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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo liebe Gemeinde, ich habe folgendes Problem: Ich war bis Ende Februar diesen Jahres befristet beschäftigt, hatte mich bereits im Dezember 2010 beim Arbeitsamt gemeldet. Anfang März habe ich dann den Antrag auf ALG 2 abgegeben. Hierzu einige Daten: - weibl., 27 Jahre - wohnhaft bei meinem Freund in seinem Haus (Eigentum) - zahle ihm monatl. 300€ als meinen Mietanteil Ich habe die Mietkosten im Antrag mit angegeben. Aber natürlich ohne zu erwähnen dass ich mit dem "Vermieter" zusammenlebe. Jetzt, nach 3 Monaten, ist immer noch nicht über den Antrag entschieden. Erst nach 5maliger Nachfrage von mir wurd mir jetzt erklärt dass die Sacharbeiter den Verdacht einer BEdarfsgemeinschaft haben. Können die mir das nichtfrüher mitteilen?!?? Um jetzt endlich mal an Geld zu kommen soll ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in der ich versichere, dass ich in dem Haus einen eigenen abgeschlossenen Wohnbereich habe. Dies würde dann auch kontrolliert werden. Aus Angst, gar kein Geld - also weder den Grundbezug noch Wohnungsgeld - zu bekommen, möchte ich der Sachbearbeiterin jetzt sagen, wie es wirklich ist. Was meint Ihr: Wird mein Antrag dann komplett abgelehnt?! Ich will ja doch ehrlich sein... Aber ich bezahle ja nun mal schon seit einem Jahr monatlich meinen Anteil für das Wohnen und mein Freund rechnet da auch fest mit. Wie handhabt das Amt so etwas?! Was meint Ihr dazu?! Vielen Dank für Eure Antworten... |
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#2
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| Du wirst sicherlich nachweisen können das du dort seit Bezug Untermiete zahlst. Dein Vermieter es sicherlich bei der Steuererklärung als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angegeben haben......... also nachweisen ........ genauso wie die getrennten Wohnbereiche. |
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#3
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| Also dein "Freund" schmeißt dich raus, wenn du die 300 Euro monatlich nicht bezahlst? Turtle |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, gemeinsame wohnung |
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