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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, hab grade ein "freundliches" Gespräch mit einer Arge-Mitarbeiterin hinter mir ... Erstma zur Situation: Meine Freundin bezieht ALG2 und ich bin Student - bisher so, dass ich komplett rausgenommen worden bin - jetzt kommt die Arge und will meine Unterlagen zu BAföG, Kindergeld, sonstigem Einkommen ab 04/2009. Habe mich erstma gewundert - also bei der Arge angerufen und mal nachgefragt ... die Dame hat mir folgendes gesagt: "Ich bin meiner Freundin gegenüber Unterhaltsverpflichtet! Also wird mein Einkommen mit in der BG berücksichtigt." Bei Nachfrage, wie genau es berechnet wird, meinte Sie, dass sie eben den ALG2 Betrag von 350€ und den Freibetrag von 100€ zur Grundlage nehmen und mein Einkommen da eben drüber laufen lassen. Ich war erstma baff - hab dann gefragt wie sie sich das vorstellt ... hab im Jahr 1200€ an Studiengebühren zu zahlen, sowie Kosten für Bücher/Kopien etc was auch schon echt ins Geld geht, muss auch zur Uni und wieder zurück. Erwähnte dann, dass Bafög mir einen Grundfreibetrag von 650€ zur Studienfinanzierung zugesteht ... Sie meinte dann wortwörtlich "Wir sind hier aber in SGB2 und nich bei Bafög, Sie müssen auch an die Allgemeinheit denken, Ihr Studium ist ihre Privatsache!" (genau, ich bin ja sowas von egoistisch, was studier ich auch!) Hab dann gemeint, dass ich dann mein Studium wohl schmeissen soll, weil ich das mit 450€ im Monat sicher net finanziert bekomme - Ihre Antwort war "Schicken sie uns einfach ihre Unterlagen zu, wir werden dann entscheiden" Bin grad übelst auf 180 ... und weiss nicht was ich machen soll - bekomme 268€ Bafög, momentan noch Kindergeld (164€) und hab jetzt grade einen Nebenjob angenommen weils eben hinten und vorne net mehr reicht. (vll. 200€ mtl.) Würde bedeuten, ich hätte 632€ - wenn die Arge mir jetzt aber nur 450€ zugesteht kann ich den Nebenjob gleich wieder schmeissen. (und mein Studium wohl auch...) So jetzt mal die Frage (hat bissl gedauert, sorry für´s Luft machen) Hat jemand von euch hier schon Erfahrung? Weil es kann doch nicht sein, dass die einfach meine Bezüge anrechnen und alle aufwendungen die ich habe untern Tisch fallen lassen -.- vielen Dank schonma! Grüßle Patrik |
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#2
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| Die freundliche Dame hatte Recht. Durch die Hilfsbedürftigkeit der LG bildet ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft. Und da kommen alle Einkommen rein und werden gegen euren "Bedarf" gegengerechnet. Der Bedarf ist das was euch nach ALGII zusteht. Übersteigt dein Einkommen diesen Bedarf mindert er im Ergebnis um diesen Betrag die ALGII Unterstützung für deine LG, sie ist um diesen Betrag weniger bedürftig. |
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#3
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| Was erhälst du denn an BAföG? Zusätzlich auch noch Unterhalt der Eltern und Kindergeld? Wie hoch ist eure Miete? Andi |
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#4
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| Zum Einstimmen auf das Kommende: Der Einfluss des BAföGs auf andere Sozialleistungen - BAföG-FAQ - Studis Online |
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#5
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| Hallo, ich habe eine ähnliche Frage.. ich hoffe ihr könnt mir und dem Fragestellenden hier weiterhelfen. Ich bin Student 23 und bekomme 200 Euro Bafög. Meine zukünftige Frau 22 macht eine private-schulische Ausbildung (dh sie muss monatlich 220euro selbst zahlen). Nun wir wollen heiraten und ausziehen. 1) Wie ist das mit der Erstausstattung geregelt? 2)Werden wir problemlos Sozialhilfe beantragen können? 3) Soviel ich gehört habe, bekomme ich 340euro und meine frau 340euro monatlich! Stimmt das? 4) Wie ist das mit meinem Bafög geregelt? Werde ich dann 340+200euro monatlich zu Verfühgung haben? Oder rechnet sich eine neue Summe aus meinem Bafög+Hartz 4! Kennt ihr dazu Paragraphen? 5) Die Miete wird normalerweise vom Hartz 4 bezahlt. Wie ist es jedoch, wenn ich die Wohnung über mich mache, d.h mehr Bafög bekomme und trotzdem meine Miete von Hartz 4 bezahlt wird? Naja ich danke euch schonmal im Vorraus. Ich bin eigentlich verzweifelt. Will auch nicht mein studium schmeißen. |
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#6
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| Das ist keine ähnliche Frage, sondern ein ganz anderer Sachverhalt. 1. Es gibt keine Sozialhilfe, es gibt auch kein ALG II. 2. Es gibt keine Erstausstattung. 3. Dein BAföG-Auszahlbetrag erhöht sich um maximal 170 € 4. Deine Frau befindet sich dann auch in einer dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung und muss sowie kann nur BAföG beantragen. |
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#7
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| Ja wie sollen wir denn dann auskommen? Mit einem Bafög von 370euro kann ich nicht meine Bedarfskosten bedecken! Können Sie mir nicht Wege zeigen, wie und wo ich Hilfe (maeteriell und immateriell) beantragen kann!? |
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#8
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| Du erhältst ja dein Bafög. Deine LG müßte sich mal umhören ob es Bafög für ihre schulische Ausbildung gibt. Ansonsten sind für die Ausbildung die Eltern zuständig, bei nicht leistungsfähigem Ehemann fällt die Unterhaltspflicht an die Eltern zurück. Warum bekommst du nicht den Bafög Höchstsatz? Sozialhilfe bekommt ihr nicht. Da du Student bist gibts kein ALG II. Für deine LG für den Schulbesuch vermutlich wohl auch kein ALG II. Die 220 Euro für die Privatschule ist ihre Privatangelegenheit. Erstausstattung gibts nur bei ALG II. Da ihr nicht ALG II berechtigt seit gibts auch keine Miete aus ALG II. |
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#9
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| Unterhalt der Eltern, schließlich wurde von ihnen ein Eigenteil von 214 € errechnet. Kindergeld dazu Nebenjob Studienkredit |
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#10
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| Mehr als BAföG und Kindergeld gibt es nicht. Das du nur einen so niedrigen Auszahlungsbetrag an BAföG erhälst liegt sicherlich am Einkommen der Eltern. Diese sind dir auch nach der Heirat noch zum Unterhalt verpflichtet, denn deine Frau kann dich auf Grund ihrer Ausbildung nicht unterhalten. Ach ja, da Sie Schüler-BAföG bekommen wird und darin nur 129 € für die Miete vorgesehen ist kann sie einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung gem. § 22 Abs. 7 SGB II bei der ARGE beantragen. Und bitte zukünftig für ein neues Thema auch einen extra Thread aufmachen und nicht einfach in einen bestehenden hineinschreiben, vor allem wenn es gar nicht zum ursprünglichen Sachverhalt passt. Andi |
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