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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 24.05.2009, 21:59
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 24
Standard Bedarfsgemeinschaft oder nicht?!

Mein Ehemann und ich leben mit unserer Tochter(1/2 Jahr) zusammen in einer Wohnung. Mein Mann ist Student und ich bin in Elternzeit. Im letzten Jahr habe ich bereits einen ALG2 Antrag gestellt und meine Sachbearbeiterin hat meine Tochter und mich in die Bedarfsgemeinschaft eingerechnet, meinen Mann aber nicht, mit der Begründung, dass er BAFöG berechtigt sei. Bekannte sind in einer ähnlichen Situation (sie:Studentin bekommt elternunabhängiges BAFöG- er Elternzeit+arbeitslos) - aber eine andere Dienststelle ist zuständig und deren Sachbearbeiter hat sie als Bedarfsgemeinschaft gerechnet.
WAs stimmt denn nun!? Sind wir Bedarfsgemeinschaft oder nicht?!
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  #2  
Alt 25.05.2009, 06:00
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, allerdings ist dein Ehemann von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 25.05.2009, 06:01
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Eine Bedarfsgemeinschaft seid ihr schon, dein Mann hat als Student nur keinen Anspruch auf ALGII und muss auch seinen Mietanteil selber tragen.

Wenn du bei deinen Bekannten nachfragst, wirst du feststellen, dass er auch nur den Partnerregelsatz bekommt und auch nicht ihr Mietanteil bei den KdU eingerechnet wird.
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  #4  
Alt 25.05.2009, 16:17
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 24
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Vielen Dank schonmal für die Antworten!
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Stichworte
bafög, bedarfsgemeinschaft, verheiratet

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