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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo meine Lieben, nach langem bin ich auch einmal wieder hier, weil ich ein paar kleine Fragen habe. Mein Lebensgefährte soll ab Juli eine Bürgerarbeit bekommen, was uns wirklich sehr freut, da er auch schon in der Vorbereitungsmaßnahme war und ihm die Arbeit sehr viel Spaß gemacht hat. Nun meine Frage: Wir sind zu 4. in unserer BG (2 Kinder 1 Jahr und 3 Jahre) steht uns da ausser den 900€ Brutto noch zusätzliche Leistungen der Arge zu oder müssen wir jetzt sehen das wir das so geregelt bekommen. Was mich zum Beispiel auch interessieren würde ob wir da den Freibetrag von 250€ auch bekommen oder ob es dies bei der Bürgerarbeit nicht gibt. Ich habe schon den Alg2 Rechner benutzt und der meinte das uns ca 750€ Alg2 noch zuständen... ist das richtig so? Ich hoffe das Ihr mir ein wenig weiterhelfen könnt |
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#2
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| Das Einkommen aus Bürgerarbeit wird als normales Erwerbseinkommen gerechnet. Somit auch mit dem Freibetrag.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| danke für die schnelle antwort, ich habe nämlich schon gedacht das wir am Ende bei +/- 0 rauskommen |
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| Stichworte |
| anspruch alg2, bedarfsgemeinschaft, bürgerarbeit |
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