Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.08.2009, 22:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2009
Ort: berlin
Beiträge: 3
alleinmitkinder eine Nachricht über MSN schicken
Unglücklich Das Job Center Problem seid drei jahren

Ich bin allein vater von drei kinder nur ärger mit job center erst tun sie mir eine wohnung genehmigen lassen mich dort ein ziehn mit meine kinder nun übernehmen sie nicht das gas ich zog beim verwaltung gericht habe gewonnen mussten mir von marz bis oktober 2007 das gas nach zahlen nun fange ich wieder von vorn an nun habe ick auch noch eine mieterhöhung, bekommen von 655.44 zahlt job center auch nicht nun ist was nun noch der hammer ist habe drei kinder bin allein vater meine grosse die nun 15 j alt geworden ist hat nun eine eigene BG Nummer bekommen wo sie ja bei mir in meine wohnung mit lebt ich verstehe die welt nicht mehr job center baut nur noch scheisse, genau so kindergeld darf man nicht voll anrechnen was machen die rechnen es an. seid wann bekommt ein kind eine eigene BG nummer nun habe ich zwei GB nummer und allein erziehen geld bekomme ich auch nur für den klein wo das gesetz ja auch selber sagt allein erziehen bekommt man das geld auch die 10% DIE NORMALERWEISSE bei miete bis 680.- sein darf job center solln sie mal erst mal lernen wie man was berechnet ich habe so die schnausse voll.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.08.2009, 23:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
Standard

Kindergeld was zur Bedarfsdeckung von minderjährigen Kindern dient wird voll angerechnet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.08.2009, 00:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2009
Ort: berlin
Beiträge: 3
alleinmitkinder eine Nachricht über MSN schicken
Standard

ja job center rechnet kindergeld voll an grundsichrungamt aber nicht die rechnen kindergeld nur ein teill an .und job center müste das ja auch machen aber man soll ja klagen beim verwaltung gericht .so schreibt aber das gesetz auch das kindergeld nur für die kinder ist für bekleidung schulhefte schuhe so steht es auch im gesetzbuch .
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.08.2009, 01:08
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
so schreibt aber das gesetz auch das kindergeld nur für die kinder ist für bekleidung schulhefte schuhe so steht es auch im gesetzbuch .
Würd ich gern mal nachlesen. Hast du einen Link, wo das im Gesetz (in welchem denn?) steht?

Ach ja: soweit ich mich erinnern kann, soll man mit ALG 2 übrigens auch Bekleidung und Schuhe kaufen...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.09.2009, 13:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2009
Ort: berlin
Beiträge: 3
alleinmitkinder eine Nachricht über MSN schicken
Standard job center probleme

ja du wolltes es wissen hier ist das gesetzt
sozialgesetzbuch-zwölftes buch-sgb x 2
regelsatzverornung zu §28 sgb x 2
anrechnung des kinder geldes das alteste kind zur hälfte. die andern kinder nur zu ein viertel kann eüch diesen beschluss gern per e,mal schicken das kinder geld nicht voll angerechenet werden darf nur das job center macht dies weill die nicht durch blicken die haben damals januar 2005 harz vier gemacht aber die gesetze sind immer noch
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.09.2009, 14:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.305
Standard

Hier in diesem Gesetz was für ALG2 zählt steht aber was anderes.

Zitat:
§ 11 Zu berücksichtigendes Einkommen

(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
SGB 2 - Einzelnorm
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.09.2009, 14:09
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Also im SGB II (und das ist das Gesetz nachdem sich die Arge richtet) steht überhaupt nicht, dass das Kindergeld nicht voll angerechnet werden darf.

Meine Güte, du solltest mal einen Link reinsetzen, damit wir deine Behauptungen mal überprüfen können bzw. dir erklären können was du falsch verstehst.

Also, wo ist der Link?
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Seit Jahren streß zu Hause Sammy87 Hartz IV 4: U 25 6 17.08.2009 12:12
BAB problem mit Eltern. Brauche dringend einen Rat. AzubiIT2009 BAB und sonstige Ausbildungsförderung 8 14.07.2009 09:51
24 Jahre alt, seit 6 jahren eigene Wohnung + jetzt umziehen! Und jetzt????? mami07 Hartz IV 4: U 25 5 31.05.2009 14:37
Amt will KDU nach 3 Jahren eigene Whg nicht übernehmen Pinky Hartz IV 4: U 25 12 21.05.2009 06:23
Riesiges Problem mit SB/team.arbeit! DRINGEND HILFE GESUCHT! belshazzar Kosten der Unterkunft 28 05.02.2009 13:55


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:36 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0