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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 19.03.2009, 22:38
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Beiträge: 3
Standard bedarfsgemeinschaft-partner meldet sich bei mir an , als 2wohnsitz

hallo,
ich beziehe alg2 und
meine freundin möchte zu mir ziehen,(sie wohnt in norddeutschland) und ich im süden. sie wechselt beruflich in den süden und wegen mir natürlich. kann sie mit mir zusammen wohnen , wenn sie meine wohnung als 2Wohnsitz angibt, bzw hätte ich damit irgenwelche nachteile oder ärger zu erwarten?
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  #2  
Alt 20.03.2009, 00:16
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Beiträge: 46
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Hallo jess17889,

du wirst dem Amt erklären müssen, dass ihr beiden in keiner eheähnlichen Gemeinschaft lebt, Du also keine Unterstützung gleich welcher Form von Deiner Freundin erhältst.
Die Folge: Du bekommst vom Amt nur noch die halben KdU, die andere Hälfte muss Deine Freundin tragen.

Nach einem Jahr wird man euch als eben eine solche eheähnliche Gemeinschaft führen, d.h. das Einkommen Deiner Freundin wird Dir voll angerechnet, sodaß Du entsprechend weniger oder garkeine Leistungen mehr erhältst, jenachdem wieviel sie verdient.

vG Berthold
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  #3  
Alt 20.03.2009, 10:03
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
kann sie mit mir zusammen wohnen , wenn sie meine wohnung als 2Wohnsitz angibt
Das musst du mal näher erläutern. Ihren Erstwohnsitz kann sie ja nur am alten Wohnort belassen, wenn sie dort weiterhin eine Wohnung hat?! Kündigt sie denn ihre bisherige Wohnung nicht?

Ansonsten ist aus melderechtlicher Sicht das Ding mit "Zweitwohnsitz" schon sehr fraglich. Sie muss sich nämlich dort mit Hauptwohnsitz anmelden, wo sie sich überwiegend aufhält. Und das wird doch sicherlich bei dir sein.

Entgegen Bertholds Antwort bin ich mir auch nicht so sicher, dass das Amt die 1 Jahresfrist abwarten wird. Ggf. wird man euch gleich als Bedarfsgemeinschaft ansehen, denn niemand kündigt seinen Job und sucht sich einen neuen Job weit weg von zuhause und zieht um nur des Freundes wegen, wenn es da nicht eine starke innere Bindung bereits gibt. Und genau diese starke innere Bindung ist eigentlich das Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft und damit Bedarfsgemeinschaft.

Turtle
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  #4  
Alt 22.03.2009, 20:39
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Beiträge: 3
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danke für deine Antwort.

Gruß Jess17889
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  #5  
Alt 22.03.2009, 20:53
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hi turtle,
danke erst mal für deine deine antwort, die sich für mich eigentlich schon sehr logisch anhört.
klar, sie wird ihre wohnung jetzige whg. kündigen und zu mir ziehen.

danke nochmals

gruß jess17889
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Stichworte
1 partner arbeitet, beadarfsgemeinschaft, zweitwohnsitz

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