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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 15.10.2009, 10:06
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Registriert seit: 14.10.2009
Beiträge: 7
Standard Darf Unterhalt angerechnet werden? Vater lebt in gleicher Bedarfsgemeinschaft!

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin mir eigentlich relativ sicher, das ich Einspruch einlegen kann, möchte mich aber nochmal absichern.

Folgendes ist passiert:

Ab Jan. 09 lebten wir in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft. Im Mai trennten wir uns bis Ende Juli. Mein Partner zog am 27.Juli wieder ein. Wir haben eine gemeinsame Tochter.

Vor Ausszug bekamen wir beide sozial Leistungen. Es wurde kein Unterhalt für unsere gem. Tochter angerechnet gefordert oder sonstig. Mit Ausszug änderte sich das logischer Weise. Der Vater zahlte Unterhalt in Höhe von 199 Euro bis Juli. Im August/ September waren wir nun also wieder in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft. Nun haben wir bisher nur einen Änderungsbescheid für september 09 bekommen in dem bei unserem Kind 199 Euro Unterhalt als Einkommen angerechnet wird. Der leibliche Vater in der gleichen Bedarfsgemeinschaft bekommt Leistungen in Höhe von 211 Euro zum Lebensunterhalt. Soll er davon die 199 Euro bezahlen? Und es ist dann auch noch rechtens, dass uns das abgezogen wird?

Es wurde ein Bedarf von ca. 1800 Euro (4köpf. fam.) ermittelt was auch im Bescheid steht. Einkommen Kindergeld 334 - Einkommen aus geringfügiger Besch. 270 und von der ARge stehen uns lt. Bescheid 950 zu, da 199 Euro Unterhalt angerechnet werden aber woher sollen die denn kommen? Wir sind unter unserem errechneten Bedarf, kann ich Einspruch einlegen?

Gibt es eine Möglichkeit den Sachbearbeiter zu wechseln? Wir warten seit Juni auf eine Bearbeitung und werden ständig vertröstet, nun eine Berechnung für September!? Welche Möglichkeit hat man denn um sich zu wehren?

Lg Sabrina
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  #2  
Alt 15.10.2009, 11:10
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Man muss keinen unterhalt für ein im Haushalt lebendes Kind zahlen. Das wird ja durch den Partner mitversorgt.

Widerspruch einlegen und Fristen beachten.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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