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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 25.02.2009, 01:09
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Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 2
Standard Bezüge in der Bedarfsgemeinschaft.

Hallo,

Ich habe ein Problem mit unseren Bezügen in der Bedarfsgemeinschaft. Ich werde versuchen die Situation so genau wie moeglich zu beschreiben.

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung, ich selbst war bis zur Finanzkrise Ende letzten Jahres in einem Selbststaendigen Betrieb taetig und habe durch diese Einnahmen uns beide komplett alleine finanziert. Nun ergab sich bei mir die Arbeitslosigkeit und ich habe meinen Vater gefragt ob er bereit waere mich zu unterstuetzen. Da ich ohnehin noch in einem Alter bin in dem er noch als Unterhaltspflichtig gilt war er bereit mir monatlich eine Summe von etwa 340,- Euro zu ueberweisen. Das reichte nun natuerlich bei weitem nicht mehr fuer uns beide so ging meine Freundin zum Amt und stellen einen Antrag auf Unterstützung. Dabei stellte sich heraus dass ich nun auch einen Antrag stellen muss, weil wir einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Also, wenn auch mir Bauchschmerzen, getan und eine 3 Woechige Maßnahme ueber mich ergehen lassen. Ich muss dazu sagen dass ich niemals dem Steuerzahler persoenlich zur Last fallen wollte, umso mehr gefiel mir das alles garnicht. Nun erhielten wir einen Brief mit der Aussage dass meine Freundin etwa 630,- Euro monatliche Unterstuetzung erhaelt. Ich persoenlich kriege jedoch, wohl durch die Unterhaltszahlung durch meinen Vater, garnichts. Ich bin aber offenbar weiterhin gezwungen regelmaessig beim Amt anzutanzen, denen zu beweisen welche Bewerbungen ich schreibe und so weiter und so fort.

Ich merke immer mehr dass sich das alles sehr auf Gemuet schlaegt, sogar meine Psyche sehr runterzieht. Waehrend dieser 3 Wöchigen Maßnahme unterhielt ich mich jemandem der mir versicherte dass die ARGE im Grunde nicht dazu berechtigt waere meiner Freundin die Leistungen zu kuerzen wenn ich mich nicht an die Auflagen halte die sie mir reingedrueckt haben.

Um es kurz zu machen: Ist es mir moeglich mich dieser ganzen Geschichte einfach zu entziehen ohne dass meine Freundin auf einmal nichts mehr bekommt, bzW. ihre Leistungen nur in so weit gekuerzt werden dass ich eine Mietbeteiligung zahle und dieser Teil in ihren Zahlungen wegfallen.


Ich waere sehr dankbar wenn jemand darauf Antworten wuesste.

Mit freundlichen Grueßen.
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  #2  
Alt 25.02.2009, 06:05
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Beiträge: 5.846
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Ihr zählt als Bedarfsgemeinschaft. Somit wird alles Einkommen auf beide angerechnet. Ihr habt auch beide die Pflicht, den Forderungen aus Gesetz und Eingliederungsvereinbarung nachzukommen, sonst gibt es Sanktionen. Die Sanktion wird gegenüber der verursachenden Person verhangen. Unter dem Strich fehlt das Geld aber natürlich der gesamten Bedarfsgemeinschaft.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 25.02.2009, 10:10
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Beiträge: 2
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Hallo Gerald,


Danke fuer deine Antwort. Gibt es eine Moeglichkeit herauszufinden welchen Teil jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person bekommt? Oder gibts es sonst wie eine Moeglichkeit fuer mich? Und seien es 200 Euro weniger, mein psychisches Wohlbefinden ist mir doch deutlich mehr wert als auf etwas verzichten zu muessen. Und ich merke wie es mich wirklich sehr stark belastet, dazu sei angemerkt dass ich auf diesem Gebiet alles andere als Frei von einer Vorgeschichte bin und ich wuerde ungern dadurch wieder in diesen Sog hinneingezogen werden.
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  #4  
Alt 25.02.2009, 10:20
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Zitat:
Zitat von Eisregen Beitrag anzeigen
Gibt es eine Moeglichkeit herauszufinden welchen Teil jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person bekommt? .
Im Bescheid sind die Leistungen für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft einzeln aufgeschlüsselt.
__________________
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