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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 15.02.2010, 19:38
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Beiträge: 7
Standard bekomme ALG1, meine Partnerin ALG2, wieviel darf ich dazuverdienen?

Hallo,
meine große Frage ist, wieviel darf ich dazuverdienen und wieviel Stunden darf ich nebenbei arbeiten, wenn ich ALG 1 und meine Lebenspartnerin ALG 2 bekommt (also Bedarfsgemeinschaft)?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!!!
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  #2  
Alt 15.02.2010, 19:51
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Beiträge: 4.208
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Es gibt keine Begrenzungen während des ALGI Bezugs einen Vollzeitjob anzunehmen, ja, es ist sogar erwünscht.
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  #3  
Alt 15.02.2010, 21:38
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Beiträge: 1.122
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Zitat:
Zitat von marinade Beitrag anzeigen
Hallo,
meine große Frage ist, wieviel darf ich dazuverdienen und wieviel Stunden darf ich nebenbei arbeiten, wenn ich ALG 1 und meine Lebenspartnerin ALG 2 bekommt (also Bedarfsgemeinschaft)?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!!!
3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet.

§ 119 Abs. 3 SGB III

Der Freibetrag beträgt 165 € monatlich, der übersteigende Betrag wird auf das ALG I angerechnet(mindert das ALG ).

§ 141 Abs. 1 SGB III
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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