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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| Die Zahlung des Krankengeldes wurde nicht vom Staat eingestellt sondern von der Krankenversicherung.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#12
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| Richtig! Und die Krankenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und damit staatlich geregelter Vorsorge. Träger sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche im Rahmen der Selbstverwaltung Entscheidungen treffen. Damit genießen sie, wie die Kommunen, eine gewisse Autonomie, bleiben aber dennoch Teil des Staates. |
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#13
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| Das ist natürlich alles richtig und wieso ist es Deiner M.n. nicht rechtens wenn die eine staatliche Behörde Erstattungsansprüche an die andere Behörde stellt? |
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#14
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| Zum einen lässt sich hier gar nicht sagen, ob überhaupt ein Erstattungsanspruch besteht. Soweit die Arge ihre Leistungen nicht rechtzeitig angezeigt hat, besteht ein Ausschluss nach § 104 I 1 aE SGB X. Zum anderen ging es mir nicht um den Erstattungsanspruch, sondern um eine für die Anrechnung als Einkommen bestimmte Härtefallregelung der BA, die gestrichen wurde. |
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#15
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| @George Vorherige Seite lesen - Beitrag #9 und #10 Zitat:
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#16
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| Das mit dem Erstattungsanspruch mag sein. Nur bekommt der HE davon im Allgemeinen erst mal nichts mit, da sich ja die Leistungsträger untereinander einigen und der HE damit nichts zu tun hat. Daher wollte ich diesen Schluss nicht aus der kurzen Antwort ziehen. Zitat:
Nur wenn die TE bei ordnungsgemäßer Leistung von Krankengeld nicht in den Bezug von ALG II gefallen wäre, würde das Krankengeld ebensolche Leistungen darstellen. Aber da diese Regelung gestrichen wurde und die Frage der TE offensichtlich beantwortet wurde, kann man es auch auf sich beruhen lassen. |
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#17
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| Also der fall hat sich jetzt bissl geändert die arge streicht alles weill ich die 2 monate bekommen habe ( die mir für einen zeitraum nachgezahlt wurden in dennen ich keine leistungen bezogen habe) und jetzt krankengeld bezug habe nur wurde mir von allen seiten bestädigt das diese geld niemannd anrühren darf. ich bin ratlos werden nun da kein geld da ist obdachlos ( so wie es im mom noch ausschaut) |
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#18
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| Ich sehe aber tatsächlich kaum eine Chance, dass die Behörde entgegen der Zuflusstheorie das Krankengeld nicht anrechnet. Egal, was andere da sagen, die Zuflusstheorie ist (auch für Nachzahlungen) höchstrichterlich bestätigt: BSG - B 14 AS 4/08 R - Urteil vom 07.05.2009 1000 Euro habt ihr ohne Krankengeld bekommen, 750 Euro Krankengeld bekommst du jetzt, fehlen also noch 250 Euro monatlich, wenn man die Krankengeldnachzahlung außer Acht lässt. Wie hoch ist eure Miete? Ggf. reicht es doch aus, wenn ihr Wohngeld und Kinderzuschlag (wenn es Kinder gibt) beantragt. Turtle |
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| Stichworte |
| alg2, bedarfsgemeinschaft, berechnung, krankengeld |
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