "Was können Deutsche im Ausland erhalten?" beitragen kannst, solltest du dich daher ab sofort raushalten.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 09.12.2010, 16:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 337
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Mich würde trotzdem interessieren, ob das wirklich so ist. Es kann doch nicht sein, dass immer nur Deutschland der Zahlesel ist und alle anderen europäischen Ländern bei Ausländern meinen, dass sie nicht zuständig sind?!

Turtle
Nun dieses Abkommen sagt ja im Tenor das EU-Bürger nicht schlechter gestellt werden sollen wie die Bürger des jeweiligen Landes.
Dazu müsste man nun wissen welche Hilfen einen Engländer in England zustehen(also welche Sozi-Hilfe unter welchen Bedingungen).
Gerechtigkeit bei solchen Abkommen ist wahrscheinlich relativ.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 09.12.2010, 16:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 337
Standard

Nein mister pumpe,ich muss dich enttäuschen.
Im gegensatzt zu dir,der ständig versuch bestehende Gesetze mit der moralischen Keule zu unterlaufen,antworte ich zum grossteil mit dem Verweiss auf bestehende Gesetze ohne moralische Bewertung der Person.
wenn dir die Gesetze nicht gefallen können ja Fragesteller nichts dazu,ändere sie doch oder akzeptiere sie.Was anderes bleibt die ja nicht übrig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 09.12.2010, 17:15
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Nun ja, in etwa müsste doch das hier:

Jobseeker's Allowance : Directgov - Money, tax and benefits

zutreffen, oder?

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 09.12.2010, 22:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Mich würde trotzdem interessieren, ob das wirklich so ist. Es kann doch nicht sein, dass immer nur Deutschland der Zahlesel ist und alle anderen europäischen Ländern bei Ausländern meinen, dass sie nicht zuständig sind?!

Turtle
Wie du es in der praktischen Konsequenz feststellen kannst, ist es in der Tat so. Deutschland ist der Zahlesel. Natürlich kann die TE in Deutschland einen Antrag stellen und es ist ihr gutes Recht. Wobei, selbst wenn der Ehemann aus England gleich mit den Antrag stellt, er wohl auch noch gute Chancen hat. Im vorliegenden Fall könnte ja die Einschätzung der TE zutreffen, daß sie dann nicht bis zur Rente dem Steuerzahler in Deutschland auf der Tasche liegen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 11.12.2010, 10:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2010
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Im vorliegenden Fall könnte ja die Einschätzung der TE zutreffen, daß sie dann nicht bis zur Rente dem Steuerzahler in Deutschland auf der Tasche liegen.
Ohne, dass ich mir hier wirklich rechtfertigen müsste:

1. Die Anfrage habe ich für mich gestellt! Mein Partner bleibt vorerst in GB und wird dem armen deutschen Staat, der sich ja immer so großzügig zeigt, nicht auf der Tasche liegen.

2. Was mich betrifft bin ich tatsächlich der Meinung, dass ALG zu beziehen mein gutes Recht ist. Dass es z. Zt. einen Lehrerüberschuss in meinem Bereich gibt war leider nicht absehbar (die 90 Erziehungsgeld wären mir auch lieber gewesen)

3. Familienplanung ohne Rücksicht auf Verluste? Dass Frauen ohnehin immense Nachteile im Beruf durch Kinderkriegen haben brauche ich hier ja wohl nicht zu erklären. Sollte man denn wirklich die Nachteile noch vergrößern?

3. Es geht hier um eine kurzfristige staatliche Hilfe die auf weniger als ein halbes jahr angelegt ist. Muss man sich deswegen denn tatsächlich so dermaßen aufregen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 11.12.2010, 13:14
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Wusste gar nicht, dass Hellseherei heutzutage mittels Ausbildung zum Pädagogen vermittelt wird oder woher kommt die Prognose, dass ALG 2 nur für 6 Monate benötigt wird?

Mich würde deine Fachrichtung interessieren, Deutsch kann es wohl nicht sein, dazu hast du zuviele Fehler in der Interpunktion, für die sich ein Deutschlehrer hoffentlich schämen würde?

Interessant wäre eben, woher deine Aussage, als Ehefrau eines Briten keinen Anspruch auf Sozialleistungen in GB zu haben, herstammt und wie du sie belegen kannst.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
ansprueche, ausländer, bedarfsgemeinschaft, ehepartner, hartz 4

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anspruch auf ALG 1? parisfan Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 30.06.2010 06:36
Anrechnung von Betreuungskosten auf ALG 2 Anspruch pongo Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 03.06.2010 16:01
Habe ich Anspruch auf ALG I oder nicht?!?!?! a.m. Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 15.01.2010 11:48
Als Student verheiratet - ALG II für Frau abgelehnt Edgemaster Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 5 04.12.2009 07:37
ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? zzeuzz Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 11.12.2008 05:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:36 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0