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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, erstmal bin ich Froh das es Foren gibts wie dieses ich hoffe uns kann ggf. jemand Helfen Ich probier es so kurz wie möglich zu halten.Zu meiner Person ich bin 23J. wohne bei meinen Eltern hab eine abgeschlossene Ausbildung zum Pflegefachhelfer und mache seit September eine Ausbildung zum Altenpfleger. Unser Fall ist möglicherweise etwas anders wie hier im Forum (hab durchstöbert und keinen passenden Fall gefunden der zu unserer Lage passt.) Fall: Meine Freundin 19J. ist momentan schon im 7 Monat schwanger und macht derzeit erfolgreich ihr Fachabitur und bekommt Bafög. lebt bei ihren Großeltern die Entfernung von ihren letzten Wohnsitz bei ihren Vater war sehr hoch 2 Stunden mit dem Zug von ihren Großeltern 30 Minuten. Der Entbindungstermin ist am 20.03.2012 also sehr bald. Nun zum Problem wir führen leider eine Fernbeziehung von knapp 200km Sie Weiden Ich Bamberg. Sie möchte aufjedenfall das Fachabitur abschließen und würden gerne ab anfang Juni zusammenziehen da wir beide gemeinsam für unser Kind da seien wollen zu dem möchte ich meine Tochter nicht nur am Wochende sehen oder ggf. nur wenige Tage im Monat (viel Wochenendsarbeit und längere zeit am Stück arbeiten 7-12 Tagen) Da ich erst im ersten Ausbildungsjahr bin und "nur" 690€ Netto verdiene ist es sehr schwierig erstmal eine passende Wohnung zu finden für uns drei bewerb mich schon seit September für verschiedene Wohnung jedesmal absage was ziemlich erdrückend meine Eltern waren auch bereit eine Bürgschaft zu unterzeichnen hilf aber leider nicht. Haben wir irgendwie eine Chance eine Wohnung zu bekommen in der wir als gemeinsame Familie leben können (Wohngeld etc.). An wen kann ich mich wenden? Wir haben nur wenig gemeinsame Zeit unter der woche Ich arbeit Sie schule + Entfernung bricht uns das Genick. Meine Angst das es mit der gemeinsamen Wohnung nicht klappt und ich nicht viel mitbekomme wie sich unser Kind entwickelt ist enorm hoch da ich gerne gemeinsam mit meiner Partnerin für das Kind daseien möchte da ich der meinung bin das ein Kind beide Elternteile braucht. Kann ich mich an die Arge wenden ohne meiner Freundin da wir wenig Zeit zusammen verbringen können unter der Woche und uns nur am Wochende sehen können. Gibt es sonst noch möglichkeiten wo wir uns Hilfe holen könen? Ich hoffe der Thread wird nicht geschlossen konnte keinen vergleichbaren Fall hier finden. Ich bedanke mich schonmal im voraus, und Entschuldigung für manche Tippfehler muss in 4 Stunden Fit sein da ich Frühschicht habe ![]() Danke .pinsi |
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#2
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| Es gibt keine Argen, die für sowas zuständig sind. Das Jobcenter ist für Arbeitslosengeld II zuständig, aber da ist für Euch nichts zu holen als Schüler und Azubi. Ggf. kann bei Zusammenzug BAFÖG für Deine Freundin (Landkreis) und Berufsausbildungsbeihilfe für Dich (Arbeitsamt) gezahlt werden. |
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#3
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| Erstmal muss ich dir sagen, dass ich es toll finde, dass du zu deiner Freundin stehst und auch mit ihr zusammenleben möchtest, um gemeinsam euer Kind zu erziehen. Wenn deine Freundin nicht arbeiten gehen kann, kann sie Hartz IV für sich und das Baby beantragen. Du kannst BAB beantragen. Wieviel du bekommst, kann ich dir nicht sagen. Dir steht aber auch noch das Kindergeld zu, welches momentan an deine Eltern gezahlt wird. Du selbst kannst keinen Antrag beim Jobcenter stellen. Den muss deine Freundin stellen. Im Übrigen möchte ich dir noch sagen, dass du dir einen tollen Beruf ausgesucht hast. Ziehe diese Ausbildung unbedingt durch. Mein Mann arbeitet auch in der Altenpflege. Leider hat er diesen Beruf zu spät als Berufung angesehen, so dass es ihm leider aufgrund seines Alters nicht möglich ist, die Ausbildung zum Altenpfleger zu machen. Er arbeitet als Altenpflegeassistent. Männer sind in diesem Beruf Mangelware und werden gern eingestellt. Ich wünsche dir und deiner kleinen Familie ganz viel Glück für die Zukunft. |
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#4
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| Danke für die Antworten ![]() bekomm leider kein BAB da es nicht meine erste Ausbildung ist. Ich werde mit meiner Partnerin mal den ernst der Lage besprechen und ggf. Caritas, Profamilia, Jugendamt sich beraten lassen. Hab ihr schon öfters gesagt sich dort zu melden aber sie schämt sich Anspruch zu nehmen ![]() Wer seiner Freundin in solch einen Fall nicht beisteht ist ein ****. Wir sind beide der Meinung das es wichtig ist das ein Kind mit beiden Elternteilen aufwächst ein Kind braucht den Mütterlichen und Vaterlichen ausgleich. Ja Altenpfleger ist ein sehr schöner Beruf leider sehr anstrengend und unterbezahlt dennoch bereitet er mir sehr viel freude. nochmals danke |
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#5
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| wer sagt das ? Meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Aufstiegsausbildung und könnte so dem Grunde nach gefördert werden. (so wie z.B. Verkäufer ----> Einzelhandelskaufmann) Wende Dich diesbezüglich bitte mal an die Arbeitsagentur !
__________________ LG Minimaus P.S.: Ich antworte hier in meiner Freizeit, daher besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. |
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#6
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| Was ist mit Kindergeld für dich ? Seit 1.1.2012 gibt es für Auszubildende UNTER 25j. egal die wievielte Ausbildung und egal wie hoch das Einkommen ist, WIEDER Kindergeld. Also falls keins mehr gezahlt wird, neu beantragen. und auf jeden Fall soll sie mal zur Caritas gehen. |
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