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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo erstmal, meine Frage ist eigentlich nur ich bekomme alg2 ( also meine Freundin, unser kleiner und ich). Ich bin letztes Jahr krank geworden und habe Krankengeld bezogen, dies wurde mir dann gestrichen. Darauf hin mussten wir eine Bedarfsgemeinschaft gründen. Ich habe aber gegen die Aufhebung des Krankengeldes erfolgreich geklagt (ging immerhin um 12 monate). So, jetzt das wesentliche die Arge hat mir 10 monate auch Leistungen bezahlt was sich für mich alleine auf ca. 490€ pro monat beläuft (die gesamte Bedarfsgemeinschaft natürlich mehr, nicht sehr viel über 1000€) die Arge sagt sie behalten alles( 750€ pro monat) die Krankenkasse sagt die dürfen nur die 490€ behalten. was ist jetzt den bitte richtig? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen. |
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#2
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| Das Krankengeld wird voll auf das ALG II angerechnet. Nur bei ERWERBSeinkommen gibt es Freibeträge. Angela |
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#3
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| Die Frage des TE geht - glaube ich - in eine etwas andere Richtung. Das Krankengeld stellt Einkommen dar und wird dem Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt. Da sich durch die Klage nun im Nachhinein herausstellte, dass ein Anspruch auf Krankengeld für die Vergangenheit bestand, rechnet die ARGE es folgerichtig rückwirkend als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft an. Insofern ist die Aussage der ARGE richtig, dass das Krankengeld in voller Höhe berücksichtigt wird. Zitat:
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#4
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| Erstmals an alle Vielen Dank ![]() Die 30,00 € Versicherungspauschale und - falls vorhanden - die Aufwendungen zur Kfz-Haftpflicht setzten wir aber schon noch ab.... wie ist das bitte gemeint bzw wie kann ich das absetzen.?? |
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#5
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| Du musst das nicht absetzen. Da denkt hoffentlich der Leistungssachbearbeiter in der ARGE dran (sofern ihm ein Nachweis über die Höhe der aktuellen Versicherungsbeiträge für den Pkw vorliegt). |
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#6
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| Danke schön nur leider denke ich nicht das er daran denkt. Der denkt nichtmal an eine geänderte kontonummer |
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#7
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| Die Hinweise der BA zu § 11 SGB II hatten für solche Fälle bislang eine Härtefallregelung vorgesehen. Zitat:
Allerdings ist es rechtsstaatlich nicht ganz unbedenklich, wenn der Staat erst rechtswidrig eine Leistung verweigert und die Nachzahlung dann anrechnet. Insofern könnte hier ein Gericht eine Ausnahme vom Zuflussprinzip in Betracht ziehen. Die Chance ist m.E. jedoch als gering zu werten. |
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#8
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| Hat die Arge keinen Erstattungsanspruch geltendgemacht? |
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#9
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| Ich hatte für meine Antwort auch vermutet, dass die Beanspruchung des Krankengeldes durch die ARGE aufgrund eines Erstattungsanspruchs erfolgt. |
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#10
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| Doch sie hat diesen anspruch gemacht nur da ich die unterschiedlichen aussagen hatte wusste ich nicht was stimmt |
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| Stichworte |
| alg2, bedarfsgemeinschaft, berechnung, krankengeld |
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