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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich habe noch einmal eine Frage bezüglich meines problems mit meiner Wohnsituation: Kurz gefasst: Ich musste aus meiner Wohnung kurzfristig ausziehen und bin bei meinen eltern für den laufenden Monat untergekommen. Das habe ich der ARGE so mitgeteilt, genauso wie die tatsache dass ich meinen eltern 250 Euro geben soll. Nun bekam ich post, ich solle einen Untermietvertrag (inkl stellungnahme welche kosten in der zahlung enthalten sind), den Hauptmietvertrag und einen nachweiß über die geleisteten Mietzahlungen vorlegen. Wie soll ich mich verhalten? Was muss ich der ARGE tatsächlich an Papieren bringen ? Muss ich für einen Monat einen Untermietvertrag abschliesen? Und wenn ja, was soll ich da schreiben... ich habe in der Wohnung in dem Sinne keine eigenen Räume (schlafe auf dem sofa) Helft mir bitte, bin irritiert :S Vielen Dank schonmal |
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#2
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| Nachtrag: Habe eben gelesen:Bis zur Vorlage der o.g. Unterlagen kann über eine weitere Hilfegewährung nicht entschieden werden; die laufende Auszahlung wird daher zunächst gesperrt. Geht das so einfach ?? ![]() |
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#3
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| 250 Euro für das Benutzen einer Schlafcouch ist schon ganz schön viel. Unterkunftskosten sind nach Entscheidung des BSG eigentlich kopfteilig zu berechnen, d. h. als 1/3 der Miete der Eltern wäre anzurechnen. Sind das denn 250 Euro? Und btw: Würde ich heute meinen Mann verlassen und für einen Übergangsmonat bei meinen Eltern unterschlüpfen, wüsste ich eins genau: Ich brauch da nichts zu zahlen. Ich treffe dort auf Verständnis und Hilfe. Und nicht auf Leute, die mit Dollarzeichen in den Augen auf einen "Untermieter" gewartet haben. Aber andere Familien = andere Sitten. Verwunderlich erscheint es trotzdem. Turtle |
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#4
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| Du legst ganz einfach die verlangten Unterlagen vor und fertig. Was den Untermietvertrag angeht, da genügt eigentlich die Festlegung Mietgegenstandes (Wohnung bzw. Zimmer) evl. inkl. Nebenkosten, des Zeitraumes und den Mietzins (250€). Der Nachweis über geleistete Zahlungen kann in der Regel erst dann erfolgen, wenn man das Geld für die Miete bekommen hat. Dann entweder per Kontoauszug oder schriftliche Bestätigung der Eltern. |
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