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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich wohne in NRW bin 31, und alleinerziehende Mama einer 9jährigen Tochter. Ich bekomme Harz4 insg 1000 euro. Alleine für meine Wohnung WM zahle ich knapp 700 ![]() Mein Freund und ich möchten nun langsam nach 4 Jahren zusammenziehen, wenn da nicht die Frage währe wieviel Kürzungen stehen uns bevor? Die Situation ist die das mein Freund Arbeitstätig war (bis 31.08), wo er etwa 800-1000euro Netto Steuerklasse1 verdient hat. Sein Job war befristet und lief aus. Nun läuft bei ihm ein Antrag auf Arbeitslosengeld. Wieviel genau ihm zusteht wissen wir nicht. Er möchte aber schnellstmöglich wieder arbeiten. Meine Frage währe; bis er ein neuen Job findet, wenn wir jetzt zusammenziehen würden.. wieviel steht uns zu? Bis jetzt war es meine 1000 und sein Geld..800-1000euro Meine zweite Frage; Wie sieht es aus wenn wir zusammenziehen und er dann ein Job findet? Mit welchen Kürzungen müßten wir rechnen? Oder sollten wir erst zusammenziehen wenn er bereits einen Job hat, und was würde uns dann noch zustehen? Dann würde mich interessieren wie sieht es aus wenn wir heiraten würden und er meine Tochter auf seine Steuerkarte nehmen würde? Ich danke euch jetzt schon riesig für konstruktive Antworten die mich weiterbringen. Vielen Dank. |
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#2
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| 1. Kannst Du die Suchfunktion nutzen und nach "zusammenziehen" suchen. Das wird Dir die Fragen beantworten. 2. Kannst Du den ALG II-Rechner auf der Startseite nutzen und sein ALG I ( Ihr werdet ja schon einen ungefähren Betrag wissen, kann man sich ja überschlägig selber ausrechnen) unter sonstigem Einkommen eintragen. Und für die zweite Variante, nämlich wenn er arbeitet, trägst Du das mögliche Einkommen unter Erwerbseinkommen ein.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo Junior admin naja anstatt vielleicht so freundlich zu sein und zu antworten, ist es leicht auf Suchoptionen zu verweisen. ![]() eingetragen habe ich es, dennoch beantwortet es nicht meine eigentlichen Fragen. Und wenn ich sage wir haben da noch keine Ahnung- dann verstehe ich nicht deine Anmerkung Zitat:
![]() heißen dank für diese Mühe )Um was es mir aber geht, was die richtige Wahl ist, und es währe schön wenn jemand da eine Ahnung hätte was das richtige währe und mir ein Tip geben könnte. |
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#4
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| Naja, ein wenig selbst in den Gesetzen zu schauen, sollte nicht allzu schwer sein. ![]() Zur Höhe des Alg1 (SGB 3 - Einzelnorm): Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt). Euer Bedarf, wenn ihr jetzt zusammenziehen würdet: 323 € Regelleistung du + 323 € Regelleistung Freund + 251 € Sozialgeld Tochter + xxx € angemessene Unterkunftskosten (ich denke, das selbst 700 € für 3 zuviel ist) = xxx € Gesamtbedarf Davon wird dann abgezogen: 164 € Kindergeld + xxx € Unterhalt/Unterhaltsvorschuss (falls vorhanden) + xxx € Alg1 - 30 € Versicherungspauschale = xxx € anrechenbares Gesamteinkommen Du ziehst dann also das Einkommen vom Bedarf ab und hast dann den Alg2-Anspruch. Beim Erwerbseinkommen gibt es andere Freibeträge als beim Alg1. Da wir aber nun nicht wissen was dein Freund evtl. zukünftig verdienen wird, kann man auch nicht sagen wie hoch dann der Anspruch wäre.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#5
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| hallo jette ersteinmal danke ich dir. Das war sehr überschauber und anschaulich. Zitat:
![]() Es ist Angebot und Nachfrage was ein solches Forum ausmacht. Bin anscheinend auch nicht alleine mit der Unwissenheit, die eben nicht 3 std. erst googeln möchte, wenn sie auf Menschen mit Ahnung in einem schönen Forum zurück greifen kann. ![]() in diesem Sinne macht weiter so |
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#6
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| Naja, aber ein Forum ist auch nicht dafür da, das gleichartige Fragen zig Mal hier beantwortet werden müssen. Deshalb gibt es ja auch z.B. die Forensuche. Da hättest du zum einen was finden können bzgl. der Alg1-Höhe und auch wie sich der Anspruch errechnet, wenn man zusammen zieht. Wenn ich zu einem Thema nicht auskenne, dann versuche ich mich auch erstmal selber schlau zu machen und frage nicht gleich drauf los, sondern mache das erst, wenn ich immer noch Fragen habe.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#7
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| Einen wunderschönen Guten Abend Liebe Jette Zitat:
Zitat:
Zitat:
Da aber Fragen unerwünscht sind, und man direkt einen auf den Deckel bekommt, entschuldige ich mich vielmals überhaupt einen Beitrag gewagt eröffnet zu haben. Ich hoffe wirklich du hast heute schmerzen o.ä. und bist nicht jeden Tag als Moderator so zu neuen Mitgliedern. Nichts für ungut. Wünsche dir noch einen schönen Abend und Gute Besserung |
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#8
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| Deinen Zynismus kannst Du Dir sparen! Über die Forensuche findest Du zu diesem Thema 100%ig etwas! Wenn Du diese Antworten nicht verstanden hättest, vorausgesetzt Du hättest Dir überhaupt erstmal die Mühe gemacht zu suchen, dann hättest Du auch Jettes Antwort nicht kapiert. Die Antworten dazu sind nämlich immer gleich. Und genau aus diesem Grunde ist es einfach nicht erforderlich, dass dazu immer wieder neue Threads erstellt werden bzw. immer wieder neue, gleiche Antworten geschrieben werden müssen/ sollen. Du musst Dir mal klarmachen, dass Du hier nicht die Einzige bist die Fragen stellt und es die Antwortenden auch Zeit, FREIZEIT(!!!!), kostet, zu antworten. Von daher darfst Du für DEINE Fragen ruhig erstmal DEINE Zeit nutzen und selber recherchieren! Wenn dann noch Fragen sind, werden diese natürlich beantwortet.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| @allein Du solltest nicht von "Angebot und Nachfrage" schwadronieren. Es geht hier nicht um Angebot und Nachfrage denn die Moderatoren hier die sich Privatzeit ans Bein binden um hier substantiell und fachlich Auskunft zu geben könnten derweil auch joggen gehen oder anderweitig ihre Freizeit verbringen. Auch stelle ich fest daß häufig bei denen wo der Staat der Vater der Kinder ist diese Haltung stark verbreitet ist. |
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#10
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| Wunderschönen Guten Tag Da ich seid 6 Jahren 4 Boards zu einem anderen Thema leite.. Hausfrau, Mutter und Freiberuflerin bin, brauch ich nicht die Argumentation der Freizeit dargeboten zu bekommen die man investiert ![]() Der Ton madcht die Musik! Man ist Mensch und Individum, kein Kleinkind oder Roboter. Auch wenn eine Frage ggf. doppelt sein sollte, sollte man wenigstens soviel Würde und Haltung haben freundlich zu bleiben. ![]() @Mandy zynismus ...soso Wie es in den Wald....(mal drüber nachdenk) ![]() Im übrigen deine angesammelten Ausrufezeichen machen das was du in Worte fast nicht einfacher zu lesen, (falls du dies denkst) und meine Brille funktioniert ebenfalls noch recht gut das die Großschreibung überflüßig ist...Großschreibung in Foren = schreien. ...dies muss ich mir ebenfalls nicht bieten lassen von einem überangagierten Mod Ich merke das ich hier falsch bin. Auf diesen Niveau zu korrespondieren, oder wenn man nach Hilfe fragt in einem Forum das dafür da ist, zurecht gestützt und angemault zu werden... ne sry.. Bitte freundlich um Löschung meines Acc. Da ich hier nicht mehr reinschauen werde, kannst du getrost noch um deine Würde zu behalten als Mod hier weiterstänkern. Statussymbol oder nicht. Bei mir würde ich meine Moderatoren für einen solchen Tonfall gegenüber neuen Mitgliedern direkt ablösen lassen ![]() Wünsche allen hier noch einen wunderschönen Tag, auch wenn ich mich an dieser Stelle verabschiede. LG |
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| heiraten, job, partner, wohnen, zusammenziehen |
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