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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 07.02.2010, 16:06
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 4
Standard Bedarfsgemeinschaft und Sozialhilfe SGB 12

Guten Tag,

Ich bin 21 Jahre alte und lebe bei meinen Eltern, aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit bekomme ich Hartz4 wegen der Regelung mit der Bedarfsgemeinschaft.

Aufgrund gesundheitlicher Probleme wurde durch die Agentur für Arbeit ein Gutachten erstellt, das besagt dass ich 6 Monate und länger täglich weniger als 3 Stunden arbeiten kann.

Müsste ich jetzt einen Antrag stellen wegen Sozialhilfe statt Hartz4, oder bekomme ich weiterhin Hartz4 wegen der Bedarfsgemeinschaft ?
Und was mich auch interessiert, gilt bei Sozialhilfe die gleiche u25 Regelung wie bei Hartz4 ?

mfg
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  #2  
Alt 07.02.2010, 16:16
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du bekommst weiter Leistungen über die ARGE, allerdings als "Sozialgeld". Du brauchst also keinen Antrag beim Sozialamt stellen.

Turtle
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  #3  
Alt 07.02.2010, 16:52
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Registriert seit: 07.02.2010
Beiträge: 4
Standard

Danke für die schnelle Antwort.

Was ich jetzt aber nicht verstehe, wenn ich nicht in in einer Bedarfsgemeinschaft leben würde sondern alleine, was wäre dann ?

edit: wird es eigentlich jetzt automatisch auf Sozialgeld umgestellt ?
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