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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.05.2011, 23:25
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Beiträge: 2
Standard Bedarfsgemeinschaft Studium

Hallo Zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe.

folgender Sachverhalt:

ich bin Student und lebe mit meinen Eltern (beide Regelsatz) in einer Bedarfgemeinschaft und erhalte Bafög (425€).

Miethöhe: 580€ (Anteil Eltern ca. 190 pro Person den Rest zahle ich)

Kindergeld geht direkt an mich, wir nicht bei meinen Eltern abgerechnet

so, jetzt haben meine Eltern einen Brief erhalten, dass eine Überzahlung entstanden sein soll i.H.v. 780€ im Jahr 2009!!! Ich habe im Jahr 2009 insgesamt ca. 2000 euro über 12 Monate verdient.

kann das sein?! ich übernehme einen Teil der Miete und zahle meine Studiengebühren (700€ pro Semester) und vieles mehr.

Bitte schreibt mir eure Meinung!

Vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 11.05.2011, 23:27
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Beiträge: 18.988
Standard

Wenn durch dein Einkommen das Kindergeld dem kindergeldberechtigten Elternteil hätte zugeordnet werden müssen, ist die Rückforderung wohl korrekt. Kindergeld ist nämlich nach dem Einkommenssteuergesetz Einkommen des Kindergeldberechtigten. Und nach § 11 SGB II nur in dem Umfang dem Kind zuzurechnen, wie dies seinen Bedarf nicht selbst decken kann.

Im Bafög-Unterforum hat der Beitrag übrigens auch nichts zu suchen, wenn es um die Rückforderung von ALG 2 geht.

Turtle
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  #3  
Alt 12.05.2011, 06:47
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Beiträge: 2
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Wir haben von anfang an gesagt, dass das Kindergeld direkt an mich weitergeleitet wird damit keine Anrechung erfolgt.

Was mich besonders aufregt ist, dass ich das die Sachbearbeiterin das wusste, dass ich arbeite und Kindergeld bekommen habe in erst 2011 fällt denen auf, dass eine Überzahlung statt gefunden hat.
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  #4  
Alt 12.05.2011, 11:55
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Das ist egal, was ihr da sagt, wenn du zuhause wohnst. Solange es keine Abzweigung direkt von der Kindergeldstelle gibt (und die gibt es nicht, wenn du zuhause wohnst), gilt § 11 SGB II. Und danach ist das Kindergeld nur dein Einkommen, soweit du es selbst zum Lebensunterhalt brauchst. Ansonsten das Einkommen eines deiner Eltern.

Turtle
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