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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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Alt 19.03.2010, 10:57
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Beitrag Darf mein Freund, Vater meiner Kinder, aus seinem Elternhaus zu mir ziehen?

Ich habe zwar schon gegoogelt, aber zu unserem Fall -natürlich- nichts finden können. Also, ich werde 24, mein Freund wird 25, ich habe 3 Kinder, er ist von den beiden jüngeren der leibliche Vater (und von meinem Ältesten Vater im Geiste und Herzen ) und wir wohnten vor einem Jahr schon einmal zusammen. Aufgrund eines Umzugs 100 km weiter, haben wir dann vorübergehend bei meinen Eltern gewohnt, was jedoch mit Problemen verbunden war. Er ist dann nach einem Monat wieder zu seinen Eltern gezogen, ich habe noch weitere 4 1/2 Monate bei den meinigen gewohnt (die passende Wohnung zu finden gestaltete sich ein wenig schwierig, mein Ältester sollte es auch nicht zu weit zum Kg und später zur Schule haben, haben schließlich keinen Pkw), bin dann Ende letzten Jahres umgezogen und er hat mir auch beim Renovieren und Möbel verbauen geholfen. Weil es in seiner Familie auch einige Probleme gab, hat er sich erst jetzt entschlossen, wieder mit uns zusammen zu ziehen und bisher lief eigentlich auch alles ganz gut, gestern hatte er den Termin beim Amt, hatte auch alle erforderlichen Unterlagen dabei und es machte den Anschein, jetzt wäre alles durch. Nur heute kam dann der Anruf von der Sachbearbeiterin, sie hätte es bewilligen wollen, ihrem Chef würden jedoch noch einige Dinge quergehen und er bräuchte noch ein paar Informationen. Dann machte sie einen Termin für nächste Woche, an dem er seinen letzten ALG 1- Bescheid mitbringen sollte, auf meine Nachfrage, was ihr Chef denn sonst noch so an Informationen benötige, meinte sie, dass er schriftlich erklären solle, was er in der Zwischenzeit (2 Monate) gemacht habe, seit er kein Arbeitslosengeld mehr bekommen hat. er war nach dem Anruf ziemlich panisch, meinte, jetzt darf er doch nicht hier hin ziehen, bekommt kein Geld, würde uns nur auf der Tasche liegen, meine antwort: Quatsch, wir dürfen jawohl zusammenziehen, bzw waren es schon und wären es auch schon wieder gewesen- was die vom Amt ja auch schriftlich haben, da er sich ja schon letztes Jahr für einen Monat im Haus meiner Eltern angemeldet hatte und ich damals auch schriftlich eine Erklärung ablegen musste, dass er ausgezogen ist und wieder bei seinen Eltern wohnt. Ich dachte so in die Richtung, natürlich darf er zu mir ziehen, denn er ist ja uch der Vater meiner Kinder. Außerdem würde das Amt ja auch wieder Geld sparen, und das tun die doch immer ganz gerne... Nunja, mitlerweile denk ich aber ähnlich wie er, was ist, wenn wir nächste Woche doch ein Nein bekommen? Wo stehen wir dann rechtlich? Was könnern wir machen? Es ist ja auch gerade für die Kinder schön und wichtig, dass Papa zuhause wohnt, wenn es denn schon von der privaten Situation möglich ist. Mein Freund ist auch z. Zt wieder auf Jobsuche, bzw möchte sich, sobald der Antrag durch ist, an verschiedenen Stellen für eine 2. Ausbildung bewerben (die letzte Stelle wurde ihm im 3. Lehrjahr gekündigt, war eine schwierige Zeit...), sodass er dannach einen besser bezahlten Arbeitsplatz finden kann und uns somit aus dem Hartz4 "rausholen" kann. Nunja, ich hoffe auf eure Antworten und Erfahrungen... dies ist auch mein erster Beitrag in diesem Forum, ich hoffe also, ich habe nichts falsch gemacht, falls doch, verzeiht es mir bitte.
Okay, das war es dann erstmal, ich hoffe, mein Beitrag ist leserlich genug...
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  #2  
Alt 19.03.2010, 22:28
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Leserlich...kann man nicht grad sagen. Ein paar Absätze hätten da sehr geholfen.

Dein Freund kann umziehen, er fällt nicht mehr unter die U25 Regelung, denn er hat schonmal in einer eigenen Wohnung gewohnt. Nach einhelliger Rechtsmeinung gilt der U25 Paragraf nur für den ersten Auszug bei den Eltern. Außerdem hat er ja den guten Grund der "Familienzusammenführung" vorzubringen.

Damit aber alles komplikationsloser über die Bühne geht, sollte er bei dem Amt vorsprechen, das jetzt für ihn zuständig ist und dort offiziell einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug stellen. Wenn man dort zustimmt, hat das neue Amt auch keine Handhabe, da was anderes zu entscheiden.

Turtle
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ablehnung?, kindsvater, zusammenziehen

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