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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 23.03.2009, 14:51
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Registriert seit: 23.03.2009
Beiträge: 1
Standard Berechnungsgrundlage Partnerschaft ALG2

Hallo,

ich musste heute zur Arge und bin ein wenig verwirrt.
Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.
Hier das Problem:
Ich lebe jetzt seit 10 Monaten mit meiner Freundin zusammen. Sie ist Frührentnerin und Studentin.
Sie bekommt seit kurzem EU Rente und einen Studienkredit, da sie Studiert.
Höhe Rente: 580 (dafür kein Bafög) und Studienkredit (für das Studium): 500 minus Zinsen jeden Monat.
Ich bekomme seit 1. Monat 600€ ALG1, da ich von der Krankenkasse ausgesteuert bin und kein Krankengeld mehr bekomme.
Miete 260, NK 50, Heizung 60 und Strom 60
Meine Frage:
Wird meine Freundin mit angerechnet bei der Berechnung?
Laut meinem Wissen erst ab 12 Monaten.
Und wie sieht es mit ihrem Status als Rentnerin und Studentin aus?
Steht mir überhaupt was zu?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!!

Ich danke schon mal im vorhinein

Kosmos78
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  #2  
Alt 23.03.2009, 14:56
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Du dürftest keinen Alg2-Anspruch haben, da du mit deinen 600 € Alg1 deinen Bedarf decken kannst.

600 € Alg1
- 30 € Versicherungspauschale
= 570 € anrechenbares Einkommen

351 € (316 €, wenn BG angenommen wird) deine Regelleistung
+ 185 € anteilige Unterkunftskosten (Kalt, NK + HK)
= 536 € (501 €) Bedarf

Deine Freundin wäre vom Alg2-Bezug eh ausgeschlossen, weil sie studiert.
__________________
Jette
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Stichworte
alg2, berechnung, partner, rente, studium

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