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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 24.08.2010, 12:31
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Frage Darf die arge alles behalten bei Krankengeld rückzahlung

Hallo erstmal,
meine Frage ist eigentlich nur ich bekomme alg2 ( also meine Freundin, unser kleiner und ich).
Ich bin letztes Jahr krank geworden und habe Krankengeld bezogen, dies wurde mir dann gestrichen. Darauf hin mussten wir eine Bedarfsgemeinschaft gründen. Ich habe aber gegen die Aufhebung des Krankengeldes erfolgreich geklagt (ging immerhin um 12 monate). So, jetzt das wesentliche die Arge hat mir 10 monate auch Leistungen bezahlt was sich für mich alleine auf ca. 490€ pro monat beläuft (die gesamte Bedarfsgemeinschaft natürlich mehr, nicht sehr viel über 1000€) die Arge sagt sie behalten alles( 750€ pro monat) die Krankenkasse sagt die dürfen nur die 490€ behalten. was ist jetzt den bitte richtig? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.
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  #2  
Alt 24.08.2010, 12:35
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Das Krankengeld wird voll auf das ALG II angerechnet. Nur bei ERWERBSeinkommen gibt es Freibeträge.

Angela
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  #3  
Alt 24.08.2010, 12:42
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Die Frage des TE geht - glaube ich - in eine etwas andere Richtung.

Das Krankengeld stellt Einkommen dar und wird dem Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt. Da sich durch die Klage nun im Nachhinein herausstellte, dass ein Anspruch auf Krankengeld für die Vergangenheit bestand, rechnet die ARGE es folgerichtig rückwirkend als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft an. Insofern ist die Aussage der ARGE richtig, dass das Krankengeld in voller Höhe berücksichtigt wird.

Zitat:
Nur bei ERWERBSeinkommen gibt es Freibeträge.
Die 30,00 € Versicherungspauschale und - falls vorhanden - die Aufwendungen zur Kfz-Haftpflicht setzten wir aber schon noch ab....
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  #4  
Alt 24.08.2010, 12:52
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Erstmals an alle Vielen Dank

Die 30,00 € Versicherungspauschale und - falls vorhanden - die Aufwendungen zur Kfz-Haftpflicht setzten wir aber schon noch ab.... wie ist das bitte gemeint bzw wie kann ich das absetzen.??
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  #5  
Alt 24.08.2010, 12:55
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Du musst das nicht absetzen. Da denkt hoffentlich der Leistungssachbearbeiter in der ARGE dran (sofern ihm ein Nachweis über die Höhe der aktuellen Versicherungsbeiträge für den Pkw vorliegt).
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  #6  
Alt 24.08.2010, 12:58
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Danke schön nur leider denke ich nicht das er daran denkt.
Der denkt nichtmal an eine geänderte kontonummer
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  #7  
Alt 24.08.2010, 14:14
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Die Hinweise der BA zu § 11 SGB II hatten für solche Fälle bislang eine Härtefallregelung vorgesehen.

Zitat:

Nichtberücksichtigung wegen besonderer Härte (11.16)
(7) In begründeten Einzelfällen kann von der Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme als Einkommen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V abgesehen werden, wenn diese eine besondere Härte für den Hilfebedürftigen bedeuten würde.

Eine besondere Härte kann z.B. vorliegen, wenn
eine Sozialleistung für einen Zeitraum ohne SGB II-Leistungsanspruch wegen Säumnis des Leistungsträgers erst während der Bedarfszeit nachgezahlt wird, der Sinn und Zweck der Leistung einer Berücksichtigung als Einkommen entgegen steht (z.B. Insolvenzgeld für Zeiten, in denen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestand), eine andere Sozialleistung zunächst vorläufig festgesetzt wurde und eine
Differenznachzahlung erst während der Bedarfszeit erfolgt,
eine Nachzahlung aufgrund eines Widerspruchs-/Klageverfahrens erst während der Bedarfszeit erfolgt.
Diese Härtefallregelung wurde gestrichen.

Allerdings ist es rechtsstaatlich nicht ganz unbedenklich, wenn der Staat erst rechtswidrig eine Leistung verweigert und die Nachzahlung dann anrechnet.

Insofern könnte hier ein Gericht eine Ausnahme vom Zuflussprinzip in Betracht ziehen. Die Chance ist m.E. jedoch als gering zu werten.
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  #8  
Alt 24.08.2010, 15:34
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Hat die Arge keinen Erstattungsanspruch geltendgemacht?
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  #9  
Alt 24.08.2010, 15:53
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Ich hatte für meine Antwort auch vermutet, dass die Beanspruchung des Krankengeldes durch die ARGE aufgrund eines Erstattungsanspruchs erfolgt.
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  #10  
Alt 24.08.2010, 16:08
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Doch sie hat diesen anspruch gemacht nur da ich die unterschiedlichen aussagen hatte wusste ich nicht was stimmt
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alg2, bedarfsgemeinschaft, berechnung, krankengeld

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