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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 30.09.2009, 14:35
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Frage BG Zivildienst. Welche Hilfe kann ich noch beantragen?

Hiho alle zusammen,

also ich bin 20 Jahre alt und habe meinen Zivildienst angefangen. Mein Sold beträgt 474,84 Euro. Ich lebe mit meinem Vater in einer Wohnung der Hartz 4 bezieht. Nach Bürokratie ergab sich neuer Regelsatz für meinen Vater der nun 550 Euro insgesamt Hartz 4 bekommt. Vorher haben wir mit Kindergeld ca 1100 Euro bekommen. Das Kindergeld fällt beim Zivildienstantritt ja weg :/

Meine Frage kann ich noch von irgenwelchen Behörden unterstützung bekommen? Die Mietkosten betragen sich auf 395 nebenkosten ca 60 euro. Ich habe von der Unterhaltssicherungsbehörde gehört in dessen Merkheft auf steht:

"
Wer kann Leistungen beantragen?
Antragsberechtigt ist in jedem Falle der Wehrpflichtige selbst. Es kommen aber auch Leistungen für seine Familienangehörigen, wie Ehefrau, Kinder, Eltern und in Einzelfällen sogar Geschwister in Betracht.
Welche Leistungen sind für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes möglich?
  • Unterhaltsleistungen an Ehefrau u. Kinder, evtl. auch an Eltern u. Geschwister
  • Einmalige Leistungen für besondere Fälle und Weihnachtsgeld
  • Beiträge für die Krankenversicherung oder Krankenhilfe
  • Beihilfe für die Bezahlung der Miete oder der Eigenheimdarlehen
  • Beiträge zu privaten Schadensversicherungen
  • Raten zur Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten bis zu best."
Kann ich also demnach von der USB Mietbeihilfe beantragen für mich und meinen Vater?

Weiter steht im Heft:

"100 v. H. der tatsächlichen Meite bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 298,5 EUR werden erstattet, wenn das Mietverhältnis bei Beginn des Zivildienstes mindestens 6 Monate besteht" (Ist der Fall)

Heißt das das wir Anspruch auf diese 298,5 (weniger?mehr?nix?) haben?


Fallst die USB nicht hilft wo dann? Wohngeld? Wieviel könnte ich dort an Hilfe erwarten.


Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten!
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  #2  
Alt 30.09.2009, 14:55
Benutzerbild von Turtle1972
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Leistungen für Miete von der Unterhaltssicherungsbehörde ist nur für Zivis/GWD-Leistende mit eigener Wohnung.

Du kannst ggf. noch aufstockend ALG 2 erhalten, lass es prüfen, indem dein Vater einfach deine Soldbescheinigung einreicht und ALG 2 für die BG neu berechnen lässt.

Ob es Wohngeld für Zivis geben kann: keine Ahnung.

Turtle
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  #3  
Alt 30.09.2009, 21:51
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Beiträge: 2
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Das ist ja alles schon geschehen Soldbescheid und alles und wurde neu berechnet und kam 550 raus.

Hm verdammt also USB fällt also weg und die Aufstockung fällt ja aus da es neu berechnet wurde breits.

Bleibt nur Wohngeld. Da mein Vater der Vertreter der BG ist müsste er ja den Antrag stellen also hätte ich an sich nichts mit zu tun. Weißt du evllt was dabei rausspringen könnte Turtle oder jemand anderes?

Fällt sons noch jemand was ein?
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  #4  
Alt 01.10.2009, 22:37
Benutzerbild von Turtle1972
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Die Frage ist doch: Wurdest du bei der Neuberechnung nun mit einbezogen, soll heißen: du bekommst trotzdem noch aufstockend ALG 2 oder du wurdest ausgeschlossen, oder hat man vielleicht irgendwie nur eine Art Zwischenbescheid gemacht ala "Wir zahlen für Hrn. Papa weiter bis dieser die Zivieinkommensnachweise von Sohnemann abgibt, dann prüfen wir für Sohnemann auch."?

Was genau steht im Änderungsbescheid für den Papa drin? Bist du mit aufgeführt oder steht das was von "Nachweise von Sohnemann bitte nachreichen" oder steht da "Ihr Sohn ist seit xx.xx.09 aufgrund Einkommen aus der BG raus"?!

Zum Wohngeld:
BMFSFJ - Zivildienst - Wohngeldberechtigung und Arbeitslosengeld II

Turtle
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