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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 24.03.2009, 08:44
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Beiträge: 3
Standard BG mit ALG I und ALG II und Ausbildungsvergütung

Hallo zusammen,

ich habe im Forum gesucht, aber leider nichts passendes gefunden.
Die Frage ist: Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Zum meiner Bedarfsgemeinschaft:

Ich lebe zusammen mit meiner Frau in einer Mietwohnung in Nürnberg.
Meine Frau ist schwanger (Kind kommt im September 2009).

Zur Wohnung:
- 3 Zimmer
- 75 qm
- Kaltmiete 410 EUR pro Monat
- Nebenkosten 118 EUR pro Monat
- Heizung 60 EUR pro Monat
- Strom 56 EUR pro Monat

Zu meinem Einkommen:
- ich bin Azubi 3. Lehrjahr
- Vergütung 906 EUR brutto pro Monat (=716 EUR netto)

Zum Einkommen meiner Frau:
- kleiner Nebenjob seit April 2008 (45 EUR pro Monat)
- bis 15.02. Azubi 500 EUR brutto pro Monat (=395 EUR netto)
- bis 15.02. Berufsausbildungsbeihilfe 205 EUR pro Monat
Folgende Anträge sind noch in der Bearbeitung
- ab 16.02. ALG I (wird wohl gesperrt, da meine Frau ihre Ausbildung hingeschmissen hat)
- ab 16.02. ALG II als Ergänzung zum ALG I

Es leben keine weiteren Personen in der Wohnung
Wir haben kein Vermögen, keinen PKW und keine sonstigen Wertsachen.

Ob meine Frau ALG I bzw. ALG II bekommt wissen wir noch nicht, da die Anträge immernoch in Bearbeitung sind bzw. wir diese nicht rechtzeitig und vollständig abgeben konnten (der ehem. Arbeitgeber hat die Arbeitsbescheinigung erst am 20.03.2009 an meine Frau zurückgeschickt).

Auf der Webseite vom "Wohngeldamt" Nürnberg Amt für Wohnen und Stadterneuerung | Wohngeld
steht, dass ALG II Empfänger keinen Anspruch auf Wohngeld haben, aber dass andere Haushaltsmitglieder, die keine solche Leistung erhalten, Wohngeldanspruch haben (das wäre dann wohl ich??). Ich bin eben auf dem Wohngeldamt gewesen und wurde dort wieder weggeschickt, mit der Begründung, dass ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, die evtl. ALG II bekommt und ich deswegen keinen Anspruch auf Wohngeld habe.

Meine Frage von oben: stimmt das so oder nicht?

Einen Antrag werde ich trotzdem stellen. Der Sachbearbeiter vom Wohnungsamt wollte mir das ausreden (ist mir aber egal).

Kann mir jemand Tipps geben oder ggf. ein Aktenzeichen eines Sozialgerichts zu einem ähnlichen Fall?

Danke an alle, dir helfen wollen und viele Grüße,
Christian
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  #2  
Alt 24.03.2009, 15:00
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Auszubildende bekommen kein Wohngeld. Warum beziehst DU kein BAB/Bafög? Wie alt seid ihr, was ist mit dem Kindergeld? Und warum schmeißt deine Frau ihre Ausbildung hin?
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  #3  
Alt 24.03.2009, 20:21
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Beiträge: 3
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Zum Alter: ich bin 27, meine Frau wird 26.

Zum Thema Wohngeld: ein Azubi aus unserer Firma macht die gleiche Ausbildung wie ich, ist allerdings erst im ersten Lehrjahr. Er bekommt Wohngeld.
Berufsausbildungsbeihilfe bekommen ich nicht, da mein Ausbildungsgehalt zu hoch ist. Zumindest hat mir das eine Mitarbeiterin im Arbeitsamt so mitgeteilt. Und das war 2006, als ich meine Ausbildung angefangen hatte und meine Vergütung geringer war als jetzt.

Kindergeld bekommen wir ja erst, wenn das Kind da ist - oder?

Wieso meine Frau ihre Ausbildung geschmissen hat, weiß nur sie wirklich.
Mir hat sie gesagt, dass sie mit dem Berufschulstoff nicht zurecht kommt und im Betrieb selber keine sinnvollen Aufgaben außer Regale putzen zu erledigen hat. Scheinbar fehlte die Kundschaft.
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  #4  
Alt 24.03.2009, 20:29
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Ort: Dortmund
Beiträge: 979
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Wohngeld wäre nur dann möglich, wenn kein Anspruch auf BAB bestehenwürde. Dies wäre bei einer zweiten Ausbildung der Fall, da i.d.R. nur die erste Ausbildung mit BAB gefördert wird.

Deine Frau wird wohl eine 3-monatige Sperre beim ALG I erhalten. In dieser Zeit kann sie ALG II erhalten, wird dann aber natürlich hinterher zum Kostenersatz aufgefordert. Sonst hätte die Sperre beim ALG I ja keinen Sinn.

Andi
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  #5  
Alt 25.03.2009, 07:08
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Beiträge: 3
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Das heißt, da meine Frau sehr wahrscheinlich ALG II (=Harz IV) bekommt, und ich mit in der BG bin und deswegen mein Einkommen und unsere gemeinsame Wohnung (Miete) in die Berechnung des ALG II meiner Frau einfließen, hätte ich eigenlich keinen Anspruch auf Mietzuschuss (Wohngeld), außer meine Frau bekäme kein ALG II.

Hmmm, dann werde ich den Antrag vorsichtshalber doch mal stellen. Der ALG II Antrag meiner Frau ist ja noch nicht bearbeitet. Und falls sie doch eine Ablehnung bekommt, dann hätte ich ja Anspruch auf Mietzuschuss.

Was müsste meine Frau denn dann an die Arge zurückzahlen?

Sie hattte ein Bruttoeinkommen von 500 EUR. Davon 60 % bzw. 67 % wären ja der ALG I Anspruch. Davon kann aber niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten, der eine eigene (Miet)Wohnung hat.

Danke für die Antworten.
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  #6  
Alt 25.03.2009, 09:14
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Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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So lange du in der Ausbildung bist, erhältst du von der Arge nichts. Deine Ausbildung ist dem Grunde nach BAB-förderungsfähig und damit bist du nach dem § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen.
Und um einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft zu erhalten, muss BAB bezogen werden. Dies ist bei dir nicht der Fall.

Damit hätte nur deine Frau einen Anspruch auf Leistungen.

Ihr Bedarf wäre z. Zt.:
316 € Regelleistung
+ 54 € Mehrbedarf Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche
+ ca. 290 € Unterkunftskosten
= 660 €

Davon wird dann das Alg1 abgezogen und für 3 Monate eine Sanktion von 95 € mtl. (30 % der Regelleistung).
Ggfls. wird auch noch ein Einkommensüberhang von dir bei ihr angerechnet.
__________________
Jette
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alg 1, alg 2, ausbildungsvergütung, wohngeld

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