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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hi, ich wollte mal nachfragen, ob ihr mir Auskunft geben könnt wie unsere Situation beim Hartz 4 zu werten ist. Ich schildere kurz unsere Situation: Ich (der Vater) bin Student und bleibe dies auch, ich beziehe Bafög (512€), Kindergeld und arbeite Nebenbei (ca. 250 - 300€ im Monat). Meine Freundin ist bis April noch Student bekommt ebenfalls Bafög (auch um die 520€)und bis April bekommt sie 200€ noch vom Mutterschutz von ihrem Nebenjob, dieser fällt aber ab April ebenfalls weg. Am 20.Dezember kam unser Kind zur Welt. Nun meine Fragen: Wir würden in nächster Zeit Zuschuss für den Kleinen beim Arbeitsamt beantragen. "Verdienen" wir hierfür zuviel? Ich weiß nämlich nicht, wie Bafög gerechnet wird. Kann mir das jemand sagen? Falls wir für den Kleinen jetzt kein Hartz 4 bekommen, wie sieht unsere Situation ab April aus, hier fallen die "Einnahmen" von meiner Freundin ja komplett weg und auch sie würde dann Hartz 4 beantragen. Können wir mit Hartz 4 rechnen, wenn ja mit wieviel? Ach ja unsere Miete beträgt warm um die 500€... Und dann noch ne allg. Frage: Wird beim Hartz 4 das Kindergeld (also meins und das vom Kleinen) mit als Einnahmen angerechnet oder fällt dies aus der Bilanzierung? Ich habe mal gehört das dies nicht berücksichtigt wird und uns somit zusätzlich zur Verfügung steht, doch bei dem Rechner gibt es eine Spalt mit Kindergeld?! Ich bin verwirrt!! Vielleicht könnt ihr etwas Licht in unser Dunkel bringen... wir wären sehr dankbar! |
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#2
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| Ihr selber seid solange die Ausbildung läuft vom Alg II augeschlossen. Für das Kind besteht Anspruch auf Sozialgeld. Der Anspruch kann mit dem Rechner ermittelt werden. Vom Bafög sind 20 % als Aufwand abzuziehen. Kindergeld wird voll angerechnet.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Elterngeld als Sockelbetrag von 300 € gibt es aber bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes. Dieses Elterngeld wird nirgends angerechnet. |
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#4
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| aber meine Freundin macht ja jetz Babypause (Urlaubssemester), da fällt ihr Bafög ja weg und wir kennen es eigentlich so, dass man dann Hartz 4 beantragen kann?! hier hab ich dazu auch was gefunden: "Studierende können sich wegen Schwangerschaft oder zur Betreuung eines Kleinkindes vom Studium beurlauben lassen. Sobald die Beurlaubung in Kraft getreten ist, besteht kein Anspruch auf BAföG Leistungen mehr, da während eines Urlaubssemesters keine förderungsfähige Ausbildung nach dem BAföG gegeben ist. Folglich kann ALG II beantragt werden, d.h. Leistungen nach dem SGB II in vollem Umfang, insbesondere auch laufende Leistungen zum Lebensunterhalt." also müsste sie doch auch was bekommen?! |
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#5
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| Ja. Turtle |
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