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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 31.12.2009, 15:25
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Beiträge: 9
Standard Berechnung der Bedarfsgeneinschaft

Folgendes Problem :

Ich bin alleinerziehend mit einem bald 7jährigen Kind sowie einem bald 17järigen.

Der 17jährige geht seit letzem Sommer zur Ausbildung und wurde aus der Berechnung komplet herausgenommen - auch aus der Berechnung der Unterkunftskosten.

Gleichzeitig hat sich die Berechnung des Mehrbedarfs wg. Alleinerziehung von 36% auf 24 Prozent gesenkt - obwohl die Anzahl der Kinder gleich geblieben ist, nur das Alter sich änderte.

Frage nun :
Das der große Sohn herausfällt - nun ja, finde ich persönlich sehr kraß, muss er doch so, noch minderjährig, im Grunde für die Arbeitslosigkeit seines Vaters geradestehen.
Das er aber auch die Mietanteile verringert, also sein Anteil bei der Berechnung noch vorhanden ist, somit aber der Unterkunftsbedarf nun für die 2 "Bedüfrtigen" eigentlich bei dem eines 2 - Personenhaushaltes liegn müßte ... ?

Und wieso gelten bei den "Einkünften" des Kleinen keine Freibeträge wie bei den durch eine Arbeitstätigkeit zugestandenen ?
Es wird doch immer soviel von Kinderarmut geredet, und das diese bekämpft werden müsse - und hier wird sie von Staatswegen forciert ...

Selbst die letzten Kindergelderhöhungen wurden voll verechnet und als "Mehreinkommen" ohne Freibetrag von meinem Bedarf abgezogen - rechtens ?
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  #2  
Alt 31.12.2009, 17:43
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Das er aber auch die Mietanteile verringert, also sein Anteil bei der Berechnung noch vorhanden ist, somit aber der Unterkunftsbedarf nun für die 2 "Bedüfrtigen" eigentlich bei dem eines 2 - Personenhaushaltes liegn müßte ... ?
Wie kommst du darauf, dass die ARGE jetzt den Unterkunftssatz eines 2 Personenhaushaltes bei euch anrechnen muss, wenn ihr weiterhin zu dritt wohnt? Die ARGE hat die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen, also nicht irgendeinen Höchstsatz, sondern die wirkliche Miete. Und wenn bei 3 Personen nur 2 bedürftig sind, dann eben zu 2/3.

Zitat:
Und wieso gelten bei den "Einkünften" des Kleinen keine Freibeträge wie bei den durch eine Arbeitstätigkeit zugestandenen ?
Wer ist der "Kleine"? Der 7jährige? Also Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss? Wieso es da keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit gibt? Weil es kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist vielleicht? Weil dieser Freibetrag ein Anzeiz sein soll, arbeiten zu gehen?

Zitat:
Es wird doch immer soviel von Kinderarmut geredet, und das diese bekämpft werden müsse - und hier wird sie von Staatswegen forciert ...
Irrtum. Die Kinderarmut wird nach dem Anteil von Kinder im ALG 2 betrachtet. Je mehr Einkommen des Kindes (Kindergeld, Unterhalt, Renten, Azubilohn, Erwerbslohn etc.) auf das Kind angerechnet wird, desto weniger Kinder sind im ALG 2, desto weniger Kinder gelten als arm.

Zitat:
Selbst die letzten Kindergelderhöhungen wurden voll verechnet und als "Mehreinkommen" ohne Freibetrag von meinem Bedarf abgezogen - rechtens ?
Natürlich. 10 Euro mehr Kindergeld bedeutet eben, dass das Kind 10 Euro weniger ALG 2 benötigt.

Turtle
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  #3  
Alt 31.12.2009, 22:10
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Registriert seit: 31.12.2009
Beiträge: 9
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Seltsame Logik :

Die Kinder gelten nicht mehr als arm, dafür wird es den Eltern, die das Geld zwangsläufig verwalten und demnach auch ausgeben, abgezogen ...#

Was nicht da ist, kann nicht ausgegeben werden; ist wie mit 2 Gläser zu je 150ml Volumen :
Wenn das eine mit 150 ml endlich voll sein sollte, nachdem es vorher nur 100 ml Inhalt hatte, werden aus dem anderen dafür 100 ml. entnommen ...

Und was soll der Einwand mit dem Arbeitsanreiz ?
Schon mal etwas von dem Verbot der Kinderarbeit gehört ?

Andererseits wird mit solchen Äußerungen dem Arbeitslosen im Grunde unterstellt, nicht arbeiten gehen zu wollen - wenn gar keine Arbeit da ist ... ?!
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  #4  
Alt 01.01.2010, 09:43
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Grünling Beitrag anzeigen
Und was soll der Einwand mit dem Arbeitsanreiz ?
Schon mal etwas von dem Verbot der Kinderarbeit gehört ?

Andererseits wird mit solchen Äußerungen dem Arbeitslosen im Grunde unterstellt, nicht arbeiten gehen zu wollen - wenn gar keine Arbeit da ist ... ?!
Das sieht nur so aus, wenn man nicht in der Lage ist, eine recht einfache Antwort zu verstehen.

Zitat:
Wieso es da keinen Freibetrag für Erwerbstätigkeit gibt? Weil es kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist vielleicht?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #5  
Alt 01.01.2010, 10:17
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Ach wie net ... ein Zitat eines Salonkommunisten ..

Eines Menschen, der Wasser predigt und Wein säuft ... und von Menschen wie Herrn Schröder, seines Zeichens eklatanter Schmierenpolitiker (Gasmonopolist aus Russland - Pipeline-Bürgschaft - Aufsichtsratsmitglied) und dem allseitsbeliebten und rechtskräftig als Betgrüger verurteilten Herrn Hartz gerne als "Freund" tituliert wird ...

Nun weiß ich tatsächlich, welche Ansichten hier vertreten werden ...

Nur habe ich noch nicht die direkte Aufforderung gelesen, diese ganzen Arbeitslosen Schmarotzer in Arbeitslager zu stecken - denn so kommt es mir hier vor !

Schämt Euch !
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  #6  
Alt 01.01.2010, 10:28
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Grünling Beitrag anzeigen
Schämt Euch !
Du bist echt witzig.
__________________
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  #7  
Alt 01.01.2010, 15:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Schämt Euch !
Wenn dein Wissensstand nicht ausreicht, um hier die Antworten zu verstehen, dann solltest du nicht mit Unverschämtheiten kommen.

Wenn du nicht in der Lage bist, das Solidaritatsprinzip der BRD zu verstehen, dann solltest du nicht mit Unverschämitheiten kommen.

Wenn du nicht möchtest, das Einkommen von Kindern auf die Hilfeleistungen FÜR DAS KIND angerechnet wird, dann solltest du die BRD verlassen und die Hilfeleistungen anderer Länder ausprobieren.

Und zum Schluss der gute Rat: Wenn dir das Forum nicht zusagt, dann verlass es doch einfach wieder. Wir leben auch ganz glücklich ohne solche sinnentleerten Beiträge.

Turtle
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  #8  
Alt 01.01.2010, 17:33
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Beiträge: 9
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wir leben auch ganz glücklich ohne solche sinnentleerten Beiträge.

Turtle

Es muss doch tol sein, andere wegen ihrer vermeintlichen "Unverschämtheiten" zu rügen, gleichzeitig aber persönliche Angriffe mit diffamierenden Äußerungen zu machen ... und dann noch mir das Fernbleiben nahe legen ...

Ich kann den Typen, der kürzlich hier auch schon meckerte, sehr verstehen !
... und bin gespant, ob ich nun auch die Drohung des Rausschmisses bekomme !

Eines habe ich aber verstanden - dieser "Verein" hier scheint eine Clique von Leuten zu sein, die es zwar "hipp" finden, anderen die Möglichkeit zu geben, sich über Gesetze und deren Texte zu informieren.
Wehe aber, man ist mit diesen Gesetzen nicht einverstanden - dann wird man einfach mal nieder gemacht !
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  #9  
Alt 01.01.2010, 18:06
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Beiträge: 3.305
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Wenn Du was gegen die Gesetzehast, dann engagier Dich doch politisch oder leg Widerspurch ein und Klage dann gegen die Ablehnung des Widerspruches...

Leute anzublaffen, die Dir die Gesetze, die Du ja offensichtlich vorher nicht verstanden hast, bringt Dich da auch nicht weiter.
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  #10  
Alt 01.04.2010, 09:33
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Ort: magdeburg
Beiträge: 6
haluter eine Nachricht über Yahoo! schicken
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habe seit 15.3.2010 einen teilzeit job mein brutto beträgt 773 euro brutto,mein sohn lebt noch bei mir,er ist 22,meine tochter ist völig raus,durch bafög ,wohngeld,halbwaisenrente,nun habe ich für april kein geld bekommen,mein brutto wurde mir als netto angerechnet,ich kann weder miete noch sonstige ausgaben zahlen,wie kann ich mich jetzt verhalten?
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