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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Guten Tag, Ich bin 21 Jahre alte und lebe bei meinen Eltern, aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit bekomme ich Hartz4 wegen der Regelung mit der Bedarfsgemeinschaft. Aufgrund gesundheitlicher Probleme wurde durch die Agentur für Arbeit ein Gutachten erstellt, das besagt dass ich 6 Monate und länger täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Müsste ich jetzt einen Antrag stellen wegen Sozialhilfe statt Hartz4, oder bekomme ich weiterhin Hartz4 wegen der Bedarfsgemeinschaft ? Und was mich auch interessiert, gilt bei Sozialhilfe die gleiche u25 Regelung wie bei Hartz4 ? mfg |
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#2
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| Du bekommst weiter Leistungen über die ARGE, allerdings als "Sozialgeld". Du brauchst also keinen Antrag beim Sozialamt stellen. Turtle |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort. Was ich jetzt aber nicht verstehe, wenn ich nicht in in einer Bedarfsgemeinschaft leben würde sondern alleine, was wäre dann ? edit: wird es eigentlich jetzt automatisch auf Sozialgeld umgestellt ? |
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